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@Räubermami

Hey Melli,

geh mal noch fix auf deine Frage unten ein. Also, beim Beschäftigungsverbot läuft gott sei dank alles genau so, wie im normalem Falle. D.h. du beantragst bei deinem Chef bis spätstens 7 Tage nach Geburt Elternzeit, Mutterschaftsgeld hast du ja bestimmt auch schon gemacht, musst nur beim ausfüllen daran denken, wann dein richtiger letzter Arbeitstag war und dann das genaue Datum eintragen.

Aber der Bezugszeitraum vom Mutterschaftsgeld ändert sich nicht und auch nicht die Höhe der Kohle. Hoffe hab es verständlich erklärt :-[ hasse es ja auch diesen ganzen Kram mit den Ämtern.

So, dann geniess das schöne Wetter und viel Spass beim Eier suchen ;-) , ich treffe mich jetzt auch gleich noch mit meinen schwangeren Mädels. :KISSING:

Sonnige Grüße Katja 35ssw.

Bisherige Antworten

Dankeschön liebe Katja :-) Hab einen tollen Sonnentag!!! LG ->

@Räubermami

Also ich habe beim Mutterschutzgeld beantragen das Datum vor Beginn des MS eingetragen. Ich hatte ja auch ein Beschäftigungsverbot, aber das zählt als normale Arbeitszeit. Deswegen nicht meinen letzten richtigen AT sondern den Tag vor Beginn des MS. Also den !9.4.
LG Silke

@Silke

Hey Silke,
du hast natürlich recht, hab nochmal mit der KK tel., aber auch wenn ich das jetzt falsch gemacht habe, ist das kein Problem für sie.
Also, hab du auch schöne Ostern.
LG Katja :KISSING:
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