Hallöchen,
du bist ja die Fachfrau was Leistungen vom Staat angeht, daher habe ich heute mal eine Fragen an dich.
Ich plane eine Elternzeit von 18 Monaten und würde mir das Elterngeld in dieser Zeit splitten lassen:
6 Monate voller Anteil --> 65 % vom Netto
12 Monate --> die Hälte der errechneten 65 %
Dann wollte ich eigentlich ab dem 13. Lebensmonat "Landeserziehungsgeld" beantragen. Ich leben in Thüringen und hier bekommt man fürs 1. Kind 150 € bis zu einem Jahr lang. Voraussetzung ist, dass man das Kleinchen nicht länger als 5 Stunden in die Krippe gibt und nicht mehr als 30 Stunden/Woche arbeitet.
Da ich mir nun das Elterngeld strecken lasse, weiß ich nicht, ob ich während des Bezugs von Elterngeld auch dieses Landeserziehungsgeld bekomme. Wenn dem nicht so ist, dann würde ich mir das Elterngeld auf 12 Monate ausbezahlen lassen, mache aber trotzdem 18 Monate Elternzeit (bekomme dann 6 Monate nichts und muss mich über meinen Mann familienversichern) und könnte den Zuschuss dann doch beantragen?
Kennst du dich da aus?
Danke schon mal, Zumsel