@@sugarCHEN88
ich habe ja im Moment echt zu viel Zeit und habe deswegeb noch einmal über den Problem mit der AU, dem BV und dem Elterngeld nachgedacht.
Also: AU, logisch, jetzt nur noch 80 % Krankengeld, hat teilweise Auswirkungen auf das Elterngeld, da hier der Durchschnitt der letzten 12 Monate genommen wird. Diesen Durchschnitt könntest Du aber durch 2 Dinge wieder anheben:
Erstens, indem Du mit Deinem Mann mal schaust, ob es ggf. steuerlich und elterngeldtaktisch klug wäre, im letzten Moment die Steuerklassen zu tauschen (ich gehe mal davon aus, dass Du derzeit die schlechtere hast).
Zweitens, indem Du Fahrtkosten, Werbungskosten, pp. schon jetzt auf die Lohnsteuerkarte 2011 (die es ja eigentlich gar nicht mehr gibt) eintragen lässt. Das musst Du bis zum 23.11. meines Wissens nach veranlassen und zwar bei Deinem Finanzamt. Den Antrag gab es immer im Internet. Das hat den Vorteil, dass bis zum Aufbrauchen der eingetragenen Kosten keine Lohnsteuer und kein Soli abgezogen werden, was wiederum ein höheres Netto bedeutet, was wiederum im 12-Monats-Durchschnitt mehr fürs Elterngeld bedeutet.
LG
@@sugarCHEN88
Öhm also es sind 70% nich 80% das wär ja noch gut wenn so wär. Hab gestern erst mit der KK telefoniert.
Wir haben jetz erst die Steuerklasse gewechselt letzten Monat weil wir erst geheiratet haben und mein Mann wesentlich mehr Verdient als ich.
Mit den Fahrtkosten und so weiß ich nich ob du Steuererklärung meinst,heißt glaub ich so.Haben wir bis jetz noch nich gemacht zumal ich zu Fuß zur Arbeit geh weil die hier um die Ecke sind.Werbungskosten weiß ich nich was du meinst.
Irgendwer hatte gestern noch gemeint das durch die Schwangerschaftbedingte krankheit evtl. bim Elterngeld garnich angerechnet wird das wär super. Aber das weiß ich halt nich sicher.
@@sugarCHEN88
Hallo Sugarchen,
ich war das, die gesagt hat, dass das Elterngeld aufgrund schwangerschaftsbedingter Krankheit wahrscheinlich nicht reduziert wird.
Hier ein Auszug aus einer echt tollen Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
Ausgangspunkt ist das
persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermona-te vor der Geburt des Kindes , für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutter-schaftsgeld oder Elterngeld sowie Monate, in denen auf-grund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesun-ken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermo-nate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt.
Kannst das nochmal auf der entsprechenden Homepage bmfsfj (mit entsprechendem davor und dahinter) nachlesen.
Hoffe, ich konnte Dir ein bisschen weiterhelfen.
LG, Lieschen
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