Suchen Menü

Frage zu ALG 1 und BV

Hallo ihr Lieben!

Heute habe ich mal eine Frage an die "Rechtsexpertinnen" des Forums. Und zwar geht es um meine Schwester, die ein kompliziertes Problem hat:

Am 31. März läuft ihr Arbeitsvertrag aus und bis zum Mutterschutz sind es dann aber noch 18 Tage. Eigentlich hat sie in dieser Zeit ja Anspruch auf ALG 1, da sie vorher mindestens 12 Monaten in einem Arbeitsverhältnis stand. Dieser Betrag vom ALG würde dann ja auch in die Berechnung des Elterngeldes einfließen, wenn ich richtig informiert bin. Meine Schwester konnte ihren Beruf aber in der SS nicht mehr ausüben (Außendienst/ Drückerkolonne) und hat seit der 10. SSW ein Beschäftigungsverbot. Nun war sie heute bei der Arbeitsagentur und der Sachbearbeiter erklärte ihr, dass wegen des BV die Voraussetzungen für ALG 1 NICHT mehr gegeben sind?!? Die Krankenkasse, die bei einer normalen AU das Krankengeld zahlen würde, zahlt aber bei einem BV auch nicht.

Heißt das nun, dass niemand zahlt? Und würde das auch bedeuten, dass sie den Anspruch auf Elterngeld möglicherweise verliert wegen der 18 Tage Arbeitslosigkeit?

Vielleicht kennt sich ja eine von euch damit aus und kann mir helfen.

Liebe Grüße,

sarimiral.

Bisherige Antworten

ich bin expertin in dem Thema!

Huhu,

also sobald der Arbeitsvertrag ausläuft, sie aber im BV ist, hat sie KEINEN Anspruch auf ALG 1, weil sie ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht!

Sie würde da ALG 2 bekommen, nur den Regelsatz und dem Mehrbedarf von 55,00 € pro Monat. Der Regelsatz liegt glaube bei Singles bei 359,00 € und bei Verheirateten bzw. in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen 323,00€ pro Monat.

Ich habe genau dasselbe durch, mein Vertrag lief am 31.12.10 ab und weil ich nicht ins Hartz 4 fallen wollte, hat mir meine Ärztin ein BV ausgestellt, dass ich 4 Stunden am Tag arbeiten darf.

Hab einen riesen Marathon hinter mir.

Naja mein Arbeitgeber hatte mir schon mündlich einen unbefristeten AV zugesichert aber dann das BV und schon wars vorbei. Aber nach der Elternzeit darf ich gerne wieder bei dem anfangen^^

Bloß gut, dass mein Mann fleißig arbeiten geht und viel Geld mit nach Hause bringt :)

Bei Fragen kannst Du mir gern eine PN schicken.

Liebe Grüße

Sandra 22+3

Also würde sie dann für die 18 Tage Alg 2 bekommen, hab ich vergessen ;)

und zum Thema Elterngeld :

habe ich den Link für Dich

http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/BMFSFJ/familie,did=76746.html

Sie kann ja auch bei der Elterngeldstelle nachfragen, ich bekomme Elterngeld, war ja noch nie arbeitslos gewesen...

Ich hoffe ich konnte Dir helfen :)

und zum Thema Elterngeld :

Hallo Sandra!

Danke erstmal für die vielen Infos. Ist ja eine echt blöde Situation und irgendwie auch eine Gesetzeslücke aus meiner Sicht. Man wird dafür bestraft, dass man aufgrund der Schwangerschaft seinen Beruf nicht mehr ausüben darf!

Eine Frage habe ich aber noch: Bekommt meine Schwester nun den Mindestsatz von 300 € Elterngeld, weil sie in den 18 Tagen vor dem Mutterschutz arbeitslos war oder wird das Elterngeld aufgrund der durchschnittlichen Einnahmen der letzten 12 Monate berechnet? Das würde ja eine Menge ausmachen!

LG,

sarimiral.

und zum Thema Elterngeld :

Also als ich es erfahren habe, war ich geschockt, ich dachte nämlich, dass man Krankengeld bekommt.

Es ist wirklich so wie Du schon sagst, als ob man etwas dafür könnte, dass man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann^^

Wenn ich Deine Schwester wäre, dann würde ich für die 18 Tage gar kein ALG 2 beantragen, dass bisschen Geld und sie muss wirklich alles offen legen, Kontoauszüge, Lebensversicherungen - auch von ihrem Mann, darauf kann man doch verzichten oder?

und da würden dann bei dem Elterngeld die 12 letzten Monate berechnet werden, aber besser ist es, wenn sie sich nochmal ausführlich bei der Elterngeldstelle beraten lässt.

Kannst mich ja mal informieren was da rauskommt, bitte ;-)

Viele liebe Grüße

Sandra 22+3

Frage zu ALG 1 und BV *einschleich*

Hallöchen,

also ALG1 ist eine lohnsteuerfreie Leistung und wird nicht für die Berechnung des Elterngeldes hinzugezogen. Mit einem BV kenn ich mich nicht aus, aber dafür mit ALG1 und Elterngeld. Sie muss bei ihrer Elterngeldstelle das Einkommen der letzen 12 monate vor der Geburt vorlegen. Ich meine gelesen zu haben, dass ihr bei einem BV keinerlei Nachteile beim Elterngeld entstehen. Aber ihr fehlen dann ja nur 18 Tage, also ein halber Monat, das wird jetzt nicht soooooo viel ausmachen.

LG Katja, deren mann kurz arbeitslos war und elternzeit genommen hat....

Meistgelesen auf 9monate.de
Diskussionsverlauf
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen