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@Blümchen wegen Unterhalt

hallo Blümchen,
lass dich mal drücken. Ich kenne das, mein Ex-Mann musste während unserer Ehe 10 Jahre Unterhalt zahlen. Das war für uns teilweise eine sehr harte Zeit, z.B. wenn ein Auto neu gekauft werden musste, weil das alte schon 15 Jahre alt war und nicht mehr durch den TÜV kam. Schließlich brauchte man Ex das Auto, um täglich zur Arbeit zu kommen. Letztendlich haben wir die schweren Zeiten genutzt und ich verstärkt zu Hause gearbeitet. Ich bin ja ausgebildete Sekretärin und hab mich dann kurzerhand mit einem Schreibbüro in Nebentätigkeit selbstständig gemacht. So hab ich mich dann tagsüber um Marcel gekümmert und abends, wenn mein Ex zu Hause war, ca. 2 - 3 Stunden geschrieben. Damals schien die Zeit irgendwie stehenzubleiben. Die Jahre, wo mein Ex Unterhalt an seine Tochter zahlen musste, vergingen so langsam.
Wenn ich jetzt so zurückschaue, kann ich nur sagen, dass es für mich und Marcel sch.... war, aber die Tochter konnte nichts dafür und sollte deshalb auch immer das Geld bekommen, was ihr zusteht. Schließlich wusste ich ja, dass es da ein Kind gibt, für das Unterzahlt zu zahlen ist.
Da wir damals in der ehemaligen DDR lebten, waren die Gesetze sehr unfreundlich für Väter. So durfte mein Ex seine Tochter nur sehen, wenn die Mutter dem zustimmte und dass, obwohl ein ehelich geborenes Kind war. Da die Tochter aber in Potsdam wohnte und wir an der Ostsee, war es nur sehr selten möglich. Oftmals wurde dann seitens der Mutter kurz vorher abgesagt, so sah er auch mal 1 ganzes Jahr nicht seine Tochter. Wir haben es dann irgendwie aufgegeben, Geschenke für Weihnachten und B-Day zu kaufen, anfangs haben wir die noch verschickt. Haben dann ein seperates Sparkonto eingerichtet, wo dann das Geld drauf kam.
Seit ein paar Jahren bin ich von diesem Mann getrennt und bin wieder die Person, die mehrarbeiten muss. Seit November 2010 bekommt mein Ex AlgII und ich werde nun zur Unterhaltszahlung herangezogen. Und wieder haben wir diese Sch... Situation. Langsam frage ich mich, warum immer ich. Ich habe 2 Kinder und muss für einen erwachsenen Mann Unterhalt zahlen, der es eigentlich selbst könnte, nur zu wenig Eigeninitiative zeigt. Laut meiner Rechtsanwältin heißt es bei der Unterhaltsberechnung, dass Lara an erster Stelle steht, dann kommt mein Ex und dann erst Marcel. Da Marcel schon 19 ist, sagt das Gesetz, dass er seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann. Wie denn? Er macht bis Ende Juni ein Praktikum und im Anschluss eine Ausbildung.
Lass dich mal drücken. Es gibt aber auch einen Vorteil. Wenn bei einem weiteren Kind dein Mann das Kindergeld über sich laufen lässt, bekommt ihr mehr, denn bei ihm wäre es dann das 3. Kind (Zählkind) und da gibt es ja 190 Euro statt 184 Euro. Ein weiterer Vorteil ist auch, dass er zumindest den halben Kinderfreibetrag für die andere Tochter auf seiner Lohnsteuerkarte hat. Somit wird man doch ein wenig entschädigt.
LG Simi, die jetzt wieder arbeiten muss, damit ihr Ex Unterhalt bekommt
Bisherige Antworten

@Blümchen wegen Unterhalt

erstmal danke für den Drücker!:ROSE:

Ich glaube es kam in meinem Beitrag nicht so rüber, ich bin nicht so sauer das mein Mann Unterhalt zahlen muss. Das soll er machen! Ich bin so sauer das ihm alles über seinem Selbstbehalt abgenommen wird + alle Sonderleistungen die er letztes Jahr bekommen hat (ihm bleiben 0 Cent von Urlaubs und Weihnachtsgeld und dem Geld was wir zur Hochzeit und Geburt bekommen haben) obwohl 45% von diesem Geld meiner Püppi zusteht! und nur 55% seiner ersten Tochter und nicht die 100% wie die Tante vom Jugendamt sagt.

Und jetzt müssen wir mal wieder hinterher laufen.

Im übrigen haben wir letztes Jahr eine Steuerrückerstattung in Höhe von 2000€ bekommen, weil wir die Beerdigungskosten unserer Tochter abgesetzt haben. Und auch davon muss er die hälfte komplett an Unterhalt abdrücken. Und das macht mich echt wütend. Die Behandlung unserer Tochter und die Beerdigung hat uns alles in allem über 6000€ gekostet was für uns wirklich unglaublich viel Geld ist, wir müssen den Kredit abbezahlen und dafür war das Geld und nicht um Unterhalt zu zahlen.

LG Blümchen

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