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Bräuchte mal eure Hilfe

Hallo ihr Lieben,

mein Schatz und ich haben vor, kurz vorm MuSchu (leg meinen Urlaub vor den MuSchu) umzuziehen...von RH-Pfalz ins Saarland...

Jetzt meine Frage...kann ich das denn so einfach??? Ich steh ja in nem unbefristeten Arbeitsverhältnis und wir werden nach Ablauf der Elternzeit auch nicht mehr hier her ziehen...muss also früher oder später eh kündigen...Aber doch nicht schon vor dem MuSchu, oder??? Bekommt man im MuSchu eigentlich seine Gehaltsabrechnungen zugeschickt...wenn ja, dann muss ja ich ja meinen AG auf jeden Fall davon in Kenntnis setzen...Hab ein sehr gutes Verhältnis zu meinem Chef und will mich auch nicht einfach so von heut auf morgen aus dem Staub machen...

Und wie is das mit dem Elterngeld...hat der AG damit überhaupt noch was zu tun??? Oder beantrage ich das einfach auf der Gemeinde bzw. Jugendamt??? Boah, ich hab grad das Gefühl das is ein Fass ohne Boden und das wird noch ganz schön stressig werden %) Wäre schön, wenn ihr mir helfen könntet...

GLG euer Tinchen

Bisherige Antworten

einschleich Bräuchte mal eure Hilfe

§ 19 BEEG (Bundeselterngeld und Elternzeitgesetz) sagt aus, dass du deinem Arbeitgeber mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Elternzeit kündigen kannst.

Über den Rest hab ich mich auch noch nicht informiert.

LG cindyxyz 17+3

einschleich Bräuchte mal eure Hilfe

Danke dir....dann bin ich ja schon mal beruhigt, dass ich nicht jetzt kündingen muss....was ja auch gar keinen Sinn machen würde....

LG Tinchen

Ich bin ja schon im MuSchu

Und ich bekomme meine Gehaltsabrechnungen zugeschickt. Ich könnte jetzt aber nicht sagen, dass das bei jedem AG so ist.

Wenn man im MuSchu ist, überweist dir zwar der AG das Geld, holt sich das aber bei der KK. Nach der Geburt, wenn der MuSchu zu Ende geht, gehe ich ebenfalls in Elternzeit, da bekommst dann dein Geld woanders her, der AG hat dann damit nix mehr zu tun.

LG

Ich bin ja schon im MuSchu

Hallo Caipi,

danke damit haste mir schon sehr geholfen...Werd dann wohl doch kurz vorm MuSchu die Katze aus em Sack lassen....is ja auch nichts dabei...Arbeitszeugnis krieg ich eh vorm MuSchu...arbeite im Aldi und da kanns halt gut sein, dass man nach der Elternzeit in ne andere Filiale kommt bzw. der Filialleiter wechselt...Muss man nach der Geburt und mit Beginn der Elternzeit nicht dem AG auch Bescheid sagen??? Oder geht das einfach Übergangslos....MuSchu hat man ja 6 Wochen vor ET und 8 Wochen danach und dann fängt doch die Elternzeit an, oder??? Hab halt keine Lust extra deshalb dann wieder hier her zu fahren...sind immerhin 180 km...

LG Tinchen

Ich bin ja schon im MuSchu

Mh, das kann ich dir leider net genau sagen, bei mir in der Firma ist vieles anders geregelt, da ich nicht so den normalen Job habe.

Ich muss nach der Elternzeit mit Lizenzen und neuen Schulungen wieder eingegliedert werden und wann ich wieder komme, bzw wie lange ich in Elternzeit gehe, muss ich meinem AG etwa ne Woche nach der Geburt mitteilen.

Sprich einfach offen mit ihm, dann weiss er auch, woran er ist. Dann bekommst dein Zeugnis vorher und vielleicht hat er auch eine Idee, dich an eine Filiale an Deinem neuen Wohnohrt weiterzureichen. Vielleicht geht sowas ja.

Fragen kostet nie was :=)

Bräuchte mal eure Hilfe

Hallo Tinchen,
ich kenne dein Problem sehr gut.
Bei mir war es ähnlich. Meine erste SS erzählte ich meinem AG sehr spät, ich glaube 21.SSW, ab der 26.SSW war ich dann leider zu Hause - Bettruhe - unsere Tochter kam dann leider bei 31+0 zur Welt, was definitiv heisst, ich hatte keine 6 Wochen Mutterschutz davor, aber 12 Wochen MUSCHU danach. Ich sagte meinem AG genau 6 Wochen nach Entbindung, wie lange ich zu Hause bleiben wollte.
Während dieser Zeit sind wir umgezogen - ich habe meinem AG die neue Adresse in einer Email mitgeteilt, dass ich zur Zeit einen anderen Wohnsitz habe.
Vor kurzem habe ich dann komplett gekündigt, die drei Jahre Elternzeit sind vorbei.
Ich habe meine Papiere und Arbeitszeugnis und auch meine Sozialausweise... per Post erhalten.
Den Adresswechsel musst du dem AG mitteilen, ebenso deiner Krankenkasse, sobald dieser konkret geschehen ist, Ab- und Anmeldung am anderen Wohnort.
Bei dir scheint ein Filialwechsel ja das beste zu sein - nach der Elternzeit...
Ich hoffe damit ist dir erstmal gedient. Bis bald,
LG
LV O:-)

Bräuchte mal eure Hilfe

Hallo LV,

du hast mir damit sehr sehr geholfen...DANKE :ROSE:

Bei mir würde sich schon ein Filialwechsel anbieten...nur is es bei Aldi so, dass es mehrere Gesellschaften gibt, wenn man innerhalb einer Gesellschaft wechselt, dann kann man sich einfach versetzen lassen...aber wenn man in eine andere Gesellschaft wechselt, dann muss man sich neu bewerben...der Vertrag bleibt zwar erhalten, aber einfach dann in ne andere Filiale wechseln geht leider nicht...Hab das ja vor nem guten Jahr gemacht...musste mich ganz neu bewerben, aber wenn man bei Aldi arbeitet, dann bekommt man auf jeden Fall ne Zusage, auch wenns ne andere Gesellschaft is...ich wechsle dann auch wieder in meine Ursprungs-Gesellschaft :-) Vielleicht bringt mir das ja Glück...Arbeitszeugnis bekomm ich auf jedenfall schon mit Beginn des MuSchu....

Meinst du ich soll das jetzt schon sagen oder warten bis kurz vorm Umzug???

LG Tinchen

*einschleich*

Hi Tinchen,
na wie geht es dir so?
So so - du willst kurz vorm MuSchu noch umziehen. Nicht dass das dann zu viel für dich wird.
Bei meiner Bekannten (ehemalige Kollegin) ist das mächtig nach hinten losgegangen. Die wurde dann bis zum MuSchu-Beginn krank geschrieben.
Also alles schön deligieren ;-)
Ich kenne es auch so, dass du im MuSchu die Gehaltsabrechnungen zugeschickt bekommst. Frag im Zweifel deinen Chef.
Den Adresswechsel solltest du auch mitteilen und du kannst auch ruhig schon sagen, dass du nach der Elternzeit nicht wiederkommst.
(Über solche Infos freuen sich auch die im Personalbüro 8-) )
Auch wenn der Arbeitgeber mit der Elternzeit selber nicht viel zu tun hat, so musst du trotzdem diese 6 oder 7 Wochen vor Beginn bei ihm beantragen. Denn er meldet dann deiner Krankenkasse diese Art der Unterbrechung und muss auch eine Verdienstbescheinigung ausfüllen, damit die Gemeinde / Stadt weiß, wieviel Elterngled du bekommst.
Eine Info, die mir gerade noch einfiel: Wenn ich es richtig im Kopf habe, dann fangen die bei der Stadt schon ab dem Tag nach der Geburt an, die Elternzeit und damit auch das Elterngeld zu rechnen, wenn du diese direkt nach dem MuSchu nimmst. Dann wird auch das Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet.
Wie gesagt, sowas schwebt mir noch im Kopf rum.
Lg
Sabrina

*einschleich*

Hallo Süße,

danke für die Info :-)

Ja eigentlich gehts mir echt gut...heut morgen hab ich zwar wieder fast :-! aber ansonsten gehts aufwärts...Hab heut die Bude hier auf den Kopf gestellt und jetzt macht mein Muckelchen etwas Stress...war wohl en bißchen zu viel...aber wenn man noch keinen Bauch hat und sich "unschwanger" fühlt, dann macht man halt wie immer :-[

Wie gehts dir denn??? Alles klar bei dir???

Also ich werd nur Kisten packen...schleppen können die anderen ;-) Wird schon noch ne Hausnummer werden...hoffe mir gehts weiterhin so gut, dann steht dem Umzug nichts im Weg.... :-)

Ich denke ich werd meinem Chef reinen Wein einschenken...wir haben ein sehr gutes Verhältnis und kündigen kann mir ja eh keiner :-P

Das is echt noch ganz schön viel Rennerei...oh je...muss man das Elterngeld persönlich, also vor Ort, beim AG beantragen??? Oder kann man das auch per Post machen???

Danke für deine Hilfe :-)

GLG dein Tinchen :KISSING:

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