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Elterngeld+Stuerklasse

Hallo Ihr Lieben, ich hoffe ihr könnt mir helfen, und zwar: wir heiraten am 16.04, wie ist das dann mit der Berechnung des Elterngeldes? Es zählen ja die letzten 12 Monate aber ich rutsche ja dann in ne andere Klasse und das wird mir ja dann abgezogen?! Wie habt ihr das geregelt? Ist es besser wenn wir beide bis zur Geburt die Steuerklasse 4 wählen?
Lg von einer verwirrten Tanja
hebamme4u-Ticker
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Elterngeld+Steuerklasse

Elterngeld+Steuerklasse

Hallo Tanja,

eigentlich betrifft es strenggenommen ja sogar nur einen Monat, oder?? 16.4. heiratet Ihr und 17.5. müsstest Du in Mutterschutz gehen (wie ich nämlich)

das dürfte auf den 12 Monats-Durchschnitt ja nicht allzu viel ausmachen, oder? Ich weiß ja nicht, was Ihr beide verdient!!

Dafür, dass man aber sonst noch ein weiteres Mal losrennen muss um die Steuerklasse zu wechseln, würde ich mir das, glaube ich, schenken und gleich für die Elternzeit in die 5 gehen.

Die größere Frage ist, wonach das Mutterschaftsgeld dann berechnet wird... das wird nach den drei Monaten vor Beginn Mutterschutz berechnet, das wirkt sich schon eher aus. Da würde sich dann sicherlich doch noch lohnen, die 4 bis zur Geburt zu nehmen...

Wenn Du jetzt allerdings bis zur Geburt sogar in die 3 gehen würdest, müsste Dein Arbeitgeber Dein Mutterschaftsgeld (bzw. den Zuschuss dazu) nur nach Steuerklasse 4 bzw. 1 berechnen. So war es nämlich bei uns... war deshalb beim Rechtsanwalt.

Hoffentlich habe ich Dich nicht noch mehr verwirrt...

puenktchen.

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