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Frage an die berufstätigen Mehrfachmamis

Hallo Ihr Lieben,

ich hatte eben ein Gespräch mit meiner Bereichsleiterin und die sagte zu mir, ich müsse jetzt bald so nen Antrag auf Elterngeld/Elternzeit ausfüllen und vorbei bringen....Wo bekomm ich denn so nen Antrag her????

Krankenkasse???

Und wie is denn das...also ich hab eigentlich vor nur 1 Jahr Elternzeit zu nehmen, wenn ich aber in dem Jahr dann feststelle, dass ich doch lieber 2 Jahre hätte, geht das dann einfach so, dass ich das verlängern kann oder muss ich mich jetzt schon entscheiden, ob 1 oder 2 Jahre????

Wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte...

GLG euer Tinchen :KISSING:

Bisherige Antworten

Frage an die berufstätigen Mehrfachmamis

Hey Tinchen, du musst es 7 Wochen vor der Elternzeit anmelden. Aber wie genau, muss ich mir auch nochmal durchlesen:
http://www.familienplanung.de/schwangerschaft/familie-und-beruf/die-elternzeit/#c3421
Die Elternzeit muss stets schriftlich beim Unternehmen angemeldet werden. Die Anmeldefrist beträgt sieben Wochen vor dem geplanten Beginn der Elternzeit. Bei verspäteter Abgabe der Erklärung verschiebt sich der Termin für den Beginn der Elternzeit entsprechend.
...
LG Zwerg

Frage an die berufstätigen Mehrfachmamis

Hey Zwerg,

danke dir....ja ich muss das wohl schon vor dem MuSchu abgeben, da wir ja in ein anderes Bundesland ziehen...das is ja nicht schlimm, oder??? Also wenn man das schon vor dem MuSchu anmeldet???

LG Tinchen

Frage an die berufstätigen Mehrfachmamis

Für dich nicht, dank SS kann man dich nicht kündigen!!!
Männer müssen wohl aufpassen, wenn sie den Antrag zu früh abgeben, denn die haben diesen Schutz nicht...

Frage an die berufstätigen Mehrfachmamis

Hmm, ich hab mir jetzt grad mal so nen Antrag angeschaut...aber den kann ich ja noch gar nicht ausfüllen...ich weiß ja gar nicht, wann die Maus kommt...also Termin is zwar der 10.7. aber ob die da tatsächlich kommt?!?! :-X

Muss man den Antrag auch bei der KK abgeben??? Und würde es auch reichen, wenn ich den nach der Geburt per Post meinem AG zukommen lass????

LG Tinchen

Frage an die berufstätigen Mehrfachmamis

huhu...

also, soweit ich weiß, musst du den Antrag auf Elternzeit erst 7 Wochen vor Ende des Mutterschutzes stellen, heißt eine Woche nach der Geburt... du kannst, bzw. solltest, deinen Arbeitgeber natürlich schon mal drauf vorbereiten, auch was die Länge betrifft... die musst du auch erst mit Antragsstellung festlegen...

allgemein gilt: die Beantragung einer längeren Zeit als die, die tatsächlich in Anspruch genommen wird ist immer besser als andersrum..

hab gesehen du kommst aus Rheinland-Pfalz - vielleicht hilft dir dieser Link: http://www.elterngeld.com/elterngeldantrag-Rheinland-Pfalz.html

gruß

marita :-)

Frage an die berufstätigen Mehrfachmamis

Hey Marita,

danke dir für den Link...Mein Problem is halt...wir ziehen Ende nächsten Monats von Rh-Pf ins Saarland....deshalb will meine BL wohl auch schon jetzt diesen Antrag....kann man den denn überhaupt schon vorher beantragen????

LG Tinchen

Frage an die berufstätigen Mehrfachmamis

... ich glaub, das ist schwierig... der Beginn der Elternzeit richtet sich ja immer nach dem Geburtstermin... und den kennst du ja erst nach der Geburt... außer du hast nen vorterminierten Kaiserschnitt...

aber das hat auch eigentlich nix damit zu tun... die Regelung mit den 7 Wochen vor Beginn ist Bundeslandübergreifend und es kann dir eigentlich niermand vorschreiben, dass da schon jetzt den Antrag stellst...

Frage an die berufstätigen Mehrfachmamis

Das hab ich mir auch grad gedacht...hab mir nämlich mal den Antrag angeschaut...und den ET weiß ich ja nicht...die Kleinen kommen ja wann sie wollen und nicht wann der FA es ausrechnet ;-)

Hmm...dann muss ich das meiner BL mal sagen...ich muss ja dann auch den Antrag im Saarland stellen und nicht in RH-PF, oder???

Kann man so nen Antrag auch per Post dem AG zukommen lassen????

Dann besorg ich mir so nen Wisch bzw. den kann man sich ja auch online ausdrucken und wenn die Maus geschlüpft is, dann füll ich das Ding aus und ab in die Post damit...

LG TInchen

Frage an die berufstätigen Mehrfachmamis

Hallo!
Soweit ich informiert bin, beantragst Du das Elterngeld bei der zuständigen Elterngeldstelle (je nach Bundesland und Regionist das mal der Kreis, mal die Stadt). Das geht aber erst, wenn das Kind da ist.
Wie das mit der Elternzeit aussieht, weiß ich nicht genau. Ich zitiere aber aus einer Broschüre vom Bundesministerium für Familie:
"Die Elternzeit bedarf nicht der Zustimmung des Arbeitgebers - gewisse Regeln sind bei der Anmeldung jedoch einzuhalten. Spätestens sieben Wochen vor ihrem Beginn muss die Elternzeit schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber verlangt werden. Das gilt auch, wenn sich die Elternzeit unmittelbar an die Geburt des Kindes oder an die Mutterschutzfristen anschließen soll...... Eine frühere Anmeldung gegenüber dem Arbeitgeber ist nicht ratsam, da der besondere Kündigungsschutz des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes mit Anmeldung der Elternzeit, frühestens jedoch acht Wochen vor deren Beginn, besteht."
Die Broschüre gibt es kostenlos beim Bundesfamilienministerium. In ihr sind auch Berechnungsbeispiele und die zuständigen Behörden genannt. Meine war auch innerhalb von wenigen Tagen hier.
Ich hoffe, ich konnte ein wenig weiterhelfen.
Schönen Tag ncoh!

Frage an die berufstätigen Mehrfachmamis

Danke dir, du konntest mir sehr helfen....

Und da wir ja Ende nächsten Monat in ein anderes Bundesland ziehen, macht das ja jetzt noch gar keinen Sinn...da es diese Anträge ja auch zum runterladen gibt, werd ich das einfach, wenn die Kleine geschlüpft is ausfüllen und dann per Post dem AG zukommen lassen....das müsste doch gehn, ich muss da ja nicht persönlich mit vorbei kommen, oder???

LG und dir auch nen schönen Tag

Frage an die berufstätigen Mehrfachmamis

Liebe Tinchen,

ich kenne kein Formular, denn laut meiner Personalabteilung muss man denen einen Brief schreiben wodrin steht wie lange du in Elternzeit möchtest. Dieser Brief muss wohl spätestens 7 Wochen vor der Elternzeit bei denen eingetroffen sein.

Laut denen ist es auch einfacher die Elternzeit zu verkürzen von daher würde ich am Anfang direkt 2 Jahre angeben bevor du dich nachher rechtfertigen musst.

LG Mandy 26+3 :IN LOVE:

Frage an die berufstätigen Mehrfachmamis

Bei uns ist das ein ganz formloser Antrag auf Elternzeit.

Es wird einfach schriftlich fixiert wielange man Elternzeit nehmen will, und mit wieviel Stunden man dann wieder einsteigen möchte.

Man sollte sich schon an die angegebene Zeit halten , damit der AG ein bißchen planen kann.

Ich hab schon Mamis mitbekommen die 3 Jahre angaben und nach einem wieder kommen wollten. Das ging dann nicht.

Andersrum geht vielleicht eher, also wenn du nach 1 Jahr doch noch länger wegbleiben willst. Vielleicht bieten Sie dir dann aber nach 2 Jahren nichts mehr an.....

Ich würd mir das gut überlegen und mich dann auch daran halten.

Silja ( Ich nehm auch nur ein Jahr)
...glaub mir nach so langer Zeit willst du wieder arbeiten.....und mal was anderes sehen. Ich liebe meine Kinder , aber ich brauch auch meine Arbeit.

Frage an die berufstätigen Mehrfachmamis

Bei uns gibt es auch ein Formular (bin Bundesbeamte), und man muss bestimmte Anlagen mitliefern. Dabei steht natürlich auch die beglaubigte Geburtsurkunde des Kindes, die aber nachgereicht werden kann. Dann zählt erst mal der Geburtstermin und hinterher wird meiner Vermutung nach noch etwas korrigiert. Außerdem steht ja auch "spätestens 7 Wochen vor Beginn"... und den Antrag müsste dann eh mein Mann abgeben, da ich in der ersten Woche nach der Geburt sicher keinen Bock habe, zu meiner Dienststelle zu fahren. Zumal die nach derzeitigem Termin eh im Urlaub wären.

Also gebe ich ihn vorher ab und reiche die Geb. Urkunde nach, bzw. mein Mann bringt die dann hin.

Muss ich mich aber auch noch mit Cheffe drüber unterhalten, genau so wie über die Länge. Wollte erst nur 4 Monate machen, jetzt tendiere ich aber zu 6. Gebe lieber etwas mehr an und dann mal sehen, wie der Hase läuft. Aber ich fürchte, bei dem ein oder anderen Job ist das komplizierter als bei mir.

Sch*** Papierkram, aber da müssen wir wohl alle durch - neben der eigentlichen SS ;-)

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