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@marizebaer mal ne Frage :-)

Hi anscheinend kennst Dich gut mit MuSchu und Erziehungsgeld aus . Nur mal kurz ich bin seit Jan arbeitslos und Muschu fängt ab 13 April an . Ich bekomme dann doch Muschugeld in der Höhe vom Arbeitslosengeld (1) oder gibst da Abzüge ?

Bisherige Antworten

@marizebaer mal ne Frage :-)

huhu... also meines Wissens erhälts du MuSchu-Geld in Höhe des ALG, das dir dann mit 2 Kindern zusteht... wird dann nicht vom Amt bezahlt, sondern von der KK... wann dein ET ist hast du ja sicher dem Amt mitgeteilt, da du ja im MuSchu dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen kannst... daher zahlt auch nicht mehr das Amt sondern die KK...

lg

Marita

@marizebaer Danke :-) ja Amt weiss bescheid

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