Suchen Menü

@muma21

Hallo,
mir ist noch was eingefallen wg. Deiner "Deppen"tätigkeit ...
Nach der Elternzeit hast Du ein Recht auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz. Nun würde ich mich an Deiner Stelle mal unbedingt schlau machen, wie das aussieht, wenn Du Dich nun auf die Deppenstelle eingelassen hast - nicht, dass damit nach der Elternzeit begründet werden kann, Du müßtest das weiter machen, weil Du ja einen gleichwertigen Arbeitsplatz hast!
Ich denke, es gilt der geschriebene Vertrag weiterhin, in dem Deine Tätigkeit anscheinend ausreichend beschrieben ist. Aber ich würde mich da absichern.
Grüße von Einzigartig
Bisherige Antworten

@muma21

Danke!
Ich werde wohl in den nächsten Tagen ein Gespräch mit meiner Personalreferentin suchen, allgemein wegen der Elternzeit etc und dann kann ich das ja mit anschneiden!
Meistgelesen auf 9monate.de
Diskussionsverlauf
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen