Elterngeld Elternzeit Wohngeld - Fragen!
morgen hab ich endlich wieder einen FA Termin, davon werde ich dann natürlich auch berichten. Sorry, dass ich sonst so wenig hier war :-[
Nun zu meinen Fragen:
- die ersten 8 Wochen nach der Geburt ist man doch in der Mutterschutzfrist bekommt also eigentlich das Geld wie das Gehalt davor, oder ( Also vom AG und Krankenkasse) ?! Weil die Elternzeit fängt ja auch schon direkt nach der Geburt an und das Geld ist ja nur 67% vom Gehalt. Also wieviel bekommt man die 8 Wochen danach??
Ich finde das so blöd, dass man Elternzeit und Mutterschutz 2 Monate gleichzeitig hat.... Macht alles so kompliziert und die Elternzeit ja auch 2 Monate kürzer :DEVIL: :DEVIL: :DEVIL:
- wie ist das mit der Bescheinigung für die Elternzeit, man muss ja den Geburtstag angeben, oder?! Also kann man die erst nach der Geburt ausfüllen, aber im Internet steht 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit, also das wäre ja vor der Geburt. Weil danach die 8 Wochen Mutterschutzzeit sind ja gleichzeitig schon Elternzeit!!! %)
Wieder das gleiche Thema bzw Problem @=
- und mein Sohn wird im Oktober 3, für die Zeit bis dahin gibts ja 75€ extra, aber wird dann wieder die Zeit ab der Geburt gezählt oder erst wenn man "pures" Elterngeld ohne Mutterschutzgeld bekommt. Naja dafür müsste ich wahrscheinlich erstmal Frage Nr 1 geklärt haben....
Das 3. Thema wäre Wohngeld, kennt sich damit jemand aus, gibts da genau festgelegte Grenzen?! Bei uns schwankt das Einkommen im Moment noch stark... Darf man bei Wohngelderhalt einen Bausparvertrag haben bzw eben Geld gespart haben (naja nicht viel...) und trotzdem zu wenig zum Leben haben oder muss man das ersparte Geld erst aufbrauchen??
Danke schonmal!!
LG Zwerg, schon 29+3 und morgen vielleicht endlich mit Outing?! Bitte Daumen drücken!!
Elterngeld Elternzeit Wohngeld - Fragen!
Hallo, ich habe mich bei meiner Krankenkasse informiert und es ist so das man sobald man eine Geburtsurkunde hat das Mutterschaftsgeld beantragen kann für die 8 Wochen nach Geburt. Das Geld bekommt man dann komplett für die 8 Wochen auf einmal bezahlt. Sollte das Kind früher kommen wie geplant, verlängert sich diese Zeit so das man trozdem den gesammten Mutterschutz hat. Den Rest den deine Krankenkasse nicht bezahlt, muss dein Arbeitgeber zahlen so das du auf dein volles Nettogehalt kommst wie bisher.
Und 7 Wochen vor ET kannst du eine Bescheinigung abgeben bei der Krankenkasse für die 6 Wochen davor.
Ja das mit der Elternzeit ist doof das man beides zusammen hat, aber so sind nun mal die Bestimmungen.
LG Nicole 30+5 :IN LOVE:
Elterngeld Elternzeit Wohngeld - Fragen!
Uch glaube bei dem was Du schreibst meinst Du mit Elternzeit die Zeit ind er Du Elterngeld bekommst, oder? Denn das ist ja doch noch mal was unterschiedliches. Elterngeld kann man getrost nach der Geburt beantragen. es ist aber sinnvoll alles was man vorher schon weiß schonmal auszufüllen und evt. sogar schon vorher abzugeben, da es die Bearbeitungszeit verkürzt.
Über die geplante Elternzeit (also die Zeit die man für das Kind zuhause bleibt, unabhängig vom Elterngeld) muss man den AG erst NACH der Geburt informieren. Genaue Frist habe ich jetzt nicht im Kopf, sind aber ein paar Wochen. ich schätze das ist auch Dein problem, dass Du da mit den Begriffen Elterngeld und Elternzeit durcheinander gekommen bist.
Bescheinigung über die Mutterschutzzeit wird vom FA nach errechnetem Termin ausgestellt und das vor Beginn des MuSchu.
Wie Du das mit Deinem bald dreijährigen meinst hab ich nicht kapiert...
Zum Wohngeld: die Berechnung ist nicht so einfach wie bei ALG II. Bei schwankendem Einkommen muss das immer wieder neu berechnet werden. Kann kompliziert sein, sich abr trotzdem lohnen. Und beantragen kannst Du es auch mit angespartem Vermögen. da gibt es nur gewisse Grenzen. Informier Dich am besten mal bei der Wohngeldstelle Deiner Stadt oder eine Beratungsstelle vor Ort. Die können das abschätzen anhand Deiner Unterlagen. Und: im Zweifel leiber einen Antrag zuviel stellen.
Noch mehr Fragen?
Mamuschel
Elterngeld Elternzeit Wohngeld - Fragen!
Hallo
1.Mutterschutzgeld:6W vor der Geburt und 8W danach.Ab 33+0 bekommst du die Bescheinigung vom FA und kannst es bei der KK beantragen bekommst dann für die 6w komplett überwiesen in einmal,nach der Geburt gehst du mit Geburtsbescheinigung dahin dann bekommst du die 8w komplett wieder in 1x:-)Den rest durch AG
Danach bekommst du Elterngeld für 10M aber nur noch 65% nicht mehr 67% seit dem 1.01.11.Elterndeld kannst du auch halbieren dann bekommst du monatl.weniger aber dafür länger Beispiel:Normal 600;- wenn du es länger bekommen möchtest dann halt 300;-monatl.Du kannst schon mal alles ausfüllen was du weißt und hast;dann nach de Geburt die Bescheinigung rein und weg damit.Bei mir hat es ca.5W gedauert die bearbeitung:-)
Elternzeit kannst du erst nach der Geburt beantragen da der AG eine Kopie der Geburtsurkunde braucht.Kannst bis 3Jahre nehmen.
Wohngeld:Wenn du Elterngeldbescheinigung hast,nimmst das mit und die Abrechn.von Mann und stellst einen Antrag nach Vermögen wird nicht gefragt.
LG Ani aus geb.NOV/DEZ10
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