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@vierhier EIngeschlichen aus Februar 2010

Hallo Du,
ich habe gestern bei verbeisurfen Deinen Post gelesen wegen Krankengeld und Elterngeld.
Ich war in meiner Schwangerschaft lange krankgeschrieben, fast die ganze Zeit und wollte Dir sagen, dass sich das nicht auf das Elterngeld auswirkt, sofern Du Schwangerschaftsbedingt krank bist.
Dass musst Du Dir von deiner FA schriftlich geben lassen und mit dem Elterngeldantrag einreichen. Die Elterngeldstelle rechnet dann diese Zeit zurück. Sprich wenn Du z.B. 2 Monate Krank warst, dann nehmen sie als Berechnungsgrundlage deinen Verdienst nicht der letzten 12 Monate sondern inclusive 2 Monate davor.
Ich hoffe das ist einigermaßen verständlich.
So hast Du keine finanziellen nachteile beim Elterngeld. Die dürfen Dir auf Grund von Schwangerschaftsbedingten Erkrankungen nicht entstehen.
Vielleicht hilft Dir die Info ja.
Viele Grüße
Ruby
Bisherige Antworten

@vierhier EIngeschlichen aus Februar 2010

Hallo,

vielen lieben Dank an Dich. Das werde ich auf jeden Fall versuchen. Gibt es da ein Formular? Mein FA ist echt hinterm Mond.

GLG Manja

@vierhier EIngeschlichen aus Februar 2010

Hallo Manja,
bei mir war das Formlos. Einfach : Frau xy war von bis Schwangerschaftsbedingt AU.
Viele Grüße
Ruby

Vielen lieben Dank, das mach ich auf jeden Fall!!! Manja

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