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Frage zum Thema Elterngeld/Elternzeit/Partnermonat

Hi Mädels!
Bin grad total verwirrt. Hab mir nun mal diese ganzen Formblätter, die ich nach der Geburt ausfüllen muss angesehen. Irgendwie blick ich garnicht mehr durch. Vor allem weil ich Beamtin bin, muss ich glaub doppelt so viele Blätter ausfüllen als Beschäftigte in der freien Wirtschaft.
Nun aber zum Hauptthema "Elterngeld/Elternzeit/Partnermonate".
Hier hab ich das Gefühl garnicht durchzublicken und hoffe ihr könnt mir sagen, ob ich das so richtig verstanden habe:
Meine Frage:
Hab ich es richtig verstanden, dass mir grundsätzlich 14. Monate Elterngeld zustehen würden?
Ich aber in meinem Fall nur 12. Monate bekommen würde, da ich ja vollbeschäftigt bin und 2 Monate nach der Geburt Mutterschaftsgeld (oder wie das auch immer bei Beamten heißt) bekomme. Beamte kriegen das ja glaub ich nicht von der Krankenkasse bezahlt....wie auch immer.
Fakt also: Ich bekomme nur 12 Monate Elterngeld?! Praktisch ab dem 3. bis 14. Lebensmonat meines Kindes?
Sollte also mein Partner 2 Monate Elternzeit nehmen wollen, dann könnte ich nur 10 Monate Elterngeld beziehen und er würde dann die anderen 2 Monate Elterngeld bekommen? Ich müsste also noch 12 Monaten wieder arbeiten, da ich nach 2 Monaten Mutterschaftsgeld und 10 Monaten Elterngeld danach kein Geld mehr bekomme?
Man ist das kompliziert. Aber so hab ich das doch richtig verstanden oder?
Bitte Hilfeeeeee :-X
Bisherige Antworten

Frage zum Thema Elterngeld/Elternzeit/Partnermonat

Jetzt hab ichs glaub ich grad selber geschnallt.
Ich bekomme insgesamt 12 Monate Elterngeld. Da aber die 2 Monate nach der Geburt in der ich Mutterschaftsgeld bekomme als Elterngeldzeit gelten, krieg ich nur noch 10 Monate Elterngeld. Also könnte ich bis zum 12. Lebensmonat zu Hause bleiben. Richtig?
Mein Freund kann dann also nach meinen 12 Monaten 2 Monate Elternzeit nehmen.
Jetzt aber noch ne Frage:
Versteh ich es richtig, dass ich volle 67% Elterngeld bekomme aber trotzdem zusätzlich bis zu 30. Stunden arbeiten könnte? Dann könnte ich ja praktisch ordentlich dazuverdienen wenn ich es so machen würde?
Also könnte auch mein Freund innerhalb seiner 2 Monate Elternzeit mit Elterngeldbezug noch zusätzlich 30. Stunden arbeiten? Wir würden also praktisch nicht wirklich Geld verlieren. Oder?
Wieso ist das so kompliziert? :-)

Nee,...

...der Zuverdienst wird Dir auf jeden Fall angerechnet.

Dann wird das vom Elterngeld abgezogen.

12 Monate stehen Dir alleine zu.

Zusammen 14 Monate.

Wir teilen es so, dass Männe 6 nimmt und ich 8 (bin ja eh daheim und bekomme nur 300 Euro).

Also sind wir die ersten 6 Monate zusammen daheim[:-} [:-} [:-} [:-} .

Auch wenns ein finanzieller Verlust ist, es ist uns die Familienzeit wert[:-}

Ich finde grad am Anfang ist es am sinnvollsten;-)

GLG, Käthe:ROSE: derren Mann beim letzten Kind schon die ersten drei Monate genommen hat

Nee,...

Aber von den 14. Monaten Elterngeld werden doch trotzdem die 2 Monate Mutterschaftsgeld abgezogen. Das ist doch gleichgestellt. 14. Monate Elterngeld kriegt doch nur jemand, der vorher nicht gearbeitet hat. Ich kann also definitiv nur 12. Monate Elterngeld beziehen. Oder nicht??? Ich seh schon, ich muss da mal zu dem Amt hin und mich beraten lassen sonst kapier ich das nie.
Jetzt dachte ich ich habs verstanden und jetzt sagt ihr wieder was anderes. Hilfe...
Bei uns gehts leider nicht anders, dass beide daheim bleiben. Klar ist es schön am Anfang voll für den Kleinen da zu sein aber wenns finanziell nicht hinhaut, dann gehts halt nicht. Haben leider noch ein Haus zu bezahlen. Würden wir beide Elternzeit nehmen, würde das finanziell niemals hinhauen.

Frage zum Thema Elterngeld/Elternzeit/Partnermonat

Zum nebenbei arbeiten. Wir haben das bei unserem Großen so gemacht: mein Mann hatte die 3 Jahre Elternzeit und ist nebenbei 30 Stunden arbeiten gegangen. Ich vormittags (Vollzeit) und er nachmittags. So fehlte uns auch nicht viel Geld. Diesmal geht das nicht, weil unser Großer seinen Vater dann nie sehen würde. Damals war uns auch nicht bewusst, dass der AG zu den Zeitwünschen unsererseit auch hätte nein sagen können. Die müssen dir diese Teilzeit zugestehen, aber nicht deine Zeitwünsche. Da hätten wir auch ganz schön auf die Nase mit fallen können. Das würde ich also vorher abklären.
Die anderen Sachen weiß ich nicht, weil mein Mann die Elternzeit nimmt und der kein Beamter ist im Gegensatz zu mir. Der füllt auch die Anträge aus. Ich hab also keine Ahnung davon.
LG Ulrike

Also, ich habs so verstanden....

... das mir, wie du ja weisst Krankenschwester, 12 Monate mindestens zu stehen (max. 2 Jarhre). Und das ich diese NACH den 8
Wochen
Muttterschutz nehmen kann, so das ich bis zum 14ten Montag daheim beim Zwerg bleiben kann. Ohne was dazu zu verdienen. Es gibt 67% vom Durchschnitt der letzten so-und-so-vielen Gehälter. Ob es da jetzt einen unterschied gibt zwischen dem öffentlichen Dienst und den privaten Kliniken, das weiss ich nicht. Ich hoff ich hab das richtig verstanden... Mein Mann wird wohl keine Elternzeit nehmem.

Und in den 6 Wochen vorher und 8 Wochen nachher bekomm ich den Nettodurchschnitt der letzten 3 Monate, wobei die Krankenkasse das Mutterschaftsgeld - max. 13€ am Tag, was ja wohl ein Witz ist -zahlt, und mein Arbeitgeber den Rest aufstockt. Wenn das so stimmt sind wir schon ziemlch teuer, denn wir werden übertariflich bezahlt, da muss die Klinik richtig in die Tasche greifen.

Ich hoffe das das alles so stimmt...

VLG

Schölli 27+0

Frage zum Thema Elterngeld/Elternzeit/Partnermonat

Ja ich weiss, das ist mächtig kompliziert. Ich hab mir jetzt nen Elternratgeber schicken lassen, da steht alles genau drin, hab mich aber noch nicht drangetraut und wie es mit Beamten aussieht, weiss ich leider auch nicht.
Toi toi toi u. Lg Manu 26+4 :-)
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