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Brauch mal eure Meinung...

Hallo Ihr Lieben,

folgendes:

habe letzte Woche bei Ebay eine Babyschale von Gesslein bei Ebay ersteigert, der Verkäufer gab an, das diese 6 Monate in gebrauch war und in einem sehr gepflegten Zustand, ohne Risse ect. ist. Sah auf dem Bild auch wirklich toll aus und der Verkäufer hatte 50 von 50 positiven Bewertungen. Ich also für 65 Euro zugegeschlagen. Nun kommt die Schale am Samstag mit der Post und damit auch der riesen Schock. Ist die Schale doch ein No Name Produkt" Fairland" habe ich noch nie was von gehört und laut Anschnallgurt von 2002 ohne jegliches Prüfzeichen, kein GS kein CS nichts. Auf den Sitz natürlich der Bezug von Gesslein, der aber auch nicht richtig auf die Schale passt, sprich das anschnallen im Auto würde echt ein Problem geben. Naja natürlich ist auf dem Schild die Naht gerissen und viele kleine schwarze Haare + Flecken sind natürlich auch vorhanden. Das ist aber nicht das was mich ärgert, denn da könnte ich noch drüber hinwegsehen, aber eine Schale der Marke Gesslein zu verkaufen und diese dann nur mit dem Bezug zuversehen (mittlerweile zweifel ich das als original ja auch schon an), das finde ich schon mega dreist! Habe den Verkäufer natürlich gleich angeschrieben, aber der meint nur er stehe hinter seinen Sachen und wir würden doch nur einen Grund suchen diese zurückzuschicken. Nun meine Frage was würdet Ihr in so einem Fall tun, oder ist euch sowas vielleicht auch schonmal passiert? Sorry fürs volljammern, aber bin echt sauer und auch traurig. LG Nadine

Bisherige Antworten

Brauch mal eure Meinung...

Liebe Nadine,
das ist ja doof und wirklich dreist von dem Verkäufer!!
Ich würde ihn nochmal anmailen, das kanns doch nicht sein. Mach Photos um Deine Version zu bestätigen und maile sie ihm. Und dann würde ich auch mit einer negativen Bewertung drohen, anders wird ers wohl nicht verstehen!
Aber letzlich hatte er wahrscheinlich dabei stehen, dass er es nicht zurück nimmt und Du somit auf der Schale und dem Geld sitzen bleibst.
Verwenden würde ich einen Autositz ohne Prüfzeichen aber keines Falles, mal abgesehen vom Bußgeld ;-)
Blöde Sache das!!
Liebe Grüße
Katha

falsch, die sachmängelhaftung kann nicht ausgeschlossen werden!

Wenn der Artikel nicht der Beschreibung entspricht - in dem fall wurde eine gesslein babyschale angeboten, aber eine ganz andere verschickt = entspricht nicht der beschreibung - hat der käufer das recht auf rückabwicklung, sofern der verkäufer keine möglichkeit findet, das zu schicken, was er angeboten hat. er muss dann kaufpreis plus porto plus rückporto tragen.

weigert er sich: anzeige wegen betruges. um den druck zu erhöhen würde ich den artoikel als "weicht von beschreibung ab" melden und dann in der aukjtion einen verstoß melden. rechts irgendwo ist der link. markenrechtsverletzung.

LG

Lona mit eléna-renesmée 15w

falsch, die sachmängelhaftung kann nicht ausgeschlossen werden!

Aber es stellt sich die Frage des Nachweises und ob man wirklich letztendlich wegen 65 Euro zum Anwalt geht?!
Ich weiß nicht, ob es mir das wert wäre
:-[

Brauch mal eure Meinung...

Hi Nadine,

das ist mir nicht passiert bis jetzt, zum Glück! Aber mehr als ärgerlich, da er ja privater Verkäufer ist hat er sicher jegliche Rücknahme usw ausgeschlossen, u. er ist ja neu bei EBAY u. hat daher nur wenige Pos. Bewertungen.

Was Du tun könntest wäre es Ebay mitzuteilen, dass der Verkäufer einen Betrug begangen hat!!! Das heisst er hat Markenware angeboten u. keine Markenware geliefert u. damit meine ich nicht den Bezug.

Und dem Verkäufer auch mit rechtlichen Schritten drohen! Hast Du eine Rechtschutzversicherung? Wenn ja, dann würde ich ihm damit drohen, mal sehen, ob der dann nicht ganz kleinlaut wird.

Viel ERfolg,

mir ist selbst mal ein Malheur passiert, ich hatte 1 Ski-Paar in kleiner Grösser verkauf, mich beim Messen total vertippt u. der Käufer meldete sich natürlich, es waren keine 150 cm Skier, sondern 190 cm.

Da habe ich natürlich einen Irrtum begangen u. er durfte die Dinger behalten (Rücksendung wäre quatsch, da ich keine Verwendung hatte) u. habe ihm sein Geld rückerstattet u. bekam dann eine pos. Bewertung.

D.h. man kann auch als priv. Verkäufer kulant sein.

LG, Anita

Brauch mal eure Meinung...

Arme Nadine, so was ist saudoof!

Also ich würde jetzt nochmal die Anzeige lesen - wenn da wirklich steht, dass ein Sitz der Marke Gesslein versteigert wird und nicht irgendsowas wie Sitz und Bezug der Marke Gesslein, dann würde ich mich ganz klar an Ebay wenden und das ganze als Betrug melden. Ich hab keine Ahnung, wie die weiteren Schritte dann sind, aber du hast da schon nen Schutz als Käufer. Sprich, eigentlich darf er das nicht und muss dir das Geld zurückzahlen. Ich würds ganz schnell machen, keine Ahnung, wie da die Fristen sind.

Wünsche dir viel Glück! Das ist echt so ne Frechheit!

LG Ina

Brauch mal eure Meinung...

Ja er verkauft ihn definitiv als Marke Gesslein. Mit einer Strafanzeige habe ich auch schon gedroht, nur leider scheint ihn das völlig kalt zu lassen. Sicher melde ich das auch bei Ebay, es ärgert mich nur so, daß er damit warscheinlich durchkommt und froh weiter verkauft, hat auch schon wieder eine Babyschale eingestellt...naja und ich sitze jetzt hier auf meinem völlig unbrauchbaren Sitz, den man ja so nicht mal mehr weiterverkaufen kann. Ist echt ne unschöne Geschichte... :-(

Brauch mal eure Meinung...

Hallo Nadine,

als erstes würde ich den Fall bei Ebay melden.

Es ist jetzt auch schwierig, das zu beurteilen. Hast du mal den Link von der Auktion? Manchmal werden solche Sachen nett umschrieben.

Auf alle Fälle den Fall melden, Bilder machen.

Ach Mensch, da hast du ja wirklich richtig Pech.

Ich drücke dir die Daumen.

Liebe Grüße,

Franka

Hier die Artikelnummer: 170592261792



Du bist ganz klar im Recht

Hallo Nadine,

du bist klar im Recht. Er hat falsche Angaben gemacht.

Ich würde ihn nochmal kontaktieren, ihm eventuell Bilder von den Mängeln mit schicken. Dann meldest du ihn bei Ebay. Da nur ein Bild zu sehen ist, und das auch noch von oben, war nicht einsehbar, das es keine Gesswein-Autoschale ist. Was das drohen angeht, ist das nie eine gute Lösung, denn letztendlich pfeift er auf eine positive Bewertung mehr, wenn er dir das falsche schickt. Denn damit muss er ja vorher schon rechnen.

Die Beschreibung ist eindeutig. Er hat dir nicht das geliefert, was er beschrieben hat.

Ich wünsche dir ganz viel Glück.

Liebe Grüße,

Franka

Einschleich aus Nachbarforum Mai/Juni

Hallo Nadine,
das ist eine Frechheit! Ich würde es sofort Ebay melden. Da kann man angeben, warum man den Kauf rückgängig machen möchte. Ich würde das ganz genau beschreiben, dann muss der Verkäufer dazu Stellung beziehen und Tatsache ist doch, dass die Babyschale NICHT von Gesslein ist, sondern nur der Bezug.
Viel Erfolg
Tania (20+5)

Das ist auf jedenfall ein Betrüger und Du solltest...

es umgehend bei Ebay melden. Da der Name Gesslein Markenrechtlich geschützt ist, würde ich dem Verkäufer auch mitteilen, das er Markenbetrug begangen hat und Du es der Firma Gesslein melden wirst.
Mal sehen was er dann dazu sagt.
Wenn die Fa. Gesslein da etwas unternehmen würde, würde dieser Verkäufer ein satte Strafe mit hohen Gebühren bekommen!
Viel. macht ihm das ja Angst und er sieht ein, den Sitz zurückzunehmen!
Halt uns mal auf dem laufenden über diese fiese Ebay Abzocke!!!
LG
Katja
:IN LOVE:

Lilypie Maternity tickers

Pregnancy%20ticker
Make a pregnancy ticker

ja, glatter Betrug, melde es, er hat "Nichtmarkenware " als Markenware deklariert, viel Erfolg,LG

Das ist ganz klar BETRUG!!!

Hi!
Rein rechtlich gesehen, ist das ganz klar Betrug! Du kannst ihn also ohne weiteres Anzeigen. Vielleicht machst du ihm das nochmal klar und wenn er sich trotzdem weigert, die Babyschale zurückzunehmen, dann würde ich ihn auch eiskalt anzeigen.
Würde das natürlich auch erst mal Ebay melden.
Grüße
Julia

Boah!

Was für ein dämliches Schwein!!!! Muss ich mal so sagen- sowas ist unter aller Sau..
Ich wünschte ich könnte dich herbeamen- hier gibts herrliche Tauschbörsen auf denen man von gepflegten Leuten schöne Sachen kaufen kann. Hab meinen MaxiCosi für 40€ gekauft (sind Bekannte aus der Krabbelgruppe von Laurin)..
Ich würd den Herren bei ebay melden. Keine Rücknahme gilt nämlich nicht, wenn man vorsätzlich betrügt!
LG Schäfchen
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