Hallo ihr Lieben!
Heute habe ich mal eine Frage an die "Rechtsexpertinnen" des Forums. Und zwar geht es um meine Schwester, die ein kompliziertes Problem hat:
Am 31. März läuft ihr Arbeitsvertrag aus und bis zum Mutterschutz sind es dann aber noch 18 Tage. Eigentlich hat sie in dieser Zeit ja Anspruch auf ALG 1, da sie vorher mindestens 12 Monaten in einem Arbeitsverhältnis stand. Dieser Betrag vom ALG würde dann ja auch in die Berechnung des Elterngeldes einfließen, wenn ich richtig informiert bin. Meine Schwester konnte ihren Beruf aber in der SS nicht mehr ausüben (Außendienst/ Drückerkolonne) und hat seit der 10. SSW ein Beschäftigungsverbot. Nun war sie heute bei der Arbeitsagentur und der Sachbearbeiter erklärte ihr, dass wegen des BV die Voraussetzungen für ALG 1 NICHT mehr gegeben sind?!? Die Krankenkasse, die bei einer normalen AU das Krankengeld zahlen würde, zahlt aber bei einem BV auch nicht.
Heißt das nun, dass niemand zahlt? Und würde das auch bedeuten, dass sie den Anspruch auf Elterngeld möglicherweise verliert wegen der 18 Tage Arbeitslosigkeit?
Vielleicht kennt sich ja eine von euch damit aus und kann mir helfen.
Liebe Grüße,
sarimiral.