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@SandraDD

Nachdem du mir ja schon so viel Infos zu dem BV und ALG gegeben hast, kann ich dir heute mal das Ergebnis der Beratungsgespräche schreiben, die meine Schwester in der letzten Woche hatte:

Leider gibt es für Schwangere, deren Zeitvertrag vor dem Mutterschutz ausläuft, tatsächlich kein Schlupfloch! Meine Schwester hat keine andere Wahl als Hartz IV zu beantragen, und zwar nicht nur für die 18 Tage vor dem Mutterschutz, sondern auch für die 6 Wochen Mutterschutz vor der Geburt! Kein Krankengeld, keine anderen Alternativen... :DEVIL: Da ihr Mann auch nicht viel verdient, bleibt ihr auch keine andere Wahl als den Antrag zu stellen, denn das Geld reicht für die beiden selbst mit ALG 2 nicht zum Leben. :-(

Erst ab der Geburt gibt es dann Elterngeld, aber durch die 9 Wochen ohne lohnsteuerpflichtige Einnahmen fällt das natürlich auch niedriger aus.

Also von unserem "Sozialstaat" hätte ich echt etwas anderes erwartet...

LG und danke nochmal für deine Hilfe,

sarimiral.

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