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Eine Frage wg. Erziehungsgeld.

Hi!

Hat denn schon jemand in Erfahrung gebracht wie das mit dem Erziehungsgeld funktioniert. Wo genau beantragen, wann spätestens und noch wichtiger kann ich währenddessen etwas arbeiten gehen ohne,dass es mir gleich was abgezogen wird. (ich leite eine Aqua jogging Gruppe die ich nicht abgeben will)

Wäre nett wenn eine mir antwortet.

GLG Lena :ROSE:

Bisherige Antworten

Eine Frage wg. Erziehungsgeld.

HI
Hab son bissl Ahnung
Du kannst dir den Antrag im jeweiligen Bundesland auch im Inetrnet ausdrucken, hab ich gemacht. Da sind auch die dazugehörigen Stellen geschrieben die das bearbeiten.
Kannst du ja genau wie das Kindergeld erst beantragen wenn du die Geburtsurkunde hast.
Soviel ich weiß wird wenn man etwas dazu verdient es angerechnet.
Wär bei meiner Freundin so, die was dazuverdient hat.
Aber ruf doch bei den zuständigen Stellen an , die können dir genau Auskunft darüber geben.
HOffe ich konnte dir bissl helfen
LG
Kathleen

Eine Frage wg. Erziehungsgeld.

Wenn du in der Zeit in der du Elterngeld bekommst etwas nebenbei verdienst wird es vom Elterngeld abgezogen!

Du bekommst ja 67% deines Nettoeinkommens als Elterngeld. Und wenn du jetzt was dazu verdienst würdest du ja über die 67% kommen.

Verstehst du wie ich es meine?

Der Staat will ja das du im ersten Jahr zuhause bleibst und dich um dein Kind kümmerst. Und damit du in dieser Zeit nicht ohne Geld dastehst zahlt er dir was. Wenn du aber arbeiten gehst und Geld verdienst stehst du ja nicht ohne Geld da.

Also finanziell lohnt es sich erst nach dem 1. Jahr wieder arbeiten zu gehen, oder gleich nach dem Mutterschutz wieder vollzeit.

LG Blümchen

@Blümchen

hallo Blümchen,
das mit dem Zuverdienst ist ja blöd. Wärst du so lieb und könntest mir einen Link o.ä. schicken, wo ich das genau nachlesen kann?
Ich beabsichtige, 8 Wochen nach der Entbindung etwas zuzuverdienen und ab dem 6. oder 7. Lebensmonat wieder Vollzeit, da mir jeden Monat ca. 600 Euro fehlen.
LG Simi

@Zuverdienst

man darf bis zu 30stunden die woche zuverdienen und das wird einem nicht abgzogen,das hat mir meine freundin erzählt,die im moment erzeihungsgeld bekommt und 30stundne die woche arbeiten geht..

liebe grüße,sandra

Eine Frage wg. Erziehungsgeld.

Huhu,
habs zwar schon zwei mal beantragt, aber so ganz genau auch nicht mehr im Kopf!
Googele mal "Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz BEEG", da steht alles leicht verständlich drin.
Ich musste mein Elterngeld beim Versorgungsamt beantragen, das ist aber wohl unterschiedlich, je nach Kreis. Ruf einfach bei Deiner Stadtverwaltung an und frage da nach!
Ich habe meinen Antrag vor der Entbindung ausgefüllt und den Rest dann ergänzt, war sehr froh drum. Es waren doch mehrere Dinge, die beigelegt werden mußten, wenn ich mich auch nicht erinnere, was es war. Finde ich ratsam, wenns Baby da ist, hat man erst mal genug zu tun, wenn man dann nur noch die Geburtsurkunde beilegen muss und das Datum einfügen, dann ist das doch eine Erleichterung!
Grüße von Einzigartig

Eine Frage wg. Erziehungsgeld.

Hallo Lena,

wo man das Elterngeld beantragt ist je nach Bundesland unterschiedlich. Du findest es im Internet bei Deiner Stadt unter Bundeselterngeldstelle.

Da ich vor zwei Jahren bei meinem ersten Kind gleich wieder gearbeitet habe, kann ich Dir etwas dazu sagen: Du darfst maximal 30 Stunden in der Woche arbeiten, um den Anspruch auf das Elterngeld nicht zu verlieren.

Aus meiner Sicht lohnt sich das auch: erstens bleibt man im Beruf drin und zweitens lohnt es sich auch finanziell. Das Elterngeld wird zwar durch das Einkommen gekürzt, aber nicht um den vollen Betrag. Insgesamt hat man dann also mehr als wenn man nur Elterngeld bezieht. Zudem wirkt es sich auch steuerlich günstig aus, da man dann Werbungskosten geltend machen kann. Das Elterngeld wird ja nachträglich noch versteuert.

Maimum

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