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@blümchen

weißt du zufällig wie das geregelt wird,wenn ich jetzt zum beispiel die tätigkeit nciht ausüben kann,weil 3-schichten geht ja dann leider mit baby nicht...dachte,das in dem fall die ausnahme gilt das der AG sofort kündigung ausschreiben kann,unter berücksichtigung der kündigungsfrist natürlich

lg sandra

Bisherige Antworten

@blümchen

Das weiß ich leider nicht.

Aber du kannst ja deine Ärztin beim nächsten Termin mal fragen.

Also wenn du deinem Arbeitgeber nachweisen kannst das er dich deswegen kündigt (notfalls mit einem Anwalt) dann wird es richtig teuer für ihn! Das kann bis zu 50.000 € kosten!

LG Blümchen

@blümchen

hab ja ne rechtsschutzversicherung,werd mich mal informieren und dann gegebenfalls zum anwalt...

danke:-)

@blümchen

Ich hab noch nie ne Kündigung bekommen, aber muss da nicht ne Begründung drin stehen?

LG Blümchen

@blümchen

ne leihfirma schreibt dann einfach rein,das es kein einsatzort mehr gab,bzw keine nachfrage da war...und dann ist gut..das ist leider der nachteil bei zeitarbeitsfirmen

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