Frage wegen Elternzeit.
Ich möchte gerne 1 Jahr Elternzeit beantragen. Wenn ich den Platz jetzt nicht bekomme, kann ich dann noch ein 1/2 Jahr nachträglich Elternzeit nehmen? Vorausgesetzt ich hab das mit meinem Chef besprochen. Nächste Woche muss ich nämlich zu ihm, wegen dem Muschugeldantrag und da wollte ich ihn schon mal "sanft " darauf vorbereiten, das es evtl. auch nicht klappt, das ich nach nem Jahr wieder komme.
versteht ihr was ich meine? Meine Freundin meinte nämlich ich müsste mich entweder auf 1 Jahr oder gleich auf 2 Jahre festlegen.
LG Steffi
Frage wegen Elternzeit.
Hab zu dem Thema mal in meiner Elterngeld/-zeitbroschüre nachgelesen.
Hier steht:
"Die vorzeitige Beendigung oder Verlängerung der Elternzeit
ist grundsätzlich nur mit Zustimmung der Arbeitgeberseite
möglich."
Ich denke also, wenn dein Arbeitgeber schon jetzt von dir darauf vorbereitet wird, dass du evtl. länger als ein Jahr Elternzeit benötigst wird das dann kein Problem sein.
Er muss halt grundsätzlich mit einer möglichen Verlängerung einverstanden sein.
Liebe Grüße
Julia
Frage wegen Elternzeit.
also, rein rechtlich muß man sich verbindlich für 2 Jahre festegen.
D.h. nimmst Du nur 1 Jahr Elternzeit, kann eine Verlängerung nur mit Zustimmung des AG gemacht werden. Nimmt man allerdings gleich 2 Jahre, kann das 3 Jahr gleich im Anschluß genommen werden und bedarf ledigliche einer Mitteilung an den AG, jedoch braucht man nicht seine Zustimmung (er muß quasi zustimmen).
Du kannst allerdings auch gleich eine Elternzeit für 1,5 Jahre beantragen - allerdings bedarf es dann bei einer evtl. Verlängerung der Elternzeit auch wieder der Zustimmung des Arbeitgebers.
Grüße, Barbara (SSW 35+2)
OK! Ich verstehe. Bis wann muss ich den Antrag abgeben?
Bis wann muss ich den Antrag nochmal abgeben?
OK! Ich verstehe. Bis wann muss ich den Antrag abgeben?
generell gibt man den Antrag ab, wenn das Baby geboren ist, da man das genaue Geburtsdatum braucht. Und es soll spätestens 6 Wochen vor Beginn der Elternzeit sein. Geburtsurkunde kann man nachreichen!
Natürlich kannst Du mit Deinem Arbeitgeber vorab alles mögliche vereinbaren, aber vom Gesetz her gilt , was ich Dir beschrieben habe.
Ich weiß das nur deshalb alles so genau, da ich leider deshalb schon mal einen Anwalt hinzuziehen mußte... man lernt ja nie aus ;-)
Grüsse, Barbara
Jetzt steh ich total auf´m Schlauch...Sorry
Mein Muschu endet am 03.06. das heisst aber nicht das ich ab dem 03.06.11 bis zum 03.06.12 Elternzeit nehme...sondern ab Geburt bis zum 1. Geburtstag?!
Mein AG hat gesagt es reicht wenn ich in den Antrag nicht das genaue Geburtsdatum reinschreibe, sondern "ab Geburt für 1 Jahr ".
LG Steffi
Jetzt steh ich total auf´m Schlauch...Sorry
Elternzeit beginnt n a c h dem Mutterschutz bzw. kann erst nach Mutterschutz genommen werden, vorher nicht!! - d.h. Du mußt Elternzeit ab 03.06. nehmen - die 3 Jahresfrist endet mit dem 3. Geburtstag Deines Kindes -Du mußt die Elternzeit nur 6 Wochen vor Beginn beantragen. Du bekommst , sofern Du berufstätig bist, das Elterngeld auch erst n a c h der Mutterschutzfrist und nicht schon ab Geburt.
Also Dein AG kann nicht einfach sagen "ab Geburt ein Jahr". Das genaue Geburtsdatum ist daher schon von Bedeutung.;-)
Das hat auch versicherungstechnische Gründe. (Rentenversicherung, Krankenversicherung).
Wenn Du mit Deinem AG allerdings wegen der Verteilung der Elternzeit im Reinen bist, ist eigentlich egal was in Deinem Antrag drinsteht. Kommt es allerdings zu einem Rechtsstreit, wäre der Antrag nicht gültig.
Grüße, Barbara
Aha! Ich danke dir Barbara!
Frag mal deinen AG weil bei meinem gibts dafür extra ein Formblatt (guggst du)
Da steht:
Die Elternzeit soll beginnen:
* nach Ablauf des Beschäftigungsverbots nach der Geburt
oder
* am ______
und dauern bis
* zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes (=Tag vor dem 3.Geburtstag)
oder
* zum ______
Die Elternzeit soll auf folgende (max. zwei!) Abschnitte aufgeteilt werden:
vom _____ bis ______
vom _____ bis ______
Ein Zeitanteil (max. 12 Monate) im Umfang von ___ Monaten sollen bis zur Vollendung des achten Lebensjahres (=Tag vor dem 8.Geburtstag) des Kindes übertragen werden.
Also vielleicht hilft dir das ja.
LG
Jasmin
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