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Also die Frau war ganz nett... LG

Nee im Ernst. Ich habe ein Antrag von der Mutter und Kind Stiftung gestellt. Da wurde gefragt ob man alleine lebt und wie es mit dem Kindsvater aussieht. Ob man ein Wohnungswechsel vornehmen will.. Und man wird darauf hingewiesen wo und wann man noch Leistungen beantragen kann.

Also Jugendamt = Elterngeld und Unterhalt, wobei letztes unnötig ist da wir dann zusammen leben.Arbeitsamt = Kindergeld.

Tja mehr werde ich wohl nicht bekommen. da ich auch bald von Harz 4 wegfallen werde. Männe verdient recht gut und es geht dem Amt nichts an was er verdient..

LG Iris (12+6)

Bisherige Antworten

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Hey Iris,

klar gehts dem Amt nix an, was dein Mann verdient. :JOKINGLY:

Wenn er genug verdient um euch durchzubringen, dann braucht ihr da auch nicht hin, da hast du voll recht :THUMBS UP:

Liebe Grüsse

Bettina

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