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Elternzeit - ich frag dann auch mal....

Hallo zusammen,

ich habe KEINEN Schimmer, darum bin ich auf Eure fachkundige Hilfe angewiesen... *liebguck*

Ich habe einen bis zum 15.08.2011 befristeten Arbeitsvertrag. Keine Ahnung, ob der verlängert wird. Schon möglich, aber es kann eben auch sein, dass nicht.

Was muss ich jetzt eigentlich machen, wenn ich nach der Geburt und dem Mutterschutz (ET 14.07.) in Elternzeit gehen will und mein Vertrag wird nicht verlängert?

Ich habe null Ahnung. Klaro, beim Arbeitsamt muss ich mich ohnehin melden (übrigens gibt es die Frist "spätestens 3 Monate vor Ende des befristeten Vertrages beim A-Amt melden" nicht mehr).

Aber wie geht es dann weiter?? Was muss ich machen? An wen muss ich meinen Antrag auf Elternzeit richten? Und wann?

Oh weh - bitte könnt ihr mal Licht ins Dunkel bringen?

Danke! :KISSING:

Liebe Grüße

Melanie

24+5 :IN LOVE:

Bisherige Antworten

Elternzeit - ich frag dann auch mal....

Hallo Melanie,

hab grad unten ausführlich geantwortet, ließ da mal nach....

Viel Glück für dich

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