Ach Leudde! Jetzt hat Barbara mir schon so gut geholfen und nu weiß....
Also klar für mich ist, das ich Elternzeit beantrage, wenn die Mutterschutzfrist vorbei ist.Richtig!? In meinem Fall ist das der 03.06. 11. Soweit bin ich mit mir im reinen ;)
ABER: Das Elterngeld beantrage ich für 12 Monate (mein Mann nimmt keine Elternzeit), soweit ich weiß wird das vom 1. Lebensmonat bis zum 12. gezahlt. Soll heissen, kommt Pauline tatsächlich am 08.04.11 wird bis zum 08.04.12 gezahlt. Nehme ich jetzt aber vom 03.06. Elternzeit, dann hab ich ja 2 Monate gar kein Geld ?
Ich werd bekloppt. Jetzt bekomm ich mein 3. Kind und steh immer noch auf´m Schlauch.
:HELP:
LG Steffi
Oh Gott Steffi! Da bin auch (noch) keine große
Hilfe, ich muss mich durch das Thema "Papierkram" erst noch durchwurschteln!
Ich hoffe du bekommst schnell Antwort und ich kann mir was abgucken! :-P :-P
LG Ani
:D Na dann, warten wir mal auf Antworten!!
Ach Leudde! Jetzt hat Barbara mir schon so gut geholfen und nu weiß....
schau mal ich hab auf deinen Beitrag gerade noch geantwortet. Aber nur so dass ich dir quasi geschrieben hab was auf meinem Antrag vom AG steht.
Also wenn ich das richtig verstanden habe dann bekommst du bis zum Ende der Mutterschutzzeit dein normales Geld von der KK und nach den 8 Wochen bekommst du Elterngeld bis ein Jahr nach der Geburt deines Kindes (Geburtstag)
Hoffe ich hab das alles richtig beschrieben und verstanden.
LG
Jasmin
Ach Leudde! Jetzt hat Barbara mir schon so gut geholfen und nu weiß....
Ich werd noch irre.
Danke dir und LG Steffi
Ach Leudde! Jetzt hat Barbara mir schon so gut geholfen und nu weiß....
ich versuche es mal - ohne Gewähr natürlich:
Wenn ich jetzt davon ausgehe, dass Du Mutterschaftsgeld von der KK bekommst, wird dieses wird auf das Elterngeld angerechnet, so dass man im Endeffekt nur 10 Monate Geld vom Staat bekommt.
Zumindest ist es bei mir so - wobei ich ja noch Geld von meinem Arbeitgeber bekomme.
Ich hoffe es ist ein wenig klarer geworden.
LG
Martina
genau...
Ach Leudde! Jetzt hat Barbara mir schon so gut geholfen und nu weiß....
Hallo,
vielleicht kan ich Dir helfen.
Ersteinmal vorweg: Elterngeld ist die größte Vera... die es gibt.
Es wird tatsächlich nur 10 Monate gezahlt. Die ersten Acht Wochen nach der Geburt bekommst Du ja noch Mutterschaftsgeld. Dieses wird angerechnet also von dem Elterngeld abgezogen. Bist Du jetzt auch noch zufällig im Gesundheitswesen oder der Gastronomie tätig gewesen, also hast Schichtzulagen oder der Gleichen bezogen, werden diese ebenfalls bei der Berechnung abgezogen (ist mir so ergangen, Supersache, wenn man als Krankenschwester ja auf diese Zlagen angewiesen ist. bzw sich das normale Gehalt ja dadurch überhaupt erst "lohnt". Letztendlich blieben nicht die versprochenen 67% oder 63% sondern nur noch knapp 53% vom Gehalt. Aber das nur mal nebenher).
Und es ist auch nicht korrekt, dass man dazu verdienen darf. Man darf 19 Std in der Woche arbeiten wird einem ja immerwieder vermittelt. Kann man machen. Aber jeder Cent wird einem abgezogen.
Nur die Frage mit der Elternzeit verstehe ich jetzt nicht ganz. Möchtest Du bis nächstes Jahr Juni Elternzeit nehmen? Also 14 Monate, dann ist es richtig, die letzten zwei Monate würdest Du kein Geld bekommen.
Ach Leudde! Jetzt hat Barbara mir schon so gut geholfen und nu weiß....
LG Steffi
Ach Leudde! Jetzt hat Barbara mir schon so gut geholfen und nu weiß....
Wollt nur nochmal klarstellen:
Elternzeit kannst du erst nach Ablauf des Mutterschutz nehmen. Also erst wenn die 8 Wochen nach der Geburt rum sind. Du kannst also, ohne Geld zu verlieren, nur 10 Monate Elternzeit nehmen, weil ja die 2 Monate Mutterschutz zu den 12 Monaten Elterngeld gezählt werden, die du höchstens bekommen kannst. Kompliziert...oh man. Habs auch ewig nicht geschnallt.
Wie du es geschrieben hast, dass du gleich Elternzeit nach der Geburt nimmst, geht nicht...nur rein formolierungstechnisch :-)
Ach Leudde! Jetzt hat Barbara mir schon so gut geholfen und nu weiß....
aber Du bekommst doch Mutterschaftsgeld - das wiederum wird auf das Elterngeld angerechnet d.h. Du bekommst erst nach dem Mutterschaftsgeld das Elterngeld - also 10 Monate lang. Nur Frauen , die gar nicht arbeiten bekommen 300 Euro ab dem Tag der Geburt für 12 Monate, die aber bekommen auch kein Mutterschaftsgeld ...
Elternzeit beantragen mußt Du schon kurz nach der Geburt, sie beginnt allerdings erst n a c h der Mutterschutzfrist.
Ich weiß, es ist gar nicht so einfach ...
Nicht verzagen, Barbara fragen ... ;-)
Grüße
-
Gewichtstabelle für Kinder
Wie entwickeln sich eigentlich Kinder zwischen dem 2. und 5. Lebensjahr und welches Gewicht gilt als "normal"? → Weiterlesen
-
6. SSW: Ab dieser Woche schlägt das Herz...
In der 6. Schwangerschaftswoche entwickelt sich dein Baby rasant weiter. → Weiterlesen
-
Femurlänge: Größe des Babys berechnen
Größe, Gewicht und Entwicklungsstand beim Baby bestimmen: Das bedeuten die Messwerte der Femurlänge! → Weiterlesen
-
Einnistung: Was dabei genau passiert
Die Einnistung erfolgt etwa fünf bis zehn Tage nach der Befruchtung der Eizelle. → Weiterlesen
-
Selbstbefriedigung in der Schwangerschaft:...
Das Wichtigste vorab: Darüber, dass Selbstbefriedigung eine Fehl- oder Frühgeburt auslösen könnte, brauchst du dir bei einer unkomplizierten Schwangerschaft keinen Kopf zu... → Weiterlesen
-
8. SSW: Jetzt steht der erste Ultraschall...
Dein Körper ist voll und ganz mit "Umbauarbeiten" beschäftigt und der Embryo heißt ab jetzt Fötus! → Weiterlesen
-
Wann ist der Eisprung? Wichtige Symptome...
Wenn eine Frau ein Baby möchte, ist das Wissen rund um den Eisprung ein zentraler Punkt. → Weiterlesen
-
Geschlecht des Babys: Wie und ab wann es...
Wusstest du, dass schon im Augenblick der Befruchtung das Geschlecht des Babys festgelegt wird? Doch ab wann lässt es sich erkennen? → Weiterlesen
-
Einnistungsblutung: Farbe, Zeitpunkt und...
Wenn sich in der Gebärmutterschleimhaut eine befruchtete Eizelle einnistet, findet eine Einnistungsblutung statt. Wann ist sie sichtbar? → Weiterlesen
-
AU, KU, BPD & Co.: Die Messdaten in der...
Die wichtigsten Werte und worauf es hindeuten kann, wenn sie außerhalb der Norm liegen. → Weiterlesen