Hab grad mit der Krankenversicherung telefoniert ...hier mal ein paar Infos ...
hatte ja neulich schon mal in die Runde gefragt und nicht so wirklich genaueres erfahren und nun mal einen Anruf mit meiner gesetzlichen Krankenversicherung geführt:
Also in der Elternzeit (sind ja nicht so wahnsinnig viele hier, glaube ich) bekommt man mit der Mutterschaftszeit-Bescheinigung vom FA von der Kasse die täglichen 13 € in der Mutterschaftszeit. Das wichtige ist natürlich, dass dass Beschäftigungsverhältnis beim AG noch besteht. Ist für mich natürlich fast wie Weihnachtsgeld, weil ich 0 damit gerechnet habe ...
Frist zum Einreichen gibt es nicht; sollte möglichst vor dem errechneten ET sein.
Rufbereitschaftspauschale für die Hebamme gibt es nix an Zuschuß von meiner KK. Auch wenn sie die persönlichen Gründe voll verstehen kann, so gibt es da Vorgaben vom Bundesversicherungsamt und da ist es nicht vorgesehen. Es gäbe zwar einige Betriebskrankenkassen, die diese Pauschale übernehmen, aber durch das Gleichheitsprinzip der Kassen greift wohl das Bundesversicherungsamt immer öfter ein und untersagt, wenn eine Kasse sich an der Pauschale beteiligt.
Der 3. Punkt ist die Haushaltshilfe nach der Entbindung. Die Hebamme kann also nach wie vor (mit ihrem Zeugnis sozusagen) bei einer ambulanten Entbindung eine Verordnung über eine Haushaltshilfe ausstellen (als Ersatz sozusagen für den Krankenhausaufenthalt); sprich bis zum 6. Tag. Danach ist / wäre der Frauenarzt zuständig, wenn Kinder unter 14 Jahren zu betreuen sind.
Den Antrag für die Hebi bekomme ich nun im Vorfeld schon mal zugeschickt.
Haushaltshilfe kann ja auch der Ehemann oder andere Angehörige sein; wir haben ja unsere Haus- und Hofperle, als Außenstehende, so dass sich für mich daraus keine weiteren Fragen ergeben haben, weil sich somit nix in den letzten zwei Jahren geändert hat ...
LG von Mala, bei 34+6, der alles viel zu flott geht
Hallo Mala...
gsd arbeitet eine sehr gute Freundin bei meiner KK, die wirklich ALLES für mich erledigt, was zu erledigen ist.
Das mit der Haushaltshilfe hat sie mir auch gesagt, dass es mein Mann machen kann, während ich im KKH liege und auf unsere Große "aufpasst". Und sollte ich länger drin liegen, als 5 Tag (sind bei uns so viele), kann der Antrag verlängert werden.
Ich kenne mich mit diesen ganzen Sachen auch nicht aus und bin froh jemanden an meiner Seite zu haben.
Ich wünsch dir einen schönen Tag
LG Kelly
Kelly78...
Hallo,
da hast Du echt Glück kann ich Dir sagen. Mich hat soeben die AOK angerufen. Hab mich sowas von geärgert.
Meine FÄ sagte am 21.9., dass sie mich nicht nochmal auf Arbeit sieht. Schreibt mich krank anstatt BV! Bei meinem nächsten Termin habe ich sie darauf angesprochen, da sagt sie doch, dass muss der Arbeitgeber ausstellen. Ich dacht, mein Schwein pfeifft!!! Sie meinte, wir machen mal unter 6 Wo. Krankenschein und dann könnte ich meinen Resturlaub ja noch nehmen. Ich habe dann 2 Wochen Urlaub "verschenkt" und nun sagt die KK, das zählt alles als eine Krankheit. Jetzt hab ich natürlich voll den Brettschuss wegen dem Erziehungsgeld. Da ich für die ganze Zeit nur 65 % oder wie das ist, bekomme. Bin voll am Frust schieben. Vor allem habe ich 2 Wochen Urlaub verschenkt. Und tausend Unterlagen zum Ausfüllen flattern mir auch noch ins HAus, selbstverständlich mit einigen Seiten für den FA! Mein nächster Termin ist aber erst in 2 Wochen und bei dem Schnee......
Bin voll frustriert.
Manja
Hallo Kelly,...
Leider ist das mit selbstständig-tätigen Männern immer etwas schwierig ...grad wenn vieles nicht absehbar ist ...selbst als 5.-gebärende.
Sonst fände ich es natürlich schön meinen Mann mehr mit einzubeziehen.
Viele Grüße von
Mala
Bei der KKH
Rufbereitschaft kann mit eingereicht werden, wird aber nachLaune des Bearbeiters genehmigt (oder eben nicht) (scheint mir jedenfalls so).
Bei Hausgeburt scheint man etwas mehr Chancen darauf zu haben.
Im Zweifelsfall gilt: erstmal alles beantragen, was theoretisch möglich ist. streichen können die immer noch.
VG Frauke
Bei der KKH
.. da muss man erstmal wissen, was man alles beantragen kann und vor allem, das man nix verkehrtes im Antrag ausfüllt.
Manja
Bei der KKH
also ich hab auch nachgefragt (bzgl. der Rufbereitschaftspauschale) in Richtung im Nachhinein, wenn die Kasse sieht, ob es sich gelohnt hat ...sprich Haus- oder Geburtshausgeburt. Allerdings haben die zumindest bei der TKK feste Richtlinien, die sie auch noch genau durchgelesen hat, bevor sie mir die Frage beantwortet hat.
Ich hatte auch nicht mit einem Teilbetrag oder so gerechnet, weil die Hebi im Geburtshaus schon sagte ...es gibt nüscht. Ehrlich gesagt geht es mir bei dem Ganzen auch um die Sicherheit und da sind es mir die 300 € Wert, dass ich weiß zu jeder Zeit (auch am Heiligabend) ist da jemand, der kommen würde bzw. das Kindlein mit mir auf die Welt schaukelt. Kann ja bei der 5. Geburt noch etwas schneller sein und bei der 4. hatte ich schon kaum Zeit zwischen Wehenbeginn und Geburt ...reichte quasie nur von zu Hause (jüngeres Geschwisterchen organisieren) bis in den Kreissaal ...
Viele Grüße ---->
Infos zu Haushaltshilfe ...
Hallo,
ich hatte auch bei der AOK angerufen. Da gilt: wenn Kinder unter 12 Jahre im Haushalt sind. Und Haushaltshilfe nicht an Verwandte 1.Grades. Da ich sowieso hier niemand rumwuseln haben will, hatte ich angerufen, wegen der Fahrtkosten zur KiTa für meine 3-jährige. Seltsamerweise darf das meine Mutter und bekommt Fahrgeld erstattet. Antrag läuft. Komisch, denn sonst musste ich ja mein Kind auch fahren u. hab auch Benzin gelöhnt. Naja, habs halt beantragt.
die 13 Euro gibts bei mir auch, war schon bei der letzten Entbindung so. Gibts auch Flyer von der KK. Ich verstehe ber nicht, wie die dann die Haushaltshilfe vom Ehemann verrechnen wollen? Bei meinem Antrag muss man angeben, wann und wielang EM auf Arbeit ist. Wahrscheinlich, wenn er unbezahlt freinimmt????
Aber am einfachsten ist natürlich, direkt dort nachzufragen.
Lg Manja
Infos zu Haushaltshilfe ...
das mit dem Ehemann hatte ich nicht nachgefragt (ist bei uns wegen Selbstständigkeit ohnehin schwierig), aber ich denke, dass es darum geht wieviel Arbeitsausfall der Ehemann hat. Das können dir andere sicher besser beantworten, wo der Mann zu Hause bleibt, bzw. deine Krankenkasse. Bei Haushaltshilfen von außerhalb gibt es einen festen Stundensatz (müsste ich mal nachsehen) und dann hängt es davon ab in welchem Umfang die HH verordnet wird. Waren bei mir soviel ich mich erinnere 6h werktags die ersten Wochen und später 4 h ...
Bei der letzten Entbindung war ich ja nicht in Elternzeit ...da lief das alles über meinen Arbeitgeber mit dem Mutterschaftsgeld; hab dann nur die Bescheinigung bei der KK einreichen müssen.
In der Elternzeit > als 1 Jahr lebt man in der Regel von Luft und Liebe, deshalb hab ich mich schon gewundert.
Vor vielen vielen Jahren in meiner Studizeit gab es für diese Mutterschaftsbescheinigung bei Abgabe an die KK 150 DM ..
Tja, alles im Wandel: Bei der AOK war ich auch vor 16 Jahren versichert und da hab ich bei der Geburt meines Sohnes eine HH bekommen ohne Verordnung, nur mit eigenem Antrag. War damals auch keine Verwandte, sondern eine Freundin.
Nur mal so ..hättest du keine Freundin, die offiziell ihren Namen dafür hergibt? Weil das mit dem fremd verstehe ich schon ...wir haben ja den Bonus, dass wir unsere gute Kraft schon seit 4 Jahren im "Haus" haben ...also entweder vorher schon mal beschnuppern ...oder jemand Bekanntes /Verwandtes ...hast du mein vollstes Verständnis ...
Viele Grüße
Mala
Mala.67
Ja, meine Schwägerin "arbeitet" jetzt bei mir....
Mein Mann ist auch selbstständig und kann definitiv in der Weihnachtszeit nicht ausfallen. Also bei uns siehts manchmal schon aus, wie bei Hempels. Aber jemand Fremdes will ich nicht im Haus haben. Da siehts halt mal aus ;-) Ich muss mich nur mit dem Antrag beeilen, da ich ja schon seit 21.9. zu Haus bin.
Viele Grüße, Manja
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