Ich noch mal :-)
Ich hab mal ein paar Fragen und hoffe, dass ihr mir helfen könnt.
1) Der Mutterschutz sechs Wochen vorm ET ist ja nicht verpflichtend. Kriege ich in der Zeit (unabhängig davon, ob ich arbeiten gehe oder nicht) mein volles Gehalt? Oder gibts nur 65 %, wenn ich zH bleibe? Zahlt dieses Gehalt mein AG? (...praktisch so, als ob ich länger krank wäre?)
2) Der Mutterschutz acht Wochen nach der Geburt ist Pflicht. Zahlt mein Gehalt auch hier wieder der AG? Zahlt er dann 100 oder 65 %?
3) Das Elterngeld wird für die 12 Monate danach gezahlt und beträgt 65% des ursprünglichen Gehaltes (mit bestimmten Nebenbedingungen). Das zahlt der Staat, richtig, d.h. eigentlich muss ich nur das sieben Wochen vorher anmelden und damit hat mein AG nichts mehr zu tun? Wird dabei 65% des Gehalts der letzten 12 Monate ausgezahlt oder 65% des Gehalts, was ich eigentlich bekommen würde, wenn ich jetzt wieder arbeiten gehe?
Mein "Gedanken-Problem" ist... wenn ich vorm ET eine halbe Stelle hätte, mein Chef mir aber ab dem ET eine ganze Stelle gibt, ich aber erst nach sechs Monaten wieder arbeiten gehe... worauf wird das Elterngeld für diese sechs Monate angerechnet?
ich hoffe, ihr könnt mir helfen. :-)
Lieben Dank schon mal,
Milkyway (24+6)