Hab da auch mal eine Frage, weil ich grade nicht durchblicke....
habe jetzt das Formular für Elterngeld soweit vorbereitet und das für Kindergeld soweit vorbereitet und das für Mutterschaftsgeld auch.
Brauche ich sonstnoch irgendein Formular?
Ich kann die Formulare für Elterngeld und Kindergeld logischerweise ja nur abschicken, wenn Geburtsurkunde da, bekomme ich die im KH?
Und Mutterschaftsgeld da brauche ich ja noch die Bescheinigung vom FA, wann ich entbinde....
Brauche ich dem Arbeitgeber noch irgendwas zu sagen? Möchte ein Jahr daheim bleiben aber es reicht doch wenn ich ihm das noch paar Wochen nach der Geburt mitteile oder? ( Stehen grade vor Gericht, weil er mich freugestellt hat und nichts zahlen will, weil er keine schwangere Mamis brauchen würde.......) sonst würde ich das natürlich auch viel früher mit dem Arbeitgeber besprechen, aber so sehe ich das nicht ein....der wird mir eh kündigen.....sobald er kann...
Hab ich jetzt alles, oder muss ich da noch was machen?
Danke für eure Antworten im voraus :)
GLG
Funda :-P
Hab da auch mal eine Frage, weil ich grade nicht durchblicke....
Huhu,
Ich kann da leider nix zu sagen (dieser Ämter-Formular-Irrsinnmacht mch völlig genervt)... Aber: wie blöd kann ein Arbeitgeber denn bitte sein, jemanden mit so ner Aussage "freizustellen"? Ich mein- dass das rechtlich nicht geht, das muss man als Chef doch wissen. Also auf in den Kampf gegen so nen Idioten, halt uns auf dem Laufenden!
Hab da auch mal eine Frage, weil ich grade nicht durchblicke....
Hi Funda...normalerweise ikst es so das Du spätestens 3 Tage nach der Geburt Dein Kind auf dem zuständigen Standesamt (Ort wo das Kind geboren wird) registrieren lässt..von denen bekommst Du dann innerhalb 2 Wochen die Geburtsurkunden zugesendet....
Wichtiges Formular noch wenn es in eine Kinderkrippe soll dann solltest Du die Anmeldung auch schon efrtig machen..
wegen Arbeitgeber hab ich keinen Plan....aber muss man Elternzeit nicht beantragen???
lg sasi 28+2
Hab da auch mal eine Frage, weil ich grade nicht durchblicke....
Ja, also die Elternzeit muss man dem Arbeitgeber schon mitteilen, aber ich glaube innerhalb von 8 ?? Wochen nach der Geburt.... und ich werde es auf den letzten Drücker machen....
Ich habe 2006 in dieser Firma angefangen, habe wirklich das gemacht was ich irgendwie konnte.....war ja single und kein Kind.....Überstunden etc ohne Ende.... habe ja bis 36 nicht geheiratet und das als Türkin und der Chef dachte das tut die eh nicht mehr also hat er dann ne Filiale in der Türkei aufgemacht OHNE ES MIT MIR IN IRGENDEINER ART zu besprechen...und meinte dann, nach dem alles gemietet war ob ich nicht mal dahin könnte und mimimum 6 Monate da bleiben.....das war wohl nötig weil ich in einer iranischen Firma arbeite und Sanktionen etc....da war Türkei natürlich ganz gut weil man die Sanktionen (grade Bank) so umgehen kann....naja aufjedenfall wollte er dass ich hingehe...billige Arbeitskraft, keine Dolmetscherin nötig etc etc....ich hätte das auch normalerweise gemacht aber mein Freund hatte mir grade nen Heiratsantrag gemacht (auf den ich echt lange gewartet habee) und da gehe ich natürlich nicht für 6 Monate weg ist doch klar....und das habe ich ihm gesagt und da fing es an..... und da ich sofort nach der Hochzeit schwanger wurde hat er die Chance mich zu kündigen verpasst, also daher freigestellt....tja....er bräuchte keinen Mama.....UNVERSCHÄMT-----ich werde auch bei der Gehaltserhöhung die alle kriegen (grosse Holding) nicht berücksichtigt....und das geht nicht....ich bin beim Anwalt ....habe am 24 die Verhandlung.....tja....schade....aber jetzt erst recht.
Ich werde für keinen Arbeitgeber mehr mir den A....aufreissen.....nur wenn es dein eigenes Unternehmen ist, ok, aber ansonsten...........ich nicht mehr.....
Wünsche euch allen einen super Abend :) oder eher gute Nacht
GLG
Funda :IN LOVE:
Hab da auch mal eine Frage, weil ich grade nicht durchblicke....
was für ein sch... Arbeitgeber. Was fällt dem eigentlich ein??!! Setz dich da bloss.durch. und wenn du später wieder arbeiten gehen möchtest, schaust du vorher lieber nach nem anderen Job. Da will man ja nicht wieder zurück.
Also, nun aber nochmal zum Thema Elternzeit. Ich hab meinen Antrag von unserer Personalabteilung schon bekommen. Muss den dann nur noch ausfüllen und unterschreiben, sobald das Baby da ist. Muss ja Name und Geburtsdatum rauf. Bei mir steht aber drauf "Antrag muss spätestens 7 Wochen vor Ende der Mutterschutzfrist gestellt werden". Das heißt ja dann, 1 Woche nach Geburt. Schau also lieber nochmal nach. Nicht, dass dir deshalb irgendwelche Nachteile entstehen.
Ich muss mich in der nächsten Zeit auch unbedingt an diese Formulare mal ransetzen. Hab noch keine Lust gehabt. Hoffe, ich Blick da durch.
Liebe Grüße
Jessica mit Lasse 28+0
Hab da auch mal eine Frage, weil ich grade nicht durchblicke....
Hallo Funda,
wegen Elternzeit ...
wie Puppinchen schon schrieb...Beantragung spätestens 7 Wochen VOR BEGINN schriftlich beim Arbeitgeber. D.H. SPÄTESTENS 1 WOCHE NACH GEBURT !!!!!!
Mit dem Antrag muss erklärt werden, für welche Zeiten innerhalb von 2 Jahren Du Elternzeit nehmen möchtest (insgesamt sind 3 Jahre Elternzeit möglich, entweder 3 Jahre am Stück oder auch erst 2 Elternzeit-Jahre, und dann 1 Elternzeit-Jahr später bis zum 8. Lebensjahr (z.B. Schulanfang) - dies dann aber mit Zustimmung des Arbeitgebers). Evtl. Teilzeitarbeit muss ebenfalls beantragt werden (dies kann aber vom AG aufgrund von dringenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden). Während der Elternzeit besteht übrigens Kündigungsschutz. Eine Kündigung durch den Arbeitnehmer zum Ende der Elternzeit ist nur unter einer Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten möglich.
Mutterschaftsgeld : Du bekommt vom FA ca. 6 Wochen vor errechneten ET eine Bescheinigung, die Du Deiner Krankenkasse einreichen musst. Die Krankenkasse zahlt dann max. 13€ pro Tag, den Rest stockt der AG auf dein jetztiges Netto auf.
Elterngeld : kann logischerweise erst beantragt werden, wenn der Geburtstermin bekannt ist ;-).
und nicht vergessen....das Kindergeld : Beantragung logischerweise auch erst nach der Geburt - bei der Kindergeldkasse bei der Agentur für Arbeit
mit den Geburtsurkunden ist es überall anders...bei uns wird - soweit ich weiss - die Geburtsbescheinigung im Krankenhaus ausgestellt, und mit dieser muss Du bzw. Dein Mann innerhalb einer Woche zur Gemeinde, um die Geburtsurkunde ausstellen zu lassen. Ganz sicher bin ich mir da aber nicht mehr, ist immerhin schon 7 Jahre her ;-).
ich hoffe Du siehst jetzt etwas klarer...
LG - und lass Dich nicht ärgern...
Kerstin mit Tristan (34+2)
Bravo Kerstin, alles richtig wiedergegeben!
dankeschön, hab da auch so ein schlaues Büchlein...LG Kerstin
Hab da auch mal eine Frage, weil ich grade nicht durchblicke....
Danke Kerstin :-)
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