Hey, ihr Lieben,
bevor es unten untergeht, habe ich hier oben noch eine Frage:
Fürs Elterngeld werden ja die letzten 12 Monate herangezogen, um den Anspruch zu berechnen. Nun werden die meisten Kinder ja nicht am 1. oder letzten des Monats geboren... - wie rechnet man das denn da?
Ich hab ET am 14.7 - wenn ich dann zwei Monate bzw. acht Wochen zH bleibe, ists Mitte September - kriege ich dann ein halbes September-Elterngeld? Oder für den ganzen September? Oder halb Mutterschutzgeld und dann halb Elterngeld?
Und können Mutter und Vater ihre Elternzeit zu jedem beliebigen Datum aufteilen, also auch 14.10 oder so? Oder muss das immer zu Beginn eines Monats sein (fänd ich für den AG unkomplizierter)? Aber wenn wir dann zum 1.10 "tauschen" würden... - wie sieht das mit dem Geld aus?
Gibts "halbe" oder "viertel" Elternmonate?
ARGH... - hilfe, hilfe... :-)
Lieben Gruß,
Milkyway (heute in der 26. SSW - wow...)