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Frage: Namensgebung bzw. Änderung nach Hochzeit der nicht leiblichen Kinder...

Hey Mädels,
mir ist zu Ohren gekommen, dass sollten mein SChatz und ich heiraten (Marie hat ja schon seinen Nachnamen), dass ich nicht die Zustimmung von meinem Exmann brauche, damit meine beiden Großen auch den Namen meines jetztigen Schatzes annehmen? (oh, gott... ich schreibe schlimmer als ich denke)
Hoffe das war trotzdessen verständlich (blond eben)
Also, wer kennt sich aus???
DAnke!!
LG
Bisherige Antworten

Frage: Namensgebung bzw. Änderung nach Hochzeit der nicht leiblichen Kinder...

Hallo Kathi,
ich weiß, dass es bei nichtehelichen kindern geht ohne zustimmung. ich denke mal, dass es -wegen gleichstellung- auch für die ehelichen kinder gilt.
und deine ab-frage. wichtig ist erstmal rauszufinden, ob es sich um einen bakteriellen infekt handelt. die meisten erkältungskrankheiten sind nämlich viral-bedingt. viren bekämpfen bakterien ..
ansonsten habe ich auch schon ab`s in der stillzeit genommen. quasie auch zur geburt von unserem jüngsten schatz stand ich wegen erhöhter entzündungswerte unter ab. ich hab danach ein mittel zum aufbau der darmflora genommen. übers stillen wirkt sich das auch positiv auf`s baby aus ...
lg mala, die dir schleunigst gute besserung wünscht ..wenn ich unter fieber litt, hatten meine mäuse immer mehr stilldurst %)

Frage: Namensgebung bzw. Änderung nach Hochzeit der nicht leiblichen Kinder...

watt nen quatsch ...natürlich bekämpfen die ab`s bakterien ..

stimmt...

jetzt wo Du es sagst... ich muß nach 1 1/2 Stunden die Maus immer noch hinhalten... damit wir die 2 STunden einhalten...ich dachte es wäre nur der Wachstumsschub... aber Du hast REcht...
LG und Danke

Frage: Namensgebung bzw. Änderung nach Hochzeit der nicht leiblichen Kinder...

hallo Kathi,
ich glaube, dass es einen Unterschied zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern gibt. Bei ehelichen Kindern könnte es sein, dass der leibliche Vater der Namensgebung zustimmen muss. Frag doch mal bei einem Notar nach. Wenn eine Zustimmung nötig ist, erstellt dieser die Urkunde.
LG Simi

kann ich mir kaum vorstellen...

... normalerweise hat man ja auch nach der scheidung das gem. sorgerecht u da müssten denke ich beide elternteile einer solch schwerwiegenden entscheidung zustimmen.
würden das deine grossen überhaupt wollen?
meine grossen heissen wie ich - habe den alten ehenamen behalten. meine kleine heisst ebenfalls wie ihr papa - meinem freund.
finde das auch ok so, ist doch inzwischen normal bei den vielen patckwork-familien .-)
lg caro

o Ton...

"Marie hat es gut, dass Mirko ihr Papa ist... ich würde auch gerne so heißen..." Meine Kinder haben kein gutes Verhältnis zu ihrem Vater, sie gehen eigentlich nur dorthin um die Oma und die TAnte zu sehen und evtl. Geschenke abzusahnen... Kinder sind halt käuflich %)
Wie gesagt, sollten wir heiraten, möchten die Kids gerne auch so heißen. Hatte auch schon überlegt meinen Mädchennamen wieder anzunehmen, den könnten die Kids wohl auch annehmen, wäre ja aber Blödsinn wenn wir eh vorhaben zu heiraten! Die Kinder sehen meinen jetztigen Partner als Papa und ihren Vater eben als Vater, nicht als richtigen Papi oder Papa... WAs meinen Ex rasend macht, denn sie sagen ihm auch ganz direkt, dass Mirko ihr Lieblingspapa ist %) tja, Kinder sind halt ehrlich! Und mein Ex benimmt sich eben auch nicht als Papa...
LG

o Ton...

es scheint deinen Ex aber auch nicht derart zu stören, als dass er sich bzw. sein Verhalten ändert :-|
lg, claudia

rate mal warum ich mich damals getrennt habe...

er hat sich noch nie für seine Kinder interssiert! :HEADSHOT:
Aber das wollte unser SChicksal wohl so... denn jetzt sind wir alle glücklich und ausgeglichen....
LG

o Ton...

Einbenennung vorzunehmen

4 jahre tränen und der herzenswunsch der kinder...

lg

Einschleich...

Hallo,

ich habe letztes Jahr August zum zweiten mal geheiratet.Ich habe den Namen meines Mannes angenommen meine beiden Söhne aus erster Ehe(14 und 9 jahre)haben den Namen meines Exmannes behalten.Weil mein Exmann und ich gemeinsames Sorgerecht haben hätte ich seine zustimmung gebraucht.Aber meine Jungs wollte eh ihren namen behalten.

Lg Nancy 18+4 :IN LOVE:

ich hab das procedere durch:

Du brauchast Die Zustimmung vom Ex, wenn die Kinder SEINEN Familiennamen tragen in jedem Fall!Auch wenn du das alleinige Sorgerecht hast, muss er zustimmen. Was anderes gilt nur, wenn DEIN Name Ehename war, die kinder DEINEN Namen haben UND Du alleinige Sorge ausübst.

Weiter müssen die Kinder gefragt werden, ob sie das wollen, sofern sie älter als 5 jahre sind.

LG

Lona mit Eléna-Renesmée 22w3t

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