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Elternzeit

Hallo,

jetzt hab ich mal ne Frage, wie ist es da mit der Elternzeit? ich hab zwar mündlich angegeben das ich mindestens ein Jahr in Elternzeit gehe, aber nix schriftliches...

Habt ihr das gemacht??

Ohje ohje... das wär ja jetzt doof, wenn ich das verkackt hätte...

LG Alexa

Bisherige Antworten

also ich mein beim AG...

also ich mein beim AG...

Erst wenn Baby da*denk*

Spätestens sieben Wochen vor geplantem Beginn der Elternzeit. Der Antrag muss schriftlich sein und die Angabe über die Dauer der Elternzeit beinhalten.

man sollte das glaub schriftlich machen,lg :-)

Elternzeit

Ich glaub du musst das schon schriftlich machen...damals beim Ersten Kind hab ich das gemacht...und bevor das BAby kommt, glaub keine Grenze, aber weiss jetzt nicht genau...ich glaub ich habs vorm Mutterschutz noch abgegeben..hab ich geschrieben, Hiermit nehme ich Elternzeit meines Kindes das am ..... zur Welt kommt...für 1 bis 3 Jahre,...wie lang du willst....aber...ich weiss allerdings nicht ob es doch eine Grenze gibt, bis wann du sie bei ihm abgegegeben haben musst...das weiss vielleicht wer anders..hab jetzt die antworten nicht glesen, bin spät dran, müssen los..zur Schule...tschauuuu vici

Elternzeit

Also du musst deinen Arbeitnehmer darüber in Kenntnis setzten bis 7 Wochen vor Beginn, deswegen mach es jetzt. Schreib nen Brief mit deinen Plänen und schreibe rein, dass du eine Bestätigung wünschst.

So hast du dann was schriftliches von denen und brauchst dir keinen Kopf machen nachher zu hören, sie hätten es nicht bekommen etc...

Bist noch nicht zu spät, mach es nur so früh wie möglich :-)

Elternzeit

Hallo Alexa!
Bin mir eigentlich sicher, dass man das erst nach der Geburt schriftlich macht. 8 Wochen sind ja Mutterschutz, d.h. die 7 Wochen sind ja nach der Geburt noch ausreichend. Mein Mann ist damals einfach in die Schule gefahren und hat die Geburtsurkunde und den Antrag
abgegeben. Ich glaube, beim 2. Kind habe ich es sogar selbst gemacht.
Nur mein Mann hat seine Elternzeit schon beantragt, da er ja keinen Mutterschutz hat. Er muss aber den Antrag noch einmal mit dem genauen Geburtsdatum stellen.
LG Anja

Elternzeit

Laut BMFSFJ ist es 7 Woche vor Beginn der Elternzeit. Wenn der Mutterschutz 8 Wochen nach der Geburt anfängt, mussten wir kurz nach der Geburt Elternzeit beantragen, oder?

Vielleicht habe ich verkehrt verstanden.

Grüsse

Elternzeit

Was passiert mit meine Antwort? Erscheint bei mir komisch.

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