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Anträge und Beamte

Hallo

Seit einigen Wochen bin ich ja ein wenig zart beseitet. HAtte vor Wochen schon mal mit unserem Jugendamt gesprochen wegen der VAterschaftsanerkennung und dem gemeinsamen Sorgerecht. ich wusste, dass es vorher möglich ist jedoch haben die mir strikt und auch unfreundlich davon abgeraten. Jetzt wo die Kleine meint, dass sie vieleicht doch was eher kommt, möchte ich das vorher schon erledigt ahben, damit der Papa dann mit den Unterlagen zum Standesamt kann nach der Geburt. Das heißt ich werde darauf bestehen müssen egal wie unfreundlich. Dann habe ich bei der Elterngeldstelle angerufen und da ich noch ein paar unklarheiten hatte und wieder habe ich eine sehr unfreundliche Person am Telefon gehabt die sehr antriebsarm und genervt klang. Sie hatte auch keine richtige Lust mir das genau zu erklären. Ich weiß zwar, was ich nun eintragen muss jedoch weiß ich nicht wie es denn nun berechnet wird und was da eaus kommt da ich in den 12 Monaten vor dem Mutterschutz 2 1/2 Monate mitten drin Arbeitslos war. Wir das dann anhand von nur 9,5 Monaten berechnet oder fließen dann auch 2 1/2 Monate mit null Einkommen ein?Wollte mal wissen wie das so ist mit dem Ausrechnen und womit ungefähr zu rechnen ist. Weiß das Jemand?(Ich hoffe ihr versteht was ich meine) ;-)

LG Silke und Erbse 35+6 :IN LOVE:

Bisherige Antworten

Anträge und Beamte

Hallo Silke,

hab mal auf der Ministeriumsseite gegoogelt:

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http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/service,did=75670.html

Höhe des Elterngelds

Maßgebend für die Höhe ist das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes. Bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate werden Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, grundsätzlich nicht mitgezählt. Dies gilt ebenfalls für Monate, in denen auf Grund von Wehr- oder Zivildienstzeiten Einkommen weggefallen ist. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurück liegende Monate zugrunde gelegt.

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ich würde das so lesen:

wenn Du mitten drin abeitslos warst, wird dann wohl die Ersatzleistung (Arbeitslosengeld) mit eingerechnet - ich vermute mal Du hast in der Zeit Arbeitslosengeld bezogen. Anders ist es wohl, wenn die Arbeitslosigkeit schwangerschaftsbedingt war - dann wird es wohl nicht mitgerechnet - aber das ist wohl schwierig zu beweisen.

Elterngeldrechner:

http://www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/

damit kannst Du dann ca. ausrechnen was an Elterngeld rauskommen würde.

LG

Kerstin mit Tristan (35+6)

Anträge und Beamte

Hi! Behördenkaos kenne ich!

Bei uns (vor 7J) war noch komplizierter.. %) ich war mit meinem jetzigen Mann zusammen, war aber noch verheiratet.. %) ich müsste in 2 Ju.ämter (wo ich jetzt wohne und wo ich vorne weg gewohnt habe..) Mein Mann (damals Freund) hat hier im Ju.amt vorgeburtliche Vatterschaftsannerkennung gemacht, ging ziemlich schnell und unkompliziert, danach, müsste mein Ex es zustimmen, es hat zwar gedauert, hat aber geklappt. (sowas macht angeblich auch das Standesamt).

10 Tage vor der Geburt kam die Scheidung.. es war aber schon alles erledigt ;)

danach, nach der Geburt, müsste der Männe noch mal zum Ju.amt und noch mal NACHgeburtliche VA machen, ging aber auch ziemlich flott, ich habe mir das Sorgerecht behalten, bzw. hatte 7J lang alleiniges Sorgerecht (war auch gut so).Erst DANACH konnten wir Geb.urkunge beantragen und das Kind bekam dann Vaters-Nachname.

Jetzt, hat uns das Ju.amt angeschrieben, (noch bevor wir geheiratet haben), der Männe müsste dort antanzen und haufen Papiere ausfüllen, bestätigen, dass er wirklich der Vater des ungeb.Kindes ist.. %)

Mit Mutterschutz ist es egal, wie lange du Arbeitslos warst, wenn du BIS zum Mu.schutz gearbeitet hast (und wenn nur 1 Woche) soll dir das Geld auch zustehen..

Oder hab ich dich falsch verstanden?

:DRINK:

Anträge und Beamte

Sitz auch grad bei der elterngeldstelle und brauch ne ausfüllerklärung. Wenn ich dran denke frag ich gleich mal für dich mit. Aber bei meinem scheangerschaftskopf, kann es sein dass ichs vergesse:-(

Huhu, bei mir wars n ganz netter beamter. Sagte aber leider, dass auch die 2 monate ohne reingerechnet werden. Lg

Anträge und Beamte

Hallo Silke!
Ich habe von meinem Arbeitgeber einen Haufen Infomaterial bekommen.
Unter anderem eine Broschüre "Elterngeld und Elternzeit" vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Auf Seite 26 steht, dass Entgeltersatzleistungen wie Arbeitslosengeld usw. nicht zum Erwerbseinkommen zählen und somit bei der Einkommensermittlung für das Elterngeld nicht berücksichtigt werden.
Schau doch mal unter
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie.html
Auf der rechten Seite kann man dann die Broschüre auswählen.
Dann auf herunterladen und schon kannst Du in der Broschüre lesen ... wie gesagt Seite 26.
Ich hoffe ich konnte Dir helfen!
LG
Nicole mit :IN LOVE: Nico 35+6
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