das ist so nicht richtig, jedenfalls in meinem Bundesland. Eine Haushaltshilfe vor der Geburt gibt es bei uns, wenn der Arzt zumindest eine de facto "Liegeschwangerschaft" bescheinigt bzw. - was wir nicht hoffen wollen - diejenige im KH liegt und Familie hat.
Da ist also ggf. doch eine Haushaltshilfe drin. Konnte die entsprechende Regelung in der landesrechtlichen Beihilfeverordnung leider nicht raussuchen, weil ich ja unter post-SS-Demenz leide und vergessen habe, wen es betraf.
LG