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Achtung Elterngeldinfo!!

So eine Scheiße....
Wenn ihr Euer EG berechnet, oder ich das schon getan hab, dann müßt ihr eine Werbungskostenpauschale abziehen! Das hat bei einer Klientin von mir einen monatl. Unterschied von 200€ ausgemacht!!!! Ich habe keine Ahnung wie hoch prozentual man diese schätzen kann, die Frau hatte brutto monatl. knapp 2900€ tjor...
am besten mal beim Finanzamt anfragen? LG Nicole
Bisherige Antworten

Achtung Elterngeldinfo!!

Danke liebe Nicole für die Information O:-) :ROSE: :KISSING:

Immer diese Behörden die machen einem das Leben echt schwer... finde den Antrag für das Elterngeld ziemlich krass und muss mal schauen wie ich da auf 2 Jahre splitten kann bzw. den ausfüllen kann ohne Fehler zu machen :-[

LG Mandy

Achtung Elterngeldinfo!!

Danke für deine Infos.
Sag mal wann beantragt man das Elterngeld.
LG
Stefie

Achtung Elterngeldinfo!!

Wo habt Ihr das Formular her?

werbungskostenpauschale= 920 euro!!

werbungskostenpauschale= 920 euro!!

Bingo... das ist genau das was sie von jedem gehalt monatl. abgezogen haben. Gilt das auch für Tz Beschäftigte?
LG Nicole

werbungskostenpauschale= 920 euro!!

m.e. gibts da keine einschränkung. aber bei werbungskosten müsste man auch die tatsächlich entstandenen werbungskosten vom vergangenen jahr z.b. fahrtkosten zur arbeit abziehen können.. weiß ich aber nicht 100%ig

Achtung Elterngeldinfo!!

Blöde Frage...
Wo trägt man die 920€ ein? =-O

Was ist denn bitte ne Werbungskostenpauschale???

:-X :-X

Was ist denn bitte ne Werbungskostenpauschale???

die wird dir vom arbeitgeber bei der monatlichen lohnsteuerberechnung automatisch abgezogen, für aufwendungen die du evtl. hast.., fahrtkosten zur arbeit etc.- da also 920 auf 12 monate verteilt.. bei der steuererklärung wird der betrag automatisch abgezogen, wenn du lohn hattest, oder eben höhere aufwedungen, falls du welche hattest... ein steuerblabla,was?

Was ist denn bitte ne Werbungskostenpauschale???

Ich bin jetzt auch etwas verwirrt. Werbekosten gebe ich bei der Steuererklärung an, also alles, was ich an Ausgaben in dem Jahr hatte, die mit meinem Beruf zu tun haben. Das macht bei mir meist einiges aus, und das bekommt man dann durch die Steuerrückerstattung zurück. Was hat das also bitte mit meinem NETTO-Gehalt zu tun, welches doch normalerweise für die Berechnung des Elterngeldes herangezogen wird??

Da muss ich nochmal die Broschüre zum Elterngeld genauer durchlesen. Die kann ich jedem, der sie noch nicht hat, ans Herz legen. Gibt es im Internet unter http://www.bmfsfj.de/ entweder als pdf oder man kann sie sich (wie andere tolle Broschüren) kostenfrei zuschicken lassen. Dort steht auch, in welchem Bundesland man sich wo hin wenden muss bezüglich des Elterngeldes. Ist nämlich überall etwas unterschiedlich!

Ich hasse diese Bürokratie, durch die kaum einer jemals richtig durchsteigt. %)

Was ist denn bitte ne Werbungskostenpauschale???

In der broschüre steht das meines wissens nicht. ichhab die berechnung von der frau bekommen und mit den zuständigen telefoniert. warum das nun abgezogen wird ist mir trotzdem nicht klar... lg nicole

Was ist denn bitte ne Werbungskostenpauschale???

Aha.. danke für die Aufklärung :-)

Wo kann ich das denn sehen wo das steht? Oder ist das für mich nicht ersichtlich?

Sorry so Bürosachen bin ich nicht so die schnellste im Kapieren :-D

LG Nicole 30+0 :IN LOVE:

Aufklärung zum Elterngeld

ich habe ja mein Baby schon am 26.11.2010 bekommen und hoffe ich kann euch weiterhelfen.

Das Elterngeld sind 67% vom Nettolohn der letzten 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes (bei einem Nettolohn ab 1.200€ nur 65%). Es zählt nur der reine Nettolohn, keine Zulagen, Weihnachtsgld etc., kein Krankengeld von der Krankenkasse, kein ALG, keine Sozialhilfe. Ausnahme ist das Beschäftigungsverbot, das zählt als Nettolohn.

Die 12 Monate Nettolohn werden zusammen gezogen und durch 12 geteilt, das ergibt einen monatlichen Betrag von diesen wird die Werbungskostenpauschale von monatlich 76,67€ abgezogen( x 12 Monate = 920€ jährlich), das ist euer Elterngeld, aber die ersten 2 Monate nach der Geburt, bekommt ihr nur Geld, wenn euer Mutterschutzgeld geringer als euer Elterngeld ist.

Zu eurem Elterngeld gibst es noch eine monatl. Zulage von 75€ , wenn ihr schon ein Kind unter 3 Jahren oder 2 Kinder unter 6 Jahren habt.

Weiterhin bekommen Geringverdiener (unter 1000€ Netto) ein paar Prozente mehr auf euer Elterngeld.

Die Anträge gibt es entweder beim Jugendamt oder direkt im Krankenhaus nach der Entbindung.

Wenn ihr noch Fragen habt, fragt mich ruhig, ich habe da Erfahrung bei 2 Kindern. Ich habe auch die Elterngeldstelle verklagt, wegen Falschberechnung und vor dem Sozialgericht recht bekommen.

Aufklärung zum Elterngeld

Ich war gestern noch mal auf der Seite des Bundesministeriums für Familie und habe mir die aktuelle Broschüre bestellt.

Eine weitere Mogelpackung, neben den nicht erwähnten Werbungskosten (was immer das in dem Zusammenhang sein soll, vielleicht werde ich das die Leute auf dem Amt noch mal fragen), ist der sog. "Progressionsvorbehalt", also ein höherer Steuersatz, denn Elterngeld und Einkommen werden bei der Steuererklärung irgendwie zusammen gerechnet.

So froh ich bin, dass es das Elterngeld gibt, es scheint mir - wie so oft in D - etwas undurchsichtig gemacht und ein großer Einschnitt ist es für die Zeit so oder so... Außerdem finde ich die Kürzung um 2% eine Frechheit. Bin gespannt, wie das weiter in den Keller gehen wird.

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