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Ich hab mal ne Frage zum Mutterschutz etc.

Also, eigentlich sollte man meinen beim 3. weiß man Bescheid...is aber nicht so :-[ Vorab: ET 08.04.11
Laut Mutterschutzrechner geh ich am 25.02.2011 in den MuSchu und der endet am 03.06.2011. So, und ab da kann ich dann auch Elternzeit beantragen (vom 04.06.- max. 07.04.2014).
Wie ist das jetzt wenn es eine oder zwei Wochen früher kommt, dann zählen die acht Wochen danach ab Geburt oder? Also sagen wir es kommt am 01.04.11 anstatt am 08.04. (genau 1 Woche eher) dann zählen die 8 Wochen MuSchu ab dem 01.04. oder? Das wäre dann demnach bis zum 27.05.11 und nicht bis zum 03.06.11. Und Ab da dann auch die Elternzeit oder?
Wäre lieb wenn mich jemand aufklären könnte :-[ :-[ :-[ :HELP:
LG Steffi (21+1)
Bisherige Antworten

Ich hab mal ne Frage zum Mutterschutz etc.

Hi,
was Du an Mutterschutz wegen früherer Geburt "vorne verpasst" wird "hinten draufgeschlagen", meine ich.
LG
:-)

Ich hab mal ne Frage zum Mutterschutz etc.

Ja, Lalalu hat Recht. Kommt das Kind eine Woche früher, gibts nach ET eine Woche mehr. Insg. also immer 14 Wochen. Bei Frühgeburt, Zwillis oder weniger als 2500 g kann man ne Bescheinigung kriegen und dann sinds nach der Geburt 12 Wochen.
Grüßle
Katha

nochmal zum mitschreiben....

ok...na dann hat der Mutterschutzrechner ja recht gehabt, denn da hat sich am MuSchU Ende :) nix getan, egal wieviel Tage eher es kommen würde. Na ist ja praktisch.
Ich hoffe Ihr habt recht, sonst.....heul ich :,( EINFACH SO! So!!!
LG Steffi
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