Info,für diejenigen die es interessiert
So wie es aussieht wird unsere kleine am 2.2.11 geholt.
GLG sausi_chen
Info,für diejenigen die es interessiert
wenn ich das dann nun richtig verstanden habe, wird dein befristeter vertrag zur probe einfach nicht verlängert und um alle unklarheiten auszuschließen hast du diese "kündigung" bekommen. mh, dann ist das wohl so, leider.
wie sieht es denn aber ab dem 1.1.11 mit arbeitslosengeld aus? hast du da nicht dennoch einen anspruch? oder bist du so lange krank geschrieben, dass du im krankengeld landest? ist ja auch doof, wegen dem elterngeld. das richtet sich ja dann nach dem niedrigeren krankengeld.
lg suse 32+0
@suse
Ich bekomme für den 1.1.11 Arbeitslosengeld,ab 2.1 dann das Krankengeld bis zur Geburt.Das Elterngeld berechnet sich nach dem Durchschnitt der letzen zwölf Monte vor Entbindung,von daher ist der Verlust nicht ganz so hoch.
Mit meinem Arbeitsvertrag ist das halt blöd gelaufen,die Anwältin heute meinte das es jetzt die neue Masche der Arbeitgeber ist den so zu schreiben das die Arbeitnehmer denken das es ein unbefristeter Vertrag ist.Aber wenn ich dann 2012 wieder einen neuen Arbeitgeber suchen muss achte ich ganz penibel drauf wie es formoliert ist.
Gruß sausi_chen
@suse
wenn das Krankengeld aber Schwangerschaftsbedingt ist, dann wird das nicht in die Berechnugn mit rein genommen. Hab jetzt leider nicht im Kopf, warum du dann Krankengeld bekommst. Aber generell ist es so, dass dir eine Krankschreibung, die auf die Schwangerschaft zurückzuführen ist, nicht für das Elterngeld gerechnet wird.
Tja, und sicher kann man sich heute leider nirgends sein. Ich hoffe, dass du dann nächstes Mal nen besseren AG erwischst!
LG
@mundm81
Das stimmt das man sich nirgends sicher sein kann.Ein bischen ärgert es mich das ich den Arbeitgeber gewechselt habe.Aber es ging nicht anders,so wie die eine Chefin drauf war.Naja irgendwie geht es weiter :-)
LG
Info,für diejenigen die es interessiert
Das ist ja echt Sch...
Bekommst du dann auch nach der Geburt für die 8 Wochen Mutterschutz Krankengeld?
Wenn nicht lass dir unbedingt eine Bescheinigung von deiner KK geben. Die kannst du dann beim Elterngeldantrag mit beilegen und bekommst vom Tag der Geburt an 12 Monate Elterngeld und nicht erst ab 8 Wochen nach der Geburt für 10 Monate!
So habe ich es letztes mal gemacht, da bin ich auch in der Ss gekündigt worden (hatte aber keine Kraft mich dagegen zu wehren) sonst hätte ich nicht mal für die 3 Wochen die meine Prinzessin gelebt hat Geld bekommen.
LG Blümchen
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lg SAUSI_CHEN
Info,für diejenigen die es interessiert
Ich wäre letztes Jahr auch aufgeschmissen gewesen, aber eine Freundin die bei einer KK arbeitet hat mir das gesagt!
Im Grunde steht ja jedem 12 Monate Elterngeld zu. Nur wird eben Mutterschaftsgeld angerechnet, und so verkürzt sich das Elterngeld bei den meisten um 2 Monate. Und wenn man es nicht weiß geht die Elterngeldstelle davon aus das man auch nach der Geburt Mutterschaftsgeld bekommt und zahlt erst ab dem 3. Lebensmonat.
LG Blümchen
mal ganz doof gefragt..
kann dein FA deinen ET nicht einen Tag nach vorne verschieben?
Dann wärst du nicht arbeitslos.
Lg Christiane
mal ganz doof gefragt..
ich weiß nicht on sie das tun würde.Diese Woche muss ich erstmal zu Ihrer Vertretung.Wenn es dabei bleibt das die kleine am 2.2.geholt wird wäre ich eh ab 22.12.10 im MuSch.
LG
sausi_chen
mal ganz doof gefragt..
Soweit ich weiß beginnt der Mutterschutz dann trotzdem nicht früher, wenn das Baby früher geholt wird.
Denn seit (ich glaube) letztem Jahr ist es so das man die Zeit die einem durch eine Geburt vor dem ET an Mutterschutz verloren geht hinten dran hängen darf!
Damit Mütter von Frühchen nicht aufgeschmissen sind. Wenn das Baby schon bei 25+0 kommt hat sie durch die Frühgeburt zwar 12 Wochen nach der Geburt, aber unter Umständen ist das Baby dann ja noch gar nicht Entlassen.
Aber wenn du deiner FÄ das so erklärst das du dich sonst für 1 Tag Arbeitslos melden müsstest, hat sie bestimmt Verständnis dafür!
LG Blümchen
mal ganz doof gefragt..
ich werde es Versuchen wenn ich wieder einen Termin bei meiner eigentlichen FA habe.Bei ungeplanten "Frühgeburten" weiß ich auch das die Zeit hinten dran gehängt wird.Wie es bei geplanten eingriffen ist weiß ich nicht.Mal sehen.
LG sausi_chen
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warum kommt dein Ag damit durch? Ich verstehe das nicht?????? Ist doch schei**!!! %)
OK 1 tag Arbeitslos ist nicht lang aber muss man dann auch zum Amt und so extra? weiss das nicht genau, sorry. LG Anja
Info,für diejenigen die es interessiert
Auch für einen Tag muß ich zum Arbeitsamt um mcih persönlich dort zu melden.Ist mir aber egal,ich gehe dieser Pflicht lieber nach da ich sonst später Probleme befürchte.
LG sausi_chen
ja da sist richtig...würd eich auch machen, aber dennoch doof gelaufen...oder?! LG Anja
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