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"6-Wochenbescheinigung" erst ab der 33. SSW?

Huhu,

bin mal wieder ein wenig ratlos....ich brauche ja eine Bescheinigung über den errechneten GB-Termin (Antrag Mutteschaftsgeld bei KK & Arbeitgeber)...nun sagte mein Arzt mir, dass die diese Bescheinigung erst in der 33. SSW ausstellen, da es von den KK gesperrt wäre bis dahin....

Das wäre quasi erst eine Woche vor Beginn des Mutterschutzes....

Ist das nicht ein wenig unegwöhnlich? Ich kenne Frauen, die schon viel früher diese Bescheinigung bekommen haben....

Mein Personalheini meinte zwar, dass es noch nicht zu spät dafür wäre, aber schon ungewöhnlich....

Wie ist das bei euch so?

LG

Claudi

Bisherige Antworten

Beginn des MuSchu hab ich mir übrigens selbst ausgerechnet...muss das nicht jemand anderes offiziell machen?

"6-Wochenbescheinigung" erst ab der 33. SSW?

Hi Claudi
muss es denn eine spezielle Bescheinigung sein? Bei mir reichte bisher für alles immer die Kopie des Mutterpasses. Es musste eben einsehbar sein das es DEIN Mutterpass ist und der ET musste lesbar drauf sein.
Ansonsten kenne ich mich leider nicht aus, denn Mutterschaftsgeld stand mir bisweilen nie zu^
LG
melli

*einschleich* Bei mir war das so...

... das ich eine Bescheinigung (das war glaub so 24. Woche) bekommen habe vom Arzt.Da stand dann einfach auf nem Privatrezeptformular mein Name, Geb.Datum, in welcher Woche ich bin und wann der Voraussichtliche ET ist. Das kostet dann 5€, die der Chef aber wieder erstatten muss. Diese Bescheinigung hat meine Chefin dann bekommen und ihrem Steuerbüro eingereicht wegen Mutterschaftsgeld und sagte mehr braucht sie nicht. :-X

7 Wochen VOR ET (also dann die 33. Ssw) brauche ich nochmal eine Bescheinigung, die dann den "endgültigen" ET bestätigt, da sich ja noch was ändern könnte. Die muss dann an die Krankenkasse.

Vielleicht hilft dir das? :-X

Liebe Grüße Lotte (28+1) :IN LOVE:

*einschleich* Bei mir war das so...

Mhmm...ok....also die Sprechstundenhilfe meinte, sie könne mir auch eine "kleine" Bescheinigung geben, wo aber nur die Woche drauf steht und das ich schwanger bin...aber das weiß mein Chef ja eigentlich schon (mündlich)...dass da ein ET drauf steht, hat sie nicht erwähnt :(

Trotzdem danke, ich werde mir die "kleine" dann mal ausstellen lassen...

LG

Claudi

Bei mir ist das auch so...

LG Daniela

Das steht bei uns sogar im Personalhandbuch so drin

Hi Claudi,
ich mußte erstmal auch nur eine Kopie des Mutterpasses vorlegen. Dann wollen sie 7 Wochen vor dem Termin eine Kopie der Bescheinigung für die Krankenkasse. Das steht sogar extra drin, daß der FA da nochmals genau den voraussichtlichen Geburtstermin berechnet. Scheint also normal zu sein.
LG,
Nalla

Bekomme meine auch erst 32/33 Woche

Dankeschöööön, dann weiß ich bescheid :)

"6-Wochenbescheinigung" erst ab der 33. SSW?

Hallo Claudi,
es ist ein Unterschied zw. Deinem Arbeitgeber und der Krankenkasse. Der erste muss es ja viel früher wissen, und den meisten reicht eine Kopie des Mutterpasses von der Seite, auf der das voraussichtliche Geburtsdatum steht.
Um dann Mutterschaftgeld bei der Krankenkasse beantragen zu können, brauchst Du eine gesonderte Bescheinigung vom FA. Die gibt's tatsächlich erst ab der 33. Woche. Auf der Rückseite ist auch gleich der Antrag.
LG
Nicky
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