Hallo,
wir hatten immer einen Rechtsanspruch über 40 Stunden für unsere beiden "Großen". Nun ist ja die Kleinste am 23.11. geboren und meine Rechtsansprucht laut Bescheid ab 1.12. auf 30 Stunden gesunken. Bei unserem 2. Kind sank er erst nach Ende der Mutterschutzfrist.
Ich habe schon dort angerufen und sie meinte, sobald ich zu Hause bin, entfällt der Anspruch. Na dem Motto, dass sie uns auch schon viel früher hätte runterstufen können.
Nun waren meine Kinder aber, wenn sie nicht krank waren, 40 Stunden betreut. Insbesondere bei der Tagesmutter ist es mir besonders peinlich, weil sie dann ja auch gezahltes Geld an den Landkreis zurück zahlen muss.
Wie ist das bei Euch? Kennt sich hier jemand aus?
LG Steffi