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Frage

Hallo ihr Lieben,
vielleicht könnt ihr mir ja helfen. Ich habe am 6.8.2011 vorläufiger Termin und mein letzter Arbeitstag ist der 24.6.2011 jetzt meine Frage wie viele Tage Urlaub kann ich bis dahin noch nehmen??
Würde mich über Antworten freuen, weil im Internet liest man überall was anderes.
LG
Sandra :-)
Bisherige Antworten

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Erstmal kommt es darauf an wieviel Tage dir im Jahr zustehen - kommt aufs Alter an. Dann ob du dieses Jahr schon Urlaub eingeplant hast vor dem MS.

Also hättest du 26 Tage Urlaub würden dir pro Monat 2 Tage zustehen (einfach 26/12). Dann kann man sich das ja leicht ausrechnen.

Nicole 13+5 :IN LOVE:

noch was...

Lass dir das wenn du Unsicher bist doch von deinem Personalbüro ausrechnen. Bei mir haben die das von sich aus gemacht ohne das ich gefragt hatte.

noch was...

Ich danke dir. Dann werde ich die Tage mal ins Personalbüro gehen. Ja ich habe 26 Tage Urlaub und habe bis Juni 8 Tage verplant.
Danke.
:-)

noch was...

Dann müsstest du noch mind. 4 Tage haben. Wenn ich mich nicht ganz verrechnet habe. Bei mir ist es so ähnlich MS Beginn ist am 1.Juni und ich habe bis dahin 5 Tage verplant.

Nicole 13+5 :IN LOVE:

noch was...

Weißt Du zufällig was mit Üstunden passiert und was mit Urlaubstagen passiert, die man nicht nimmt? Ich kann vorher definitiv keinen Urlaub nehmen und ich insgesamt pro Jahr 30. Ende mai gehe ich in Muschu, also 15 tage Anspruch.... LG Nicole

noch was...

Soweit ich weiß hat man Urlaubsanspruch solange bis der Muschu (also 8 Wo nach et) zu ende ist. Nach der ersten Berechnung bei mir Muschu bis 28.9. (bei 30 Tagen Urlaub) 23 Tage anspruch.
LG Alex

noch was...

Das sehe ich auch so. Zumt TEil hat man sogar, wenn dieser Termin (Ende MuSchu) in der 2. Jahreshälfte liegt, einen Anspruch auf den vollen Urlaub. das hängt aber wohl vom AG ab. Aber das Personalbüro muss das wissen und einem darüber Auskunft geben.
Überstunden müßten eigentlich ausgezahlt werden, wenn man keine Chance hat, sie vorher abzubummeln.
LG, zwergalex

noch was...

Ogott, wann soll ich denn den urlaub nehmen? bis dahin hab ich auch mindestens 100 üstunden auf der uhr! aber ich muß meine Aufträge hinbekommen. ich werd mal das Landesamt anrufen, jetzt wäre es spannend zu wissen, ob ich Elterngeld auch vom 5 LM bis zum 17 LM beziehen kann. Das wäre nahezu perfekt, dann würde ich nämlich den rest des jahres einfach alles abbummeln und hätte mein volles Gehalt bis dahin.... wahrscheinlich geht das nicht, ich frag mal. LG Nicole

einschleich Frage

du hast für 21 bzw. 22 Tage Urlaub für dieses Jahr zu nehmen, weil dein gesetzlicher Mutterschutz am 01.10.2011 endet.

Bei der Berechnung des Urlaubsanspruches sind Zeiten des Beschäftigungsverbotes (Schutzfristen vor und nach der Geburt) als Beschäftigungszeiten anzurechnen. Nachzulesen im Mutterschutz- und Elternzeitgesetz.

Das heißt für diese Zeiten hast du pro Monat noch 2,16 Tage Anspruch auf Urlaub.

LG cindyxyz 18+3

einschleich Frage

rechenfehler, oktober kann man ja nicht berücksichtigen, also sind es nur 9 monate á 2,16 Tage, gesamt 19,44, also 19 tage urlaub für 2011. sorry hab mich um einen monat verrechnet.

LG cindyxyz

einschleich Frage

Sag mal arbeitest Du in der Personalabteilung, das Du so gut darüber bescheid weißt??
Ich bin mal gespannt wenn unser Personalbüro rechnet kommt bestimmt noch weniger Urlaub raus. :-)
Ich danke für die Antworten.
LG

einschleich Frage

nein, aber musste mittels diesem Gesetz mir meine arbeitszeiten erkämpfen. habe vorher immer bis 22:30 Uhr gearbeitet. und dass ist ja verboten laut diesem gesetz, drum hab ich mir das mal ausgedruckt und durchgelesen um meine rechte und pflichten genauestens zu kennen. manchmal sind solche info´s sehr hilfreich.

aber auf eine andere Zahl als 19 tage kann dein personalbüro nicht kommen, weil dein urlaubsanspruch laut diesem gesetz bis zum 01.10.2011 gilt. sollten die auf eine andere zahl kommen, dann lass dir das erklären. ich glaub aber auch nicht, dass die auf was anderes kommen.

mein personalbüro hat zu mir gesagt, urlaubsanspruch pro jahr = 36 tage : 12 monate = 3 tage / monat. Meine Mutterschutzfrist endet am 04.08.2011 = 7 monate x 3 tage = 21 tage urlaubsanspruch, wie das gesetz es vorschreibt.

LG cindyxyz 18+3

auch dazu ne Frage hab...

Wie ist das eigentlich bei mir???

Ich habe vom AG ja ein Beschäftigungsverbot bekommen...bleibt der Urlaubsanspruch oder fällt dieser jetzt weg :-X

Ich kann ja keinen Urlaub mehr nehmen...

Lg Trine :ROSE: 13+1

auch dazu ne Frage hab...

Wenn du den Urlaub aufgrund eines BV oder AU nicht nehmen kannst, kannst du ihn bis nach der Elternzeit aufheben - er verfällt nicht! Das ist ein gesetzlicher Anspruch!
Lg Tylaka
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