wo, wann, was beantragen???
ich muss mich jetzt endlich wohl mal um den bürokratischen Kram kümmern, weiß aber grad nicht so genau,wo ich was beantragen muss???
Könnt ihr mir da helfen???
Und wie sieht das am besten mit der Steuerklasse aus??? Momentan sind mein Mann und ich beide in Steuerklasse 4! Ist es da ratsam, dass mein Mann in Steuerklasse 3 wechselt??? (ich wollte für 12 Monate Elterngeld beziehen und mein Mann gar nicht) Ich habe gehört, dass dann bei der Steuererklärung eine satte Rückzahlung erforderlich ist!? stimmt das???
Ein Kollege meines Mannes hat ihm heute allerdings erzählt, dass man sich von der Verbraucherzentrale dann eine Steuer-Freistellung geben lassen kann!!?? Kennt sich jemand damit aus???
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen
LG
Britta
wo, wann, was beantragen???
Mutterschaftsgeld beantrage ich bei 35+0.
Da braucht man eine Bescheinigung vom Gyn für die Krankenkasse über den voraussichtlichen Entbindungstermin.
Die Steuerklasse werden wir wieder wechseln, wenn das Baby da ist.
Mein Mann und ich haben auch beide die 4. Beim letzten Mal haben wir ordentlich Geld zurück bekommen als wir die Lohnsteuer gemacht hatte. Das ist allerdings jetzt schon 3 Jahre her. Weiß nicht, ob sich da was geändert hat. Beim Finanzamt hier sagen sie einem aber auch, wie man es am besten macht.
LG Michaela
wo, wann, was beantragen???
also du musst Elterngeld und Kindergeld beantragen. Wo weiß ich allerdings nicht. Ich hab die Anträge schon zuhause und soweit ausgefüllt, ich hab sie bei der Landesstiftung bekommen.
Wegen der Steuerklasse kommt es ja drauf an wer von euch beiden mehr verdient, da lohnt sich dann die Teilung wenn dein Mann deutlich mehr hat.
Das Elterngeld wird als Einkommen angerechnet und wird somit versteuert.Ob es dann wirklich eine Nachzahlung ist hängt sicher von der Höhe ab.
LG Miriam
wo, wann, was beantragen???
Du braucht einen Antrag auf Elterngeld und Kindergeld. Die solltest Du Dir unbedingt vor der Entbindung besorgen und ausfüllen (lassen). Für das Elterngeld muß Du Deine letzten 12 Gehaltsabrechnungen vor Beginn der Mutterschutzfrist einreichen oder das Gehalt vom Arbeitgeber bescheinigen lassen. Einreichen kannst Du es aber erst nach der Entbindung. Bei uns kann die erste Auszahlung des ersten Elterngeldes locker mehr als 8 Wochen dauern, hier arbeiten die städtischen Mühlen etwas langsamer.
Wir hatten früher auch StK 4/4. Jetzt habe ich 3 und mein Mann 5.
Zum einen, weil ich mehr verdiene und zum anderen wird das Elterngeld vom Nettolohn der Mutter berechnet. Je mehr Netto, desto mehr Elterngeld. Für diesen Schritt seit Ihr aber nun zu spät dran.
Wenn das Kind geboren ist, werden wir wechseln (mein Mann 3 mit einem Kind und ich 5). Das Elterngeld müssen wir zwar auch versteuern, aber der Betrag ist immer noch geringer als der Bruttolohn meines Göga.
Ich hab grade mal den Antrag rausgesucht: Er heißt "Antrag auf Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG".Da ist auch das Formular "Verdienstbescheinigung - Bitte vom Arbeitgeber ausfüllen lassen!" nach § 9 BEEG drin enthalten.
Lieben Gruss
Anne
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