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An die Selbstständigen unter uns....

Hey Mädel´s,

ein paar Selbstständige sind ja doch hier, oder?

Mal ne Frage: habt ihr eine Ahnung, wo ihr das Mutterschutzgeld und das Elterngeld beantragen müsst!

Hab heut mal bei der KK (bin privat versichert) nachgefragt und die haben gemeint, dass das die Bundesanstalt für Mutterblabla (Sorry, hab´s nicht behalten) in Bonn wäre!

Für mich ist das alles chinesisch und ich weiß einfach nicht, wo ich mich da hinwenden kann!

GLG

Jassi

Bisherige Antworten

An die Selbstständigen unter uns....

Bin nicht selbstständig aber hab das MuSchu-Gesetz. ich zitiere:
Frauen, die bei Beginn der Schutzfrist in keinem Arbeitsverhätnis stehen, jedoch bei einer gesetzlichen Krankenkasse mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind (z. B. Selbstständige), erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes. SElbstständige Frauen, die privat krankenversichert sind, erhalten kein Mutterschaftsgeld. Sie müssen sich bei ihrer Versicherung erkundigen, welche Leistungen sie aufgrund ihres Versicherungsvertrages erhalten.
dann steht noch in einer anderen Rubrik:
Arbeitnerhmerinnen, die nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind (z. B. Privat Krankenversicherte oder in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversicherte Frauen), erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe von insgesamt höchstens 210 Euro. Zuständig hierfür ist das Bundesversicherungsamt (Mutterschaftsgeldstelle), Friedrich-Ebert-Allee38, 53113 Bonn.
ich weiß nicht ob dir das jetzt weiterhilft....
LG kathi :IN LOVE:

An die Selbstständigen unter uns....

Hallo!

Elterngeld beantragt man bei der L-Bank: http://www.l-bank.de/lbank/inhalt/nav/privatpersonen/elterngeldunderziehungsgeld/elterngeld.xml?ceid=100383

Da steht auch genau beschrieben wer wann was bekommt.

Gruß

Dani

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