Fragen zu BV
da meine FA überlegt, mir ein BV auszuschreiben und ich langsam doch eher dazu tendiere, dies auch anzunehmen, hätt ich da doch n paar fragen..
1. stellt meine FA da n formular aus?
2. muss ich das beim arbeitgeber einreichen?
3. muss ich noch irgendwas tun (krankenkasse oder so??)?
4. ändert sich irgendwas beim mutterschaftsgeld oder auch elterngeld?
bin etwas planlos, war fest davon überzeugt, dass ich bis zum ende arbeiten gehe..
danke euch schon mal im vorraus, hoffe, ihr könnt mir helfen..
liebe grüße, sunshineday
Fragen zu BV
Liebe Sunshineday,
soweit ich weiß stellt deine FA dir ein BV aus im Form eines Formulares das du dann bei deinem Arbeitgeber einreichen musst. Ich weiß nicht, ob du zusätzlich noch eine Kopie an deine Krankenkasse senden musst aber da können dir sicherlich die anderen weiterhelfen oder frag mal bei deiner Krankenkasse nach.
Während des BV erhälst du dein volles Gehalt und dies wird dir nicht vom Mutterschaftsgeld bzw. Elterngeld abgezogen.
Ich hoffe, das ich dir etwas helfen konnte.
LG Mandy 26+3 :IN LOVE:
Fragen zu BV
Hallo Sunshineday,
also Tipp von mir, wenn deine FÄ dir das BV geben will, dann nehm es an....Durch das BV entstehen für dich keine Nachteile....du bekommst weiterhin dein volles Gehalt...
Ich selbst hätte auch gern ein BV....hab wenn die nächste Woche rum is, schon 4 1/2 Wochen Krankenschein und wie ja jeder weiß, nach 6 Wochen bekommt man nur noch Krankengeld...deshalb werd ich bei der nächsten VU (bin dann bei ner neuen FÄ, wegen Umzug) auch sagen, dass ich das ziemlich schwachsinnig finde, mit den Krankenscheinen...besser wirds mir eh nicht mehr gehn, eher schlechter...
Wie so ein BV aussieht kann ich dir gar nicht so genau sagen, aber das gibts du dann deinem AG....die Krankenkasse hat soweit ich weiß nichts damit zu tun....
Hoffe ich konnte dir etwas helfen...
LG Tinchen 25+5
Fragen zu BV
also, ich habe eins vom arbeitgeber bzw. hat der betriebsarzt einen antrag drauf ausgestellt, mit dem ich an die personalabteilung rantreten mußte, die ihn dann genehmigt hat.
finanzielle einbußungen hab ich nur in form von fehlenden zuschlägen für schichtdienst/wochenendarbeit etc.
aufs elterngeld soll es keinen einfluß haben.
was ich mich noch frage ist, wie ich den nicht genommenen urlaub unterbringe.
gruß, sonja
Fragen zu BV
... den nicht genommenen Urlaub kannst du ja an die Elternzeit bzw. den Mutterschutz ranhängen...
ich habe noch einen halben Tag Resturlaub, den werde ich auch mitnehmen und mir dann noch einen halben Tag aus dem neuen Jahr nehmen... schließlich ist man sonst am ersten Geburtstag des Kindes den ersten Tag wieder arbeiten... auch doooof... zumal mein Mann dann in Elternzeit ist...
lg :-)
@Marita
Hey Marita,
da hätt ich auch ne Frage zu....Also ich denke mal, dass ich auch noch en BV bekomm oder sagen wir es so ich hoffe es...denn ich hab jetzt noch bis Ende nächster Woche nen Krankenschein und dann schon 4 1/2 Wochen Krankenschein gehabt...Eigentlich wollte ich meinen Urlaub vor den MuSchu legen, aber wenn ich jetzt ein BV bekommen würde, dann ja bis zum MuSchu...
Wie is das denn, kann ich dann sagen ich hätt dann gern die 4 Wochen Urlaub nach dem MuSchu...oder erst nach der Elternzeit??? Wobei bei mir ja klar is, dass ich nicht wieder dort hin arbeiten gehn werde....Wenn ich den Urlaub nach dem MuSchu nehmen würde, beginnt dann die Elternzeit 4 Wochen später????
LG Tinchen
@Marita
also dein Resturlaub kann in keinem Fall verfallen... wenn du ein BV bis zum Muschu bekommst, bleiben dir die 4 Wochen erhalten und du kannst die entweder nach dem Muschu nehmen oder erst nach der Elternzeit...
Vorteil bei Urlaub zwischen MuSchu und ELternzeit: länger volles Gehalt
Vorteil nach Elternzeit: du hast Tage für Krankheit, Termine etc...
@Marita
also dein Resturlaub kann in keinem Fall verfallen... wenn du ein BV bis zum Muschu bekommst, bleiben dir die 4 Wochen erhalten und du kannst die entweder nach dem Muschu nehmen oder erst nach der Elternzeit...
Vorteil bei Urlaub zwischen MuSchu und ELternzeit: länger volles Gehalt
Vorteil nach Elternzeit: du hast Tage für Krankheit, Termine etc...
@Marita
Danke dir :-) Dann nehm ich den auf jeden Fall zwischen MuSchu und Elternzeit...so hab ich dann ja auch sogesehen 4 Wochen länger Elternzeit, oder??? Also nicht wirklich 4 Wochen länger, aber ich geh halt erst nen Monat später arbeiten als geplant...
Naja, erstmal brauch ich das BV und dann schaun ma mal... ;-) Is alles ganz schön kompliziert...
LG Tinchen
@Marita
mach das... aber ich muss dir sagen, dass ich natürlich selbst kein Personaler bin und mir alle Informationen selbst angelesen habe weil mein Mann mich mit all diesen Fragen löchert und sich dann auch selbst noch Infos gejholt hat... aber sag mal ob das alles so klappt... würd mich ja auch mal interessieren.. :-)
viel Erfolg! :-)
@Marita
Werde dich auf dem Laufenden halten...Erstmal muss ich ja das BV bekommen, ansonsten bleibt das ja mit dem Urlaub wie gehabt...
Trotzdem Danke....
LG Tinchen
Fragen zu BV
blöd ist nur, daß ich evtl. den arbeitgeber wechsele (umzugsbedingt).
und wie mach ich das dann?
s.
Fragen zu BV
1. stellt meine FA da n formular aus?
Ja, dein Fa stellt einen Zettel/Formular aus, auf dem steht dass du nach Paragraph XY des Mutterschutzgesetzes nicht mehr in der Lage bist deinen Beruf auszuüben. Auf dem Zettel steht auch drauf ab wann das BV gilt und bis wann (bis zu Beginn des Mutterschutzes)
2. muss ich das beim arbeitgeber einreichen?
Selbstverständlich ;) Denn du bekommst jetzt erstmal das Geld von deinem AG regulär weiter bezahlt. Mit dieser Bescheinigung holt ewr sich das Geld aus der Umschlagskasse bei der Krankenkasse. Es entsteht so nämlich weder für dich noch deinem AG ein Nachteil.
3. muss ich noch irgendwas tun (krankenkasse oder so??)?
Ausruhen und schonen ;)
4. ändert sich irgendwas beim mutterschaftsgeld oder auch elterngeld?
Nein, es ändert sich da gar nichts dran. Du und dein AG müsst auch ganz normal die Anträge für die jeweiligen Gelder ausfüllen.
LG Nadine
Super, danke euch!!
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