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Auch von mir: Elterngeldfrage

Ich noch mal :-)

Ich hab mal ein paar Fragen und hoffe, dass ihr mir helfen könnt.

1) Der Mutterschutz sechs Wochen vorm ET ist ja nicht verpflichtend. Kriege ich in der Zeit (unabhängig davon, ob ich arbeiten gehe oder nicht) mein volles Gehalt? Oder gibts nur 65 %, wenn ich zH bleibe? Zahlt dieses Gehalt mein AG? (...praktisch so, als ob ich länger krank wäre?)

2) Der Mutterschutz acht Wochen nach der Geburt ist Pflicht. Zahlt mein Gehalt auch hier wieder der AG? Zahlt er dann 100 oder 65 %?

3) Das Elterngeld wird für die 12 Monate danach gezahlt und beträgt 65% des ursprünglichen Gehaltes (mit bestimmten Nebenbedingungen). Das zahlt der Staat, richtig, d.h. eigentlich muss ich nur das sieben Wochen vorher anmelden und damit hat mein AG nichts mehr zu tun? Wird dabei 65% des Gehalts der letzten 12 Monate ausgezahlt oder 65% des Gehalts, was ich eigentlich bekommen würde, wenn ich jetzt wieder arbeiten gehe?

Mein "Gedanken-Problem" ist... wenn ich vorm ET eine halbe Stelle hätte, mein Chef mir aber ab dem ET eine ganze Stelle gibt, ich aber erst nach sechs Monaten wieder arbeiten gehe... worauf wird das Elterngeld für diese sechs Monate angerechnet?

ich hoffe, ihr könnt mir helfen. :-)

Lieben Dank schon mal,

Milkyway (24+6)

Bisherige Antworten

Auch von mir: Elterngeldfrage

Hi Milkyway,

ich kann dir teilweise Informationen dazu geben.

Zu Punkt 1 und 2: Du bekommst während des MuSchu dein volles Gehalt dieses bezahlt dir dein AG und ein Teil übernimmt die Krankenkasse. Zwischen der 30 und 34 SSW erhälst du vom FA ein Formular wann der ausgerechnete ET ist und wo du auf der Rückseite noch was ausfüllen musst. Dieses Formular musst du dann an deine Krankenkasse senden. Diese Informationen habe ich von meiner Krankenkasse erhalten.

Zu Punkt 3: Das Formular für das das Elterngeld kann man erst dann ausfüllen, wenn dein Kind geboren ist. Das Elterngeld wird vom Staat bezahlt und beträgt 65 - 67% von deinem jetzigen Gehalt.

Ich hoffe, das ich dir etwas weiter helfen konnte.

LG Mandy 26+4 :IN LOVE:

Auch von mir: Elterngeldfrage

Danke schön. :-)

Eine Frage hab ich noch: Wenn ich jetzt ab ET keinen Job mehr hätte - kriege ich dann Arbeitslosengeld für die zwei Monate Mutterschutz? D.h. das müsste ich noch mal neu beantragen? Oder was würde ich dann kriegen - weil ich ja in dem Sinne nicht "arbeitslos" wär und ich würde dem Arbeitsmarkt während des Mutterschutzes auch nicht zur Verfügung stehen würde.

Und wenn ich irgendwann in den 12 Monaten vor dem ET arbeitslos war, dann würde der Durchschnittswert berechnet werden (z.B. 6 Monate volle Stelle, 6 Monate Arbeitslosengeld) und davon 65% berechnet. Richtig?

Es ist aber ein gleitender Durchschnitt für das Elterngeld, oder? Wenn ich jetzt in den letzten 12 Monaten in jedem Monat 100 Euro mehr bekommen hätte, dann würde mein Elterngeld auch von Monat zu Monat mehr werden (65% auf den gleitenden Durchschnitt)?

Vielen Dank für deine bzw. eure Hilfe. :-)

Viele Grüße,

Milkyway

gute Frage....

Würde dir gerne weiterhelfen aber bei den detaillierten Fragen muss ich leider auch passen.
Ich würde aber mal beim Arbeitsamt anrufen und nachfragen, wie es aussehen würde, wenn du ab dem ET keinen Job mehr hast, denn dann müsste eigentlich auch der Staat dir das Geld zahlen.
Ich glaube nicht, dass das Elterngeld wegen dem steigenden Gehalt von Monat zu Monat mehr werden würde.
Wie du siehst bin ich gerade auch voll überfragt. SORRY!!!
LG Mandy

Auch von mir: Elterngeldfrage

...da du ja während der Schwangerschaft bzw. des Mutterschutzes nen Kündigungsschutz hast, kannst du eigentlich auch nicht ab ET arbeitslos sein... es sei denn, dein Vertrag läuft direkt am Tag der GEburt aus, weil er befristet ist... das wär ja ein Zufall...

in jedem Fall solltest du 3 MOnate vor Ende der Beschäftigung dich beim Arbeitsamt melden, sonst erhältst du übergangsweise keine Geld... während des Mutterschutzes erhältst du das ALG, das dir zusteht, aber von der gesetzlichen KK, nicht vom Amt...

das Arbeitslosengeld wird nicht zur Berechnung des Elterngeldes herangezogen - ist ja kein Erwerbseinkommen... das heißt, wenn du 6 Monate gearbeitet hast und 6 MOnate ALG bekommen hast, werden nur die 6 Monate für das Elterngeld berechnet... also 6 durch 12 = monatliches Elterngeld... der Betrag wird dann aufgefüttert, bis du wieder bei der Höhe des ALG bist (erhöhter Anspruch weil Kind).... ALG bekommst du aber nur, wenn du dem Arbeitsmarkt mind. 15 Std. wöchentlich zur Verfügung stehst (musst du dem Arbeitsamt melden)...

Elterngeld und ALG werden miteinander verrechnet... bis auf 300 €, das ist der Mindessatz des Elterngeldes....

achja... es ist kein gleitender Durchschnitt, sondern ein arithmetisches Mittel...

Auch von mir: Elterngeldfrage

Mein Vertrag ist tatsächlich befristet und läuft Ende Juli ab (mein ET ist der 14.7.)... - daher diese ganzen Fragen.

Ich hatte mal beim Arbeitsamt nachgefragt und die sagten aber, dass ich erst NACH meiner Elternzeit (falls ich dann keinen neuen Job gefunden hätte) vorbeikommen müsste - vorher hätten die damit nichts zu tun. Nur weiß ich jetzt nicht, WER dann das Elterngeld zahlt.

Wir haben noch einen Plan B, den wir unserem Chef (wir haben den gleichen AG) vorschlagen wollen, so dass hoffentlich all meine bisherigen Fragen irrelevant werden, aber drauf verlassen wollte ich mich da noch nicht.

@arithmetisches Mittel:

D.h. er wird nur EINMAL (wenn ich Elterngeld beantrage) auf Grund der 12 Monate vorher berechnet und dann kriege ich genau dieses Elterngeld - das meintest du, ja?

Auf welcher Basis wird das Elterngeld berechnet, wenn ich nun die letzten 12 Monate arbeitslos gewesen wäre? Oder gibts dann die Mindesthöhe von 300 Euro, die du erwähntest?!

Vielen lieben Dank für deine Hilfe :THUMBS UP:

VG - Milkyway

Auch von mir: Elterngeldfrage

... genau... bei Arbeitslosigkeit gibts die Mindesthöhe von 300 €...

bzgl. deines Vertrages läuft dieser bis 14.07. weiter, das heißt, du bekommst von ET bis 14.07. dein Gehalt weiter (also 13€/Tag von KK + Rest vom AG)...

danach bekommst du ALG... das wird dann aber nicht vom Amt bezahlt, sondern für die Zeit des MuSchu von der KK...

nach dem MuSchu bekommst du dann das ALG entsprechend deines Bedarfs mit Kind... zusätzlich kannst du das Elterngeld beantragen (wird von der Elterngeldkasse gezahlt)...entweder bekommst du die 300€ Mindestsatz oder mehr, wenn du gerarbeitet hast und die 65% von x über 300 liegen... aber alles über 300 wird dann mit ALG verrechnet...

wie gesagt, ALG bekommst du nur, wenn du dich für nach dem Mutterschutz arbeitslos meldest und angibts, dass du dem Arbeitsmarkt mind. 15h pro Woche zur Verfügung stehst... Das solltest du aber aller spätestens 3 Monate vor Vertragsende melden... dein Arbeitgeber sollte dir hierzu auch frühzeitig eine Auskunft geben, da dir sonst Leistungen vom Amt gestrichen werden....

bzgl. Arithmetisches Mittel: richtig... gleicher Wert für alle 12 Monate

Auch von mir: Elterngeldfrage

Danke, danke, danke. :-)

Aber wenn ich in Elternzeit gehe, WILL ich dem Arbeitsmarkt ja nicht 15h oder mehr zur Verfügung stehen (...dann würd ich mir einfach einen neuen Job suchen und dort Geld verdienen).

Was kriege ich denn, wenn ich keinen Job habe, keinen Job will (also für die paar Monate Elternzeit)? Dann lande ich wieder bei den 300 Euro, ja?

D.h. ich (und ich habe die letzten 12 Monate gearbeitet) würde 300 Euro kriegen und jemand, der die letzten 12 Monate arbeitslos war, würde auch die 300 Euro kriegen??!

Uiui... hoffentlich funktioniert Plan B. Das sieht zurzeit nach einem Unterschied von monatlich 1500 Euro aus. ARGH...

Dir noch mal danke für deine Hilfe :-)

Auch von mir: Elterngeldfrage

... wenn du die letzten 12 Monate vor der Geburt gearbeitet hast, dann bekommst du die 65% Elterngeld deines durchschnittlichen Gehalts der letzten 12 Monate... also keine Panik... :-)

und wenn du wieder arbeiten willst, suchst du dir nen neuen Job...

Auch von mir: Elterngeldfrage

huhu... also... ich versuch dir mal zu antworten, soweit es mir möglich ist..:-)

1) stimmt, der ist nicht verpflichtend, wenn der Laden aber auch ohne dich laufen kann, würde ich dir empfehlen alles an MuSchu zu nutzen, was geht... du bekommst nämlich fürs nix tun, dein volles Gehalt (ausgeschlossen sind Schichtzuschläge, Sonderzahlungen, Fahrtzuschuss etc.)

2) stimmt, ist Pflicht... du erhälts volles Gehalt (Ausnahmen siehe oben)... zusätzlich erhälts du Kindergeld, also ists insgesamt evtl. nach der Geburt kurzzeitig etwas mehr...

1+2 werden übrigens von KK und AG gezahlt... die KK zahlt 13 € am Tag, den Rest zahlt der AG

3) Das Elterngeld wurd vom Staat gezahlt. Den Antrag stellst du i.d.R. bei der Elterngeldkasse. Der Betrag ist dann 65% deines durchschnittlichen Netto-Gehalts der letzten 12 Monate vor der Geburt

in deinem Fall also:

- 6 Wochen vor der Geburt: Gehalt für Teilzeit-Stelle

- 8 Wochen nach der Geburt: Gehalt für die volle Stelle (wenn diese ab ET gilt)

- 4 MOnate Elterngeld nach MuSchu: durchschnittliches Netto-Einkommen der letzten 12 Monate VOR DER GEBURT... hier fällt also nicht das höhere Gehalt durch die Vollzeit-Stelle rein...

so, hoffe ich konnte dir helfen!

gruß

Marita :-)

Auch von mir: Elterngeldfrage

Cool, danke und ja, du hast mir geholfen. :-)

Wie ist das denn mit der Elternzeit: Ich muss ja die ersten zwei Monate eh nehmen (ist nicht Elternzeit, sondern Mutterschutz) und könnten wir die übrigen 12 Monate "beliebig" aufteilen, also jeden Monat andersrum oder gibts da eine Vorgabe, dass man nur ein oder zwei Mal wechseln?

Viele Grüße,

Milkyway

Auch von mir: Elterngeldfrage

also, du bist die ersten 2 Monate eh zu Hause... das ist dann eig. keine Eltenzeit, sonder der MuSchu... dein Partner kann in dieser Zeit 2 Monate Elternzeit nehmen, dann wärt ihr beide da...

dann hättet ihr noch 10 Monate, die ihr beliebig aufteilen könnt... ihr müsst das nur vorher beantragen und ggf. mit den Arbeitgebern absprechen... ABER: insgesamt dürft ihr nur 4 Mal tauschen... das heißt, jeder kann maximal 2 Zeitabschnitte haben... es geht also nicht, jeden Monat zu wechseln... außer eure AG machen das mit...

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