Hey Melli,
geh mal noch fix auf deine Frage unten ein. Also, beim Beschäftigungsverbot läuft gott sei dank alles genau so, wie im normalem Falle. D.h. du beantragst bei deinem Chef bis spätstens 7 Tage nach Geburt Elternzeit, Mutterschaftsgeld hast du ja bestimmt auch schon gemacht, musst nur beim ausfüllen daran denken, wann dein richtiger letzter Arbeitstag war und dann das genaue Datum eintragen.
Aber der Bezugszeitraum vom Mutterschaftsgeld ändert sich nicht und auch nicht die Höhe der Kohle. Hoffe hab es verständlich erklärt :-[ hasse es ja auch diesen ganzen Kram mit den Ämtern.
So, dann geniess das schöne Wetter und viel Spass beim Eier suchen ;-) , ich treffe mich jetzt auch gleich noch mit meinen schwangeren Mädels. :KISSING:
Sonnige Grüße Katja 35ssw.