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@marizebaer

Hallo Süße,

du bist ja unser Experte in Sache MuSchu und Elternzeit/geld...

Ich hätt da auch noch ne klitze kleine Frage :-[

In den 6 Wochen vor ET und 8 Wochen danach bekomm ich ja noch das volle Gehalt...wie is das denn mit Urlaubsgeld???? Also mein MuSchu beginnt am 29.5. und wir bekommen immer Anfang Juni Urlaubsgeld...bekomm ich das auch????? Eigentlich ja schon, oder??? Ich mein bis auf 2 Tage arbeite ich ja sozusagen noch den ganzen Mai...

Und wenn ich jetzt mein BV wirklich bekomm dann bekomm ich ja sozusagen 12 Wochen nach dem ET noch das volle Gehalt, Richtig?!?! Aber Elternzeit/geld hab ich dann nur noch 9 Monate??? Oder zählt der Monat Urlaub nach dem MuSchu nicht mit???? Oh weh, jetzt wirds kompilziert ;-) %) Und sorry, dass es jetzt doch mehr Fragen wurden :-[

Wünsch dir nen schönen Tag und hoffe du kannst mir meine vielen Fragen beantworten ;-)

LG Tinchen

Bisherige Antworten

@marizebaer

... huhu... kein Problem... ich sitze seit um 9 im Büro und langweile mich fast zu Tode... bisher ist der Tag durch diese ganzen Fragen aber schon sehr gut rumgegangen... :-D

ALSO:

zum Thema Urlaubsgeld:

- Urlaubsgeld erhältst du anteilig für den Zeitraum bis Ende Mutterschutz. das heißt, wenn dein Muschu am 29.05. beginnt, endet er am ca am 21.08... bis dahin hast du also ca. 8/12 Anteil auf dein Urlaubsgeld... und das müsste dir dann auch im Rahmen deines Gehalts Anfang Juni gesazhlt werden... wenn nicht, solltest du mal bei deinem Arbeitgeber nachhaken... (--> Es ist nach Art. 141 EG-Vertrag untersagt, Zeiten des Mutterschutzes kurz vor und nach der Entbindung bei der Gewährung von Sonderzuwendungen leistungsmindernd zu berücksichtigen. Dies wäre nach Ansicht der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und der Arbeitsgerichte ein Fall der unzulässigen Diskriminierung.)
zum Thema BV:
- hab grad überlegt warum du 12 Wochen nach ET noch volles Gehalt bekommst.. OK, du meinst sicher deine 8 Wochen MuSchu + 4 Wochen Resturlaub... der Monat Urlaub zählt nicht zur Elternzeit... du musst bei der Beantragung dann 2 Zeiträume melden... ET bis Ende Muschu und nach den 4 Wochen Urlaub bis Ende... du hast also noch 10 Monate...
lg Marita :-)

@marizebaer

Schön wenn wir dir die Zeit versüßen können :-)

Und danke das du mir so helfen kannst....das is echt toll... :-)

Okay, also gibts auf jeden Fall noch Urlaubsgeld und mit dem Urlaub ja da muss ich dann mal schauen, vielleicht zahlen die mir den ja auch aus....außerdem brauch ich dann ja erst mal das BV ohne das, hab ich auch nicht das Problem mit dem Urlaub...

Man man man, dass is aber echt alles gar nicht so einfach...aber gut das wir dich haben :-)

GLG Tinchen

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