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völlig o. T.: Steuern

Hallo,
ich erinnere mich vage, dass hier jemand Ahnung vom Steuerrecht hat?
Und zwar hat die Frau meines Ex´s nun meine große Tochter mit auf ihre Lohnsteuerkarte genommen.
Es ist okay für mich erstmal (solange ich nicht arbeite (obwohl ja auch das Elterngeld steuerpflichtig ist), aber ich bin doch ein bisschen überrascht, dass das so einfach geht. Ich meine, sie ist doch gar nicht unterhaltspflichtig für meine Tochter die selbstverständlich ganz bei mir lebt. Der Vater ist Langzeitstudent und zahlt soviel ich weiß keine Steuern.
Naja jedenfalls bin ich wirklich verblüfft, dass sie das ohne das ich informiert bin einfach so machen konnte.
Und aber, wenn das rechtlich so Hand und Fuß hat, dann könnte mein Mann meine Große ja auch schon längst mit auf seine Steuerkarte nehmen? Schließlich leben wir in einem Haushalt. Ich kann mir gar nicht vorstellen das das gehen sollte, wär ja auch nicht gerecht, weil ich damit ja dann die Rechte des Kindsvaters beschneiden würde, egal ob der nun arbeitet oder nicht.
Warum musste mich niemand fragen? Wie gesagt, ich mein ist in Ordnung, ich will auch keine Welle machen oder gar extra beim Finanzamt anrufen um dort nachzufragen, aber irgendwie, weil ich mich nicht auskenne, fühl ich mich etwas überrumpelt bzw. hab Angst irgendwo beschnitten worden zu sein... Zumal ich von der Aktion nur erfuhr, weil sie jetzt das ganze Kind auf ihrer Karte haben will (weil ich ja nicht arbeiten tät). Aber wie gesagt, das hab ich erstmal abgelehnt, weil ich ja das Elterngeld besteuern muss.
Ist wirklich ja eigentlich egal, mein Ex steht ja sowieso die 0,5 Kind zu, ist ja logisch, kann mir also auch egal sein,...ist halt mehr so ein befremdliches Gefühl für mich, dass sozusagen eine "fremde" Frau irgendwie auf "mein Kind" Zugriff hat.
LG
Mira
Bisherige Antworten

völlig o. T.: Steuern

du wirst bestimmt noch bessere Antworten bekommen :-)
ich meine mein Mann hat letztens sowas erzählt mit der hälfte, er arbeitet bei einem Steuerberater. Dann lass doch deinen Mann die andere Hälft eintragen. Wo lebt das Kind denn? Wenn es die Frau vom Ex ist und er unterhaltverpflichtet ist, sie sind verheiratet dann werden sie ja steuerlich irgendwie zusammengetan. Für mich jetzt gar nicht unlogisch die Hälft einzutragen.
Kann dich aber verstehen, die andere Hälfte würde ich aber nicht hergeben :-P
Grüsse
Nanni
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