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zufällig Lehrerinnen unter euch??

Hallo ihr lieben Forum-Mädels,
irgendwie habe ich völlig den Überblick verloren, wann man was beantragen muss bzw. eigentlich hatte ich ihn nie wirklich.
Ich bin Lehrerin und alles was ich bisher gelesen habe, kann ich wohl wieder vergessen, weil es nur gesetzlich Versicherte betrifft.
Eben habe ich zum Beispiel bei meiner KK angerufen, weil ich Mutterschaftsgeld beantragen wollte, da sagte mir die Frau kurz und knapp "das gibt es bei uns nicht!". Und für diese Aussage hing ich ganze 18min in der Warteschleife! Bedeutet das jetzt, dass ich gar kein Geld während des Mutterschutzes bekomme oder zahlt das unser Arbeitgeber komplett? Muss ich es dann dort beantragen?
Wer kann mir helfen, was die Anträge betrifft?
Mutterschaftsgeld, Erziehungszeit, Elterngeld...und was ich sonst noch alles vergessen habe. Wie läuft das bei Lehrerinnen?
Ich bin übrigens aus RP, aber ich denke es müsste doch in allen Ländern ähnlich sein.
Über Hilfe würde ich mich sehr freuen.
Danke und
LG
Ronja
Bisherige Antworten

zufällig Lehrerinnen unter euch??

Hi,
bin zwar keine Lehrerin, aber auch Beamtin mit 50 % Beihilfe, müsste dann gleich sein wie bei dir oder? Komme allerdings aus Ba-Wü. Hier ist es so, dass du deine Bezüge während des Mutterschutzes weitergezahlt bekommst vom Landesamt für Besoldung und Versorgung. Du musst nur wenns Baby da ist Vordrucke ausfüllen, die du von deinem Arbeitgeber bekommst oder im Internet runterladen kannst. Ansonsten würde ich einfach mal beim Ladesamt anrufen, die Telefonnummer findest du normalerweise auf diner Gehaltsabrechnung.
Hoffe das hilft dir ein wenig weiter

zufällig Lehrerinnen unter euch??

Hallo Ronja,

genaue Auskunft erhälst du beim Bundesversicherungsamt oder wenn du beim Bundesministerium für Familie und Soziales anruft. Die sind sehr kompetent und freundlliche. Habe mich selbst an die gewandt weil es bei mir Probleme mit dem Mutterschutzgeld gibt. Geben dir auch weitere Nummern, falls nötig.

LG Nadja

zufällig Lehrerinnen unter euch??

Hallo Ronja,

da ich eh grad im MuSchG am Lesen war:

Gemäß § 13 Abs. 2 Mutterschutzgesetz musst du als Beamte (??) bzw. als Nichtmitglied in einer gesetzl. Versicherung Mutterschaftsgeld beim Bundesversicherungsamt beantragen. Dazu findest du sicher was im Internet.

Ansonsten solltest du im Zeitraum des Mutterschutzes deine Bezüge ganz normal vom LVB bekommen.

Google doch einfach mal drauf los, da findest du recht viel.

LG

Tina

zufällig Lehrerinnen unter euch??

Hallo Ronja,
ich bin Lehrerin in BaWü und habe bei meinen beiden Großen meine Bezüge während des Mutterschutzes einfach weitergezahlt bekommen, ohne etwas beantragen zu müssen. Als ich meine SS gemeldet habe, hat mir meine Rektorin auch gleich alle nötigen Formulare ausgehändigt (Kindergeld,...) Wie das allerdings mit Elterngeld ist weiß ich noch nicht, da ich noch nie in den Genuss gekommen bin, weil meine beiden Großen zu früh geboren wurden (2003 und 2005)
Gib doch mal Bescheid, wenn du noch was rausfindest!
Grüßle Nadine 30+3

vielen Dank für eure Antworten! jetzt bin ich schlauer ;-) LG Ronja

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