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Frage: Beschäftigungsverbot

Hallöchen Mädels,
Das Thema kommt bei uns wellenweise auf..
Mein AG weiß von der Schwangerschaft. Aber die Sache mit dem Dienstkoffer (zwingend notwendig- 15kg schwer) sieht er nicht so eng. Das ständige Autofahren auch nicht (aber das istauch noch kein Ding) und Stress ist für ihn eh kein Thema (und davon habe ich reichlich :-()
Nun sagte mir schon meine FÄ, dass der AG sich erstmal bemühen soll. Eine Versetzung ist für mich nicht möglich- die Abteilung bei der das machbar wäre, ist ca 450km entfernt von meinem Wohnort. Früher oder später würde es aber auch ein Beschäftigungsverbot hinaus laufen (wegen der Fahrerei) und das sagte mir auch meine Hebamme.
Nun meine Frage- wie konkret muss die Umsetzung des MuSchuGes sein? Und was darf ich konkret einfordern?
Und vor allem- wie setzt man ein Besch.verbot durch, wenns nicht anders geht?
LG Schäfchen
Bisherige Antworten

einschleich

Hallo Schäfchen,

das Mutterschutzgesetz muss umgesetzt werden, und zwar von dem Zeitpunkt an, wo dein Arbeitgeber weiß das du schwanger bist. Deine FÄ hat schon recht, dass sich der Arbeitgeber bemühen muss dir dein Arbeitsumfeld so zu gestalten, dass es für dich als Schwangere ok ist. Wenn er das nicht kann, so bleibt ihm frei ein Beschäftigungsverbot von seiner Seite her auszustellen. Es bekommt das Geld ja über die Umlagen von der Krankenkasse voll und ganz wieder. Ein Beschäftigungsverbot über die FÄ auszustellen ist schwierig. Es liegt kein Grund von seitens der FÄ vor. Die kann der Arbeitgeber nämlich im schlimmsten Fall belangen, wenn er sagt er hätte dir ja deinen Arbeitsplatz schwangerenfreundlich gestalten können und kein tatsächlicher Grund für ein Beschäftigungsverbot von seiten deiner Ärztin her vorliegt. Ich weiß das viele FÄ das so ausstellen, aber es auch nicht immer richtig. Wenn dein Arbeitgeber dir den Arbeitsplatz nicht ordnungsgemäß nach Mutterschutzgesetz umstellt, kannst du dich auch beim Ordungsamt beschweren, die würden das dann kontrollieren und dann müßte dein Chef Strafe zahlen. Mein Tipp ist entweder du bestehst komplett auf das Mutterschutzgesetz und zwar ab sofort. Es kommt nicht so gut wenn man jetzt noch was macht, was man eigentlich nicht mehr sollte und später drauf besteht, oder du hoffst darauf, dass dir deine FÄ das ausstellt. Ich bin selbst in einer leitenden Position und muss das Mutterschutzgesetz umsetzen. Bei uns bekommen die schwangeren sofort ein Beschäftigungsverbot von unserer Seite, da wir keinen adäquaten Arbeitsplatz zur Verfügung stellen können. Wir hatten das jetzt einmal, aber wir bekommen alles von der Krankenkasse wieder. Warum sollen wir uns und der Arbeitnehmerin das leben schwer machen.

Lg Nadja

auch noch eine frage dazu....

wieviel geld bekommt man bei einem beschäftigungsverbot?das komplette gehalt oder nach 6 wochen soviel wie beim krankengeld??
lg nadine

auch noch eine frage dazu....

Während des Beschäftigungsverbotes bekommst du kein normales Gehalt weiter. Solltest du Zuschläge und so was vor der Schwangerschaft bekommen haben, so bekommst du während des Beschäftigungsverbotes den Durchschnitt von den Zuschlägen der letzten 3 Monate vor bekanntwerden der Schwangerschaft.

sollte heißen dein normales Gehalt

auch noch eine frage dazu....

ok vielen dank :-) für die antwort.
lg nadine

Weißt du zufällig auch...

wie sich das für die Berechnung des Elterngeldes gestaltet?? Denn man kann ja nicht unbedingt was dafür, wenn es ein BV gibt?? Und wenn man noch keine 5 Jahre in den Job arbeitet, dann kann das ja schon heißen, dass man erheblich weniger EG bekommt, als man vorher an Finanzen hatte- also weniger als im Beschäftigungsverbot.
LG Schäfchen

einschleich ...

hi, also ich hatte ja auch ein BV ab der 13ten Woche.
Ich habe im BV mehr Geld bekommen als vorher weil Kalendertäglich bezahlt wird, den Tagessatz bestimmt der Durchschnitt der letzten 3 Monate ...
Auf das Elterngeld wirkt es sich nicht direkt aus, also ich musste dennoch die Abrechnungen auch für die zeit des BV's hinschicken und die haben das zur Berechnung herangezogen ... glaube das ist nur anders bei Krankengeld ... dann müssen sie es von davor berechnen ....
Hoffe konnte helfen.
LG aileen und lenya 10w0t

Frage: Beschäftigungsverbot

Hallo,

ich kenn mich damit zwar nicht wirklich aus....aber ein paar meiner freundinin und auch im Bekanntenkreis sind einfach zu ihrer FA gegangen und haben sich ein Beschäftigungsverbot austellen lassen und wenn du jeden Tag 15 Kilo schleppen musst, dann wirst du es mit sicherheit auch bekommen .Deine FA wird da sicherlich auch große Augen machen und sagen, dass das so nicht geht du musst ja dich und dein Krümel bischen schonen... :-) :-)

Liebe Grüße Jenni

kann ich ein beschäftigungsverbot erwirken wenn....

ich an meinem arbeitsplatz opfer eines raubüberfalls geworden bin??

kann ich ein beschäftigungsverbot erwirken wenn....

oje du arme....was ist denn passiert? Eine Freundin von mir wurde auch an der kasse bedroht und danach hat ihr FA auch ein Beschäftigungverbot ausgesellt...

P.S Nimm aber aufjedenfall auch dieses nachgespräch mit einem Psychlogen wahr, welches dein Arbeitgeber organisieren muss....

Wenn einem sowas passiert, dass muss total schlimm sein, ich glaube ich hätte nur noch Alpträume und wäre total schreckhaft!!

Liebe Grüße Jenni

kann ich ein beschäftigungsverbot erwirken wenn....

Hallo,

das ist eine heikle Frage, wo Arbeitest du denn. Ist der Raubüberfall während deiner Schwangerschaft passiert? Von Seiten des Frauenarztes her gibt es klare Linien, wann eins ausgestellt werden darf und wann nicht. Viele Frauenärzte stellen es aus, weil der Arbeitgeber sich häufig weigert, was aber nicht unbedingt richtig ist. Denn ein Arbeitgeber hat eben auch Verantwortung für seine Mitarbeiter. Von Seiten deines Arbeitgebers dürfte nichts dagegen sprechen, dass er dir dieses Beschäftigungsverbot ausstellt. Ich denke zu klären ist, wie oft wurdet ihr schon überfallen, kommt das häufiger vor, war es eine einmalige Sache. Falls du noch nicht krank geschrieben warst in der Schwangerschaft, würde ich erst mal eine Krankmeldung bis zu 6 Wochen vorziehen und dann in Ruhe mit deiner FÄ und dem Arbeitgeber sprechen. Denn dein Leben und das deines Kindes waren ja bei dem Raubüberfall gefährdet. Versuch es einfach. Es bleiben ja auch psychische Folgen nach einem Raubüberfall zurück.

Lg Nadja

also...

in dem laden wo ich arbeite ist es jetzt der 3.überfall gewesen innerhalb 8 monaten bei mir das erste mal, ja war schon schwanger zu dem zeitpunkt der überfall war vor 2 wochen.
soweit geht es geh auch schon wieder arbeiten ich weiß doof naja.
arbeitgeber ändert nichts sind weiterhin alleine abends im laden.
war gleich am nächsten tag beim fa mini gehts soweit gut.wußte ja nicht wie es auf die aufregeung usw reagiert.
am mittwoch hab ich fa termin mal schauen was er sagt.
lg nadine

MuSchuGesetzt - Amt für Arbeitsschutz

GUten Morgen Schäfchen :-)

Du darfst auf keinen Fall den koffer tragen. Das MuSchuGesetz muss auch an deinem Arbeitsplatz aushängen (sofern dein Arebeitgeber dauerhaft 3Frauen und mehr beschäftigt).

Das regelmäßige heben von Lasten die 5kg wiegen ist verboten, auch das gelegentliche von 15kg!!!!!! -- Ich hatte schon eine FG und bin da besonders vorsichtig, daher habe ich mich genau erkundigt. (Siehe auch Web seite vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, kurz bmfsfj, mit dem üblichen davor und dahinter).

Sobald dein Arbeitgeber weiß, dass du schwanger bist, muss der dies umgehend beim Amt für Arbeitsschutz melden.

Auf der Website vom bmfsfj wirst du auch einen Flyer zum Mutterschutzgesetz mit einer Hotline finden, die dir alle Fragen beantworten können.

Alternativ kannst du auch bei der Aufsichtsbehörde deiner Stadt anrufen und dich dort zum Amt für Arbeitsschutz durchstellen lassen, die sind dort, zumindest bei uns, sehr freundlich und helfen gerne.

Mit freundlichen Grüßen deine Mitschwangere GM 8-)

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