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Frage zum Elterngeldantrag... HELP

Muss ich von den letzten 12 Monaten meine originalen Gehlatsabrechnungen dazulegen? Bekomm ich die wieder?
Bisherige Antworten

Bitte nur Kopien einreichen- denn du bekommst nichts mehr zurück geschickt!

Nein Kopien reichen da aus LG-->

DANKE .-9

Schließe mich mit einer weiteren Frage an:

Welche 12 Monate sind denn genau gemeint?

Bis zum Beginn des Mutterschutzes oder inklusive der 14 Wochen Mutterschutz?
Mein AG schickt mir ja weiterhin eine monatliche Abrechnung zu.

Außerdem muss ich doch vom AG eine Bescheinigung einreichen. Wird da nicht auch bestätigt, dass ich das entsprechende Gehalt bekommen habe?!? Warum muss ich also noch alle Gehaltszettel mit beifügen?

:-)

Schließe mich mit einer weiteren Frage an:

Also bei Mia hatte ich das so verstanden, dass alle Gehaltsabrechnungen inlusive des Vormonats der Geburt eingereicht werden müssen!

Also wenn das Kind z.B. im August zur Welt kommt, dann alle Abrechnungen inklusive des Julis!

Wobei das bei mir jetzt ein wenig komplizierter ist, weil ich keine vollen 12 Monate gearbeitet habe, sondern noch Elterngeld bekommen habe für ein paar Monate. Hier muss ich dann die Abrechnungen einreichen, die zeitmäßig noch VOR den eingereichten Abrechnungen für den Elterngeldantrag für´s erste Kind liegen! %)

LG

Melanie

KS-10

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