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Elternzeit - wg. unten!

Huhu,
die Elternzeit ist SPÄTESTENS 7 Wochen vor Beginn zu verlangen, siehe § 16 BEEG. In dringenden Gründen geht es knapper (damit sind die Frühgeburten abgedeckt.)
Die Elternzeit muss nicht beantragt werden.
Ihr könnt alle Eure Elternzeit jetzt schon beantragen oder hättet es schon vor Wochen tun können ... Da schreibt man dann einfach, dass man für so und so lange in Elternzeit gehen wird und der voraussichtl. Geburtstermin dann und dann ist. Den tatsächlichen Termin reicht man dann eben nach, aber da hat man dann keinen Stress mehr!
Grüße von Einzigartig
Bisherige Antworten

Liebe Kirsche!

Du kannst die Elternzeit nicht einfach nach Deinem Ermessen verlängern, wenn Du nur ein Jahr verlangt hast! Du MUSST Dich für die ersten 2 Jahre festlegen. Hast Du nur ein Jahr verlangt, dann gilt automatisch, dass Du aufs 2. Jahr verzichtest! Dann kannst Du tatsächlich nur weitere Elternzeit BEANTRAGEN, weil Du dann dem Wohlwollen Deines AG ausgeliefert bist.
Lies Dir doch einfach mal das Gesetz durch ,es sind nur so wenige §§ und Du verschenkst viel, wenn Du nicht genau auf alle Formalitäten achtest (so macht es auch Sinn, dass man sich den Rest der Elternzeit auf nach dem 3. Lj des Kindes übertragen läßt, wenn man das nicht vorher nimmt - wenn der AG dem zugestimmt hat, dann kann er das nicht rückgängig machen, Du kannst aber frei entscheiden, ob Du die Zeit noch nimmst oder nicht).
Grüße von Einzigartig

@Einzigartig...

Guten Morgen
also da hat mir die Sachbearbeiterin echt was falsches erzählt, als sie mir mitteilte, daß ich NACH der Geburt ERSTMAL 1 Jahr beantragen kann und dann 3 Monate vor Ablauf auf 2 Jahre verlängern kann....
Jetzt werde ich mir das entsprechende Gesetz nochmal raussuchen... ich habe ja noch 10 Wochen Zeit bis Entbindung ...damit ich nix falsch mache.
Danke für dei Info.
LG Anja

hab grad nochmal mit meinem AG telefoniert - das wär ja voll in die hose gegangen

hallo,
ich hatte ja schon im juni von meiner personalstelle ne checkliste und unterlagen zur beantragung diverser dinge erhalten. unter anderem eben auch ein formblatt zur erklärung der inanspruchnahme der elternzeit mit dem hinweis, dieses nach der geburt an meine führungskraft zu übersenden. darauf hab ich mich verlassen (ist ne große bekannte firma die jährlich hunderte ss mitarbeiterinnen haben bundesweit).
hätt ich da heute nich angerufen und nochmals anhand deines genannten paragraphen nachgefragt, wäre denen nie aufgefallen, dass da ein druckfehler vorliegt. ich hätte die mitteilung viel zu spät eingereicht und am ende hätte mein fieser chef das ganze abgelehnt.
also danke für den hinweis. werd ich jetzt dann natürlich umgehend erledigen müssen, denn nächsten mittwoch sind die "spätestens 7 wochen vorher" vorbei.
lg suse 32+1

hab grad nochmal mit meinem AG telefoniert - das wär ja voll in die hose gegangen

Hi Suse
man dir kein Stress, 7 Wochen vor elternzeit heisst ja: Nach ende Mutterschutz beginnt Elternzeit d.h. 8 wochen nach Geburt. Für den Beantragsfall heisst da snoch 1 woche nach Geburt spät beantragen. Aber je eher desto besser, ich reiche den zettel auch bis Dez. ein. Sicher ist sicher :-)
LG Anja

hab grad nochmal mit meinem AG telefoniert - das wär ja voll in die hose gegangen

also wenn ich das richtig verstanden habe, wird der mutterschutz in die zeit der elternzeit mit eingerechnet. außerdem steht im gesetz: "elternzeit muss spätestens 7 wochen vor beginn eingereicht werden" => daraus ergibt sich für mich, unter beachtung o. g. aussage, dass man spätestens 7 wochen vor et beantragen muss.
bei meiner cousine ist das auch so. die hat 12 monate elternzeit genommen und muss ab dem 1. geburtstag des kleinen wieder arbeiten. die hängt halt nur ihren resturlaub hinten dran, sodass sie noch bis jan 2011 daheim bleiben kann.
hm, echt alles so verwirrend. kann man das nicht einfacher machen. nach geburt nur angeben, elternzeit ja oder nein und wie lange und gut ist?
immer diese sch.... umständliche bürokratie und gesetzestexte, wo man fast studiert haben muss um das zu verstehen. ätzend.
das nervt mich jetzt gerade endlos!!! :DEVIL:

hab grad nochmal mit meinem AG telefoniert - das wär ja voll in die hose gegangen

Hm habe ich wieder falsch verstanden...?? Muss mal meinen Schwiegervater drauf ansetzen der kennt sich aus. Und werde sicherheitshalber nä Woche meine Papiere raus schicken. Jetzt ist mir das schon zu komisch... :-/ Blöde Gesetze ...
LG Anja 28+5

hab grad nochmal mit meinem AG telefoniert - das wär ja voll in die hose gegangen

wie gesagt, da steht ja "spätestens", schadet also nicht, wenn du es demnächst machst, sofern du schon genau weißt, wie lange du machen willst.
lg

hab grad nochmal mit meinem AG telefoniert - das wär ja voll in die hose gegangen

habe mit meinen Mann hin und her gemailt, er hat sich das auch durchgelesen was im gsetzestext steht und sagt ich soll lieber die 2 Jahre beantragen und dann kann man imer noch schauen nach 1 Jahr ob ich nebenher anfange bei uns im haus.... na da mach ich das erstmal so, ist ja nicht so daß ich scharf drauf wäre gleich wieder hin zu rennne zum schaffen, erstmal is das bayb dran :-)
LG Anja
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