Hallo,
danke erst mal für die Antworten zum Thema freistellen lassen.
Bin sehr verwundert, dass einscheinend kaum eine von euch wusste was ich damit meine.
Freistellen von der Arbeit, dass macht der Arbeitgeber (egal ob Vollzeitjob oder Minijob). Der Arbeitgeber muss euch in der Schwangerschaft einen Arbeitsplatz anbieten können bei dem ihr keine "verbotenen"-Tätigkeiten (nach dem Mutterschutzgesetz) ausführt. Hat er nicht so einen Arbeitsplatz, muss er die werdende Mutter von der Arbeit freistellen.
"Welche Tätigkeiten verbietet das Mutterschutzgesetz in der Schwangerschaft?
Die großen Tabus: Einige Arbeiten, dürfen werdende Mütter nicht ausführen.
Verboten sind jetzt laut Mutterschutzgesetz
- der Umgang mit giftigen oder radioaktiven Stoffen beziehungsweise mit Krankheitserregern,
- regelmäßiges Heben und Tragen von Lasten, die schwerer sind als fünf Kilogramm (in Einzelfällen zehn Kilogramm),
- ständiges Stehen. Und: häufiges Strecken, Beugen, Recken, Arbeit auf Leitern und Ähnliches,
- ab dem dritten Monat: Arbeit in Beförderungsmitteln wie Bussen, Taxis, weder als Fahrerin noch als Kontrolleurin oder Stewardess,
- Akkord- oder Fließbandarbeit,
- Nacht- und Sonntagsarbeit nach 20 Uhr.
Zählt einer dieser Tätigkeiten zu den üblichen Aufgaben einer werdenden Mutter, muss ihr der Arbeitgeber während ihrer Schwangerschaft laut Mutterschutzgesetz eine andere Aufgabe zuweisen. Er kann die Schwangere zum Beispiel von der Nacht- in die Tagschicht versetzen, eine Röntgenschwester auf eine Station wechseln lassen oder eine Stewardess beim Bodenpersonal beschäftigen.
Die Bezahlung darf sich dadurch nicht ändern. Auf einige Rechte - beispielsweise die Freistellung von Fließband- oder Nachtarbeit - kann die Schwangere laut Mutterschutzgesetz auch verzichten. Allerdings benötigt sie dafür die Zustimmung ihres Arztes und des Betriebsrates. Anschließend muss der Arbeitgeber dies bei der Aufsichtsbehörde beantragen.
In einigen Fällen, bei Stewardessen beispielsweise, kommt der Arbeitgeber aber nicht daran vorbei, seiner schwangeren Mitarbeiterin vorübergehend einen neuen Arbeitsplatz anzubieten. Die Beschäftigung muss der Ausbildung der werdenden Mutter und ihrer Stellung in der Firma entsprechen. Das heißt: Die normale Hierarchie sollte gewahrt werden. Findet der Arbeitgeber keinen Ausweichjob, muss er die Schwangere freistellen - und zwar bei vollem Gehalt.
Das Mutterschutzgesetz erlaubt freiwillige NachtschichtenManche Chefs versuchen in einer solchen Situation, ihre Angestellte zu überreden, sich krankschreiben zu lassen. Dann muss der Arbeitgeber nämlich nur sechs Wochen lang das Gehalt zahlen, anschließend springt die Krankenkasse ein. Rechtens ist das nicht - ganz abgesehen davon, dass sich die Frau finanziell schlechter stellt. Denn das Krankengeld beträgt nur 70 Prozent des Durchschnittsgehaltes." Auszug von der Webseite Eltern.
Liebe Grüße