Ich hab mal ne Frage an euch...
Meine FÄ möchte mich entweder Krankschreiben oder nen BV aussprechen wegen meinem Bein (taubheitsgefühl und schmerzen was immer schlimmer wird), ich kann nicht mehr laufen und stehen geht gleich gar nicht mehr.
Könnt Ihr mir sagen wer für mich dann weiterhin zahlt, die KK oder mein Arbeitgeber????
Ich habe noch eine Woche Urlaub zu bekommen und müßte bis 17.04.(MuSchu) arbeiten. Ich habe keine Ahnung wie das so läuft...
Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen, wo ich sehr stark von ausgehe.
Viele Grüße Kristina
Ich hab mal ne Frage an euch...
Ich hab mal ne Frage an euch...
Hallo Kristina,
bei einer Krankschreibung zahlt der AG noch 6 Wo. das übliche Gehalt, danach gibt es Krankengeld von der KK, ist aber nicht mehr das volle Gehalt. Auch wird dieses "geringere" Gehalt für die Berechnung des Elterngeldes herangezogen.
Besser ist ein Beschäftigungsverbot, dann bekommst Du bis zum Schluss dein volles Gehalt vom AG, das er sich direkt bei der KK wieder holt.
LG, Tania
Und dein Urlaub verfällt nicht.Wird aufgehoben bis nach der Elternzeit :-)
Ich hab mal ne Frage an euch...
bei einem Beschäftigungsverbot darf die kein finanzieller Nachteil entstehen, daher bekommst du dein volles Gehalt weiter.
Bei kleinen Betrieben unter 10 Angestellten wird das von der KK refinaziert.
Bei einer Krankschreibung bekommst du 6 Wochen dein Gehalt und danach nur noch einen Prozentsatz.
Dein Urlaub verfällt nicht.
Hab selber seit Oktober ein BV.
Allerdings war es so, dass die Ärztin dazu ein Schreiben fertig gemacht hat und der Betriebsarzt dan das BV aussprechen musste.
Liebe Grüße
sundancer
Ich hab mal ne Frage an euch...
GUTE BESSERUNG!!
LG Fussel (34.ssw)
DANKE für eure HILFE...
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