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Fragen zum Beschäftigungsverbot

Hallo Mädels,
ich hatte heute wieder einen Termin bei meinen FA. War die letzten 2 Wochen schon krank geschrieben, weil ich ständig einen harten Bauch bekommen habe. Mein Arzt meinte, dass das wohl nicht zu oft passieren soll. Hab heute mal beim CTG mitgezählt - innerhalb von 20-25 Minuten ist der Bauch 5 mal hart geworden und das ohne Anstrengung. Er ist der Arzt und ist der Meinung, dass wohl ein BV das Beste für uns 2 wäre. Nun habe ich damit gar nicht gerechnet und hab zu dem Thema keine Ahnung. Ich weis, wenn man mehr 6 Wochen krank geschrieben ist, dass dann das Krankengeld von der Krankenkasse gezahlt wird. Aber nun bin ich ja nicht krank geschrieben, sondern im BV. Bekomm ich weiter mein Gehalt vom AG bis zum Mutterschutz oder wie läuft das ab? Mein FA meinte, dass das Attest auch zur Krankenkasse muss, aber wofür??? Kann mir jemand helfen und eine Stelle nennen, die mir dazu was sagen kann??
LG Monique (28+0)
Bisherige Antworten

Fragen zum Beschäftigungsverbot

Hallo Monique...

Also ich bin seit der 4.SSW schon im BV..Dein Geld bekommst du vom AG weiterhin (bei mir sinds der Durchschnitt der letzte 3 Monatslöhne vor BV) und der AG holt es sich im Anschluss an die SS von der KK wieder,deshalb sicherlich das Attest für die KK..Bei mir wurde das alles vom AG gemacht und ich musste mich um nichts kümmern und hatte auch pünktlich mein Geld,hab also von der Umstellung nicht gemerkt.

lg,sandra und timo et-28

Fragen zum Beschäftigungsverbot

Hallo,

auf jeden Fall ist das BV vorzuziehen. Im Internet kann man ganz viel dazu lesen. Man bekommt dann sein Gehalt normal vom AG weiter, denke ich. Bei mir war es umgedreht. FA hat sich quer gestellt und gesagt, ich soll mal nach 5 Wochen krank meinen Resturlaub einbauen. Habe dann 2 Wochen überbrückt und Urlaub verschenkt. Ende des Liedes: die AOK hat gesagt, die Diagnose bei der Folgebescheinigung ist gleich, da zählt alles zusammen. Die KK zählt das auch anders, ich war etwas über 5 Wochen krank und die zählen irgendwie die Tage. Muss meinen Lohn wahrscheinlich zurückzahlen und bekomm dann Lohnausgleich von der KK. Das Blöde: Das Erz.geld wird ja dann auf den Lohnausgleich der KK angerechnet. Sehr gut beraten hat mich aber die Bearbeiterin der KK. Ich denke, da ist man gut beraten, wenn man direkt mal anruft.

LG Manja

Fragen zum Beschäftigungsverbot

Hallo Sandra,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Bin schon ein wenig beruhigter ... man muss ja auch noch was einiges für unsere Kleinen besorgen und Weihnachten steht auch vor der Tür ...

Das heißt, man rechnet die letzten 3 Monatsgehälter (netto) zusammen und teilt die Summe durch 3. Richtig???

LG Monique

Fragen zum Beschäftigungsverbot

huhu:-)

genau alles zusammen und dann durch drei..es sei denn du hast vorher schon jeden monat das selbe bekommen..dann bekommst es so weiter.ist halt jobabhängig. bei mir wars ja nen job mit schichten und zulagen usw und zulagen fehlen ja wenn man nicht arbeitet und daher wird da der durchschnittslohn genommen damit man keine großen einbußen hat...der gesetzgeber sagt,man darf durch das BV nicht benachteiligt werden,weil das geld ja fürs elterngeld zählt...

Fragen zum Beschäftigungsverbot

Hallo,
Ich bin schon seit der 17. Ssw im BV und habe dies nur meinem AG mitgeteilt. Ich arbeite in einem großkonzern und bekomme von denen mein gehalt (durchschnitt der letzten 3 monate vor ss). Bis zu einer gewissen firmengröße kann sich dein AG wohl die kosten von der KK wiederholen. Deine personalabteilung muss dir sagen können, wie in deinem fall nun verfahren wird.
Lg suse 35+6

Danke schön ...

für die Antworten ... bin beruhigter. Werde das Attest heute gleich zur KK bringen. Das Attest hab ich meinen Chef schon gebracht und der nimmt es heute mit zur Firma ...

Macht alle schön langsam ...

LG Monique

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