Hallo,
wir haben gerade unsere Steuererklärung für 2012 fertig. Ich möchte Euch nur mal darauf hinweisen, dass es gerade ein Gerichtsverfahren dazu gibt, ob man das Elterngeld auf die Werbekostenpauschale ansetzten kann, wenn diese noch nicht voll ausgeschöpft ist. Bislang ist dies nicht möglich, sollte das Verfahren aber positiv ausgehen, dann kann es sein, dass man eben etwas wiederbekommt. Deshalb sollte man Einspruch einlegen, wenn der Steuerbescheid kommt. Das mildert vielleicht die Steuersumme etwas, denn meistens muss man wirlkich kräftig nachzahlen, wenn man Elterngeld- und/ oder Mutterschaftsgeldbezieher ist.
Liebe Grüße
Steffi